Benutzeranmeldung
Jetzt Mitglied werden
Neueste Beiträge
Viel diskutiert
Neueste Kommentare
Stefan Chatzipa... kommentierte zu Bielefelder Maschinenbauer will Betriebsvorsitzenden kündigen – Verfahren vor dem LAG Hamm
oebuff kommentierte zu Neue Software für Poliscan - und nun????
Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
dexnalry kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
Meine Kommentare
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Eine einigermaßen sichere Datenbasis ergibt sich aus sachkundiger Exploration
#40 Stella vom 04.08.2014
Statistische Raten helfen im Einzelfall nicht. Die mindestens 75% falsch Positiven können aber nur völlig entrückte und schamlose forensische Psychiater und Unterbringungsrichter einfach so hinnehmen. Ein Münzwurf wäre treffsicherer.
Wir brauchen eine Vertrauensbasis, etwa indem in einem ersten Schritt sämtliche DGPPN Zertifikate zurückgezogen und die Gutachter neu aufgestellt werden. Als erstes müssten sie lernen, eine Vertrauensbasis herzustellen und als zweites dann, richtig zu explorieren. Da der Fisch bekanntlich vom Kopf her stinkt, muss die crème de la crème von forensischen Aufgaben beurlaubt werden.
Es sind nicht nur die Mollathgutachten. Ich habe noch in kaum einem forensisch-psychiatrischen Gutachten eine richtige, d.h. vollständige ICD-10 Verschlüsselung gesehen. Und ich habe noch in keinem einzigen forensisch-psychiatrischen Gutachten eine lege artis Begründung für eine Persönlichkeitsstörung gesehen. Die können oder wollen das einfach nicht, obwohl die Kriterien und Regeln ja vorliegen.
Am schlimmsten sind aber ohne Zweifel Akten- und Meinungsachten ohne persönliche Exploration und Untersuchung. Das nenne ich methodisch und wissenschaftliche Verwahrlosung par excellence. Ich könnte auch sagen reiner Okkultismus oder ein forensisch-psychiatrisches Wahnsystem, nämlich mit unkorrigierbarer Gewissheit meinen, gutachten zu können, ohne zu wissen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Es gibt ja einigermaßen sichere Methoden in der forensischen Psychopathologie
aber sie werden von der forensischen Psychiatrie und Unterbringungsjustiz missachtet
#6, 1.8.14, @Prof Müller:
"Nur weil es (bislang) keine sicheren Methoden gibt, zwischen für die Allgemeinheit gefährlichen und ungefährlichen Personen zu unterscheiden, bedeutet das nicht, dass es Personen mit einem Gefährdungspotential überhaupt nicht gibt."
Zu den einigermaßen sicheren Methoden gehört eine inhaltlich gehaltvolle Exploration, die im Allgemeinen eine zu schaffende Vertrauensbasis voraussetzt und am besten mit einem subjektwissenschaftlichen Ansatz einhergeht. Nachdem das Vertrauen oder die Vertrauensbasis in den Sachregistern der großen Forensischen Standwerke keine Rolle spielt, wundert es keinen Fachkundigen, dass die forensische Psychiatrie hier nichts zustande bringt. Sie wissen Wesentliches nicht (Differentielle Psychologie der Persönlichkeit, Entwicklungs-, Sozialpsychologie, Exploration, wissenschaftliche Methodik) und wenn sie etwas wissen, wenden sie es nicht an und beachten die elementaren Voraussetzungen für eine Begutachtung nicht.
So wichtig eine Exploration ist, so darf man doch nicht übersehen, dass sie im günstigen Fall eine notwendige, keine hinreichende Bedingung vorstellt. Ob man mündlich oder schriftlich exploriert, spielt hinsichtlich der Voraussetzungen keine Rolle. Die direkte mündliche Exploration hat aber den Vorteil, dass detailliert und sofort Verständnis- oder Ausdrucksprobleme besprochen werden können. Bei genauer Betrachtung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
In den bisherigen - rein formalistisch orientierten - Testtheorien werden 1) 2) 3) 4) 5) 6) unkritisch vorausgesetzt und gewöhnlich nicht weiter thematisiert, was ich für einen schweren methodischen Fehler - auch der Psychologen - halte, weil hier das Fundament, die Basis, betroffen ist. Stimmt schon die Basis nicht, ist der gesamte Überbau in Frage gestellt und sei er mathematisch noch so eloquent ausgearbeitet. Bevor wir zum Quantitativen vorrücken können, muss das Qualitative der Datenerfassung angemessen geregelt und aufbereitet sein.
Quelle: http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/DatF.htm#Voraussetzungen%20der%20G%C3...
Fazit: Obwohl es gute Methoden gibt, nutzen diese nichts, wenn sie nicht angewendet werden (können). Man muss erst das Problem der allgemeinen methodischen und wissenschaftlichen Verwahrlosung wahrnehmen, bevor man es angemessen lösen kann. Ein guter Anfang wäre, sämtliche forensisch-psychiatrischen Zertifizierungen einzustellen und neu anzufangen - ohne die crème de la crème, denn diese ist verantwortlich für die methodische und wissenschaftliche Verwahrlosung.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Gutachten oder nicht? Wirrnis als Prinzip
#49 Lippke: "Sie [Prof. Müller] haben vermutlich recht, eine Stellungnahme ist kein Gutachten."
Jein.
Ich spreche mit "Wirrnis" nicht vom Duraplusordner Mollaths wie Lakotta, Lapp & Co., sondern von den Wirren, was Nedopil nun eigentlich gemacht hat. Mündlich hat er in seinem Gutachten erklärt, er habe 6000Seiten gelesen und erstatte ein Gutachten ohne begutachtet zu haben. Sein Tags zuvor datiertes schriftliche 112 Seiten Werk nennt er "Stellungnahme", obwohl es natürlich als Gutachten funktioniert. Ja geht's denn noch wirrer?
Das bloße Umbenennen macht noch nicht den Inhalt und schon gar nicht die Funktion. Dass sind Sophistereien. Wenn Nedopil Format gehabt hätte, hätte er einfach erklärt: ich kann nichts sagen, weil ich Wesentliches nicht weiß. Aber dies Format wird man bei DGPPN Zertifizierten kaum finden. Und deshalb taugt dieses Zertifikat auch keinen Schuss Pulver. Sie haben sich alle einem Juristenrecht unterworfen, das keines sein kann, weil es Unsinn ist, ein Gutachten zu erstatten, wenn das Material hinten und vorne nicht reicht. Das ist nicht nur blanker Okkultismus, wie ihn Kurt Schneider 1948 begründet hat, sondern ein Rückfall ins Mittelalter und im Grunde eine fundamentale Absage an das Recht, den gesunden Menschenverstand und jede Wissenschaftlichkeit.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Das eigentliche Problem: Willkür, Beliebig- und Gefälligkeit, Murks und Pfusch
Prof. Dr. Nedopil hat einige hilfreiche Gutachten verfasst, vor allem für die hessischen Steuerfahnder, auch der Polizist Deeg berichtet positiv.
Von jedem Gutachter wird man in der Regel sagen können, dass er "gute", "schlechte", "durchschnittliche" ... usw. verfasst hat. Doch das ist nicht das Problem, selbst wenn wir die Frage der Rate (wie viel gute, ...) ausklammern.
Was Prof. Dr. Nedopil im Fall Mollath abgeliefert ist - bei wenigen Lichtblicken - nicht nur unter aller Kanone, sondern es wird das ganze Ausmaß an Willkür, Beliebig- und Gefälligkeit, Murks und Pfusch überdeutlich, die in diesem Schlechtachterunwesen steckt. Das ist das eigentliche Problem, das inzwischen mehr als überdeutlich an vielen Ecken und Enden deutlich wird. Wesentlich mitschuldig an diesem Debakel sind die UnterbringungsrichterInnen und die Rechtswissenschaft, die an dieser Stelle keine ist, im Grunde ziemlich versagt. Sonst sähen die Kommentare zu den §§ 20, 21, 63 und Umfeld ganz anders aus.
Man will entscheiden auf Teufel komm raus. Und genau dieser kommt auch an vielen, vielen Stellen dann raus. Und so wird der gesunde Menschenverstand (wenn man nichts weiß, kann man nichts sagen und erst nicht gutachten) und die Wissenschaft verbogen, verachtet und geschmäht. Und das soll Recht sein? Wohlverstandenes sicher nicht.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Nedopil hat die Schülerdemo gegen den Krieg gar nicht mitbekommen
Er stellt es so dar, dass Mollath beschmutzt wird. Auch das ist ein "schönes" Beispiel für das Nedopilsche "pathologisierende Verschmieren". Ich werde dieser üblen Technik eine Sonderstudie widmen. Das hat mit den Mindestanforderungen und mit Wissenschaft nichts zu tun.
Zu Mollaths Auftritt im Kommentargottesdienst der Lorenzkirche gibt es ein Video:
https://www.youtube.com/watch?v=do2ohK9_sBk
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Eine Gefährlichkeitsprognose erfordert zwingend Exploration
Das ist falsch. Sie ist sogar zwingend erforderlich, hier aber und wie so oft in anderen Fällen nicht möglich. Hierbei ist die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit einzubeziehen. Wie soll denn das ohne Exploration funktionieren? Das ist beim Meinungsachten natürlich kein Problem. Nedopil definiert seine Stellungnahme aber als "wissenschaftlich begründet".
Nedopil hat bis auf wenige Lichtblicke in entscheidenden Punkten weitgehend versagt. Seine Stellungnahme ist daher kaum verwertbar - wenn die Gerichte wissenschaftlich denken könnten oder wollten ...
Hinweis: http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/ExpF.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Nedopil Kritik: Welche Rolle spielt Kretschmers sensitiver Beziehungswahn für die Beurteilung Mollaths?
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/Nedopil.htm#Welche%20Rolle...
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Mensch Gustl! Selbstdemontage am Ende der Zielgeraden eines langen Marathons? Versuch einer Einfühlung
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Mensch%20Gustl!
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Persönlichkeitscharakterisierungen sind keine Krankheiten
#41 Idiot 28.07.2014
(ich gebe einige Links an, wer mag ...)
Zu Ihren Fragen:
Hinweis: Ergänzung MEA: Nedopil (an-)erkennt nicht, dass der (forensisch-) psychiatrischen Diagnostik das Fundament fehlt ...
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/Nedopil.htm#29.7.14
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Methodenkritische Erst-Analyse "vorläufige wissenschaftlich begründete psychiatrische Stellungnahme" durch Prof. Dr. Nedopil
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/Nedopil.htm
Seiten