Neue EU-Screening-Verordnung sieht erweiterte Investitionsprüfungen vor

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 26.01.2024

Die EU-Kommission hat am 24. Januar 2024 ein neues Maßnahmenpaket zur Wirtschaftssicherheit vorgelegt. Dieses umfasst neben einem Legislativvorschlag für eine erweiterte Überprüfung ausländischer Investitionen in der EU auch ein neues Weißbuch zur Analyse von Investitionen in Drittstaaten (Outbound Investment Screening).

Neue Verordnung zur Überprüfung ausländischer Investitionen

Die EU-Kommission schlägt eine neue Verordnung zur Überprüfung ausländischer Investitionen vor. Diese soll zukünftig die geltende EU-Screening Verordnung (EU) 2019/452 ersetzen. Nach der neuen Verordnung soll der Anwendungsbereich der Investitionskontrolle insbesondere in den folgenden drei Bereichen erweitert werden:

  1. Zukünftig sollen auch Investitionen durch EU-Unternehmen geprüft werden, wenn der oberste Eigentümer ein Nicht-EU-Investor ist.
  2. Alle EU-Mitgliedstaaten sollen dazu verpflichtet werden, einen Prozess zur Investitionskontrolle einzuführen.
  3. Es soll ein Minimumstandard zur Investitionskontrolle in der EU eingeführt werden, der sich sowohl auf das Prüfungsverfahren als auch auf bestimmte Sektoren wie militärische Güter, kritische Technologien, Medizinprodukte oder die Finanzinfrastruktur bezieht.

Outbound Investment Screening

Im Weißbuch der Kommission wird vorgeschlagen, Investitionen in Drittstaaten zu analysieren und zu bewerten. Die Kommission plant dann auf der Grundlage eines Risikobewertungsberichts mit den Mitgliedstaaten festzulegen, ob eine Reaktion gerechtfertigt ist und in welcher Form sie erfolgen soll.

Nächste Schritte

Der Legislativvorschlag der Kommission muss nun das übliche EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Aufgrund der bevorstehenden EU-Wahlen im Juni 2024 könnte sich der Prozess verzögern und ggf. nach den Wahlen wieder aufgenommen werden.

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