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Meine Kommentare
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Zu Gutachten nach Aktenlage:
Die "gängige Praxis" muss eben scharf, kompromisslos und anhaltend kritisiert werden. Ich sehe hier gute Chancen etwas zu verändern, wenn ein Schlechtachten nach dem anderen analysiert und fehlersigniert im Netz steht - Frage an die Runde: wie kann das gemacht werden, damit es rechtens ist? - einschließlich der unglaublichen Schlechturteile, die es vermutlich massenweise gibt. Wir haben ja gerade erst angefangen. Die forensisch-psychiatrische Schlechtachterindustrie hat den Bogen überspannt, die Würfel sind gefallen. Ich stelle mich mal auf ein paar Jahre ordentliche Auseinandersetzung ein.
Die Mindestanforderungen und andere Arbeiten zu Fehlern in der Psychiatrie finden Sie auf meiner Seite:
http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/PFFPGMRJ.htm
Vielleicht hilft sie ja AnwältInnen, die sich dort frei bedienen können, mehr Waffengleichheit herzustellen, im Moment ist das Verhältnis ja völlig unerträglich zugunsten der Staatsanwaltschaft, forensischen Psychiatrie und der Richter. Das darf nicht so bleiben.
Renommiert ist bei mir, wer sehr gut arbeitet und dies faktisch unter Beweis stellt, sonst niemand. Wer hier grob die Regeln der Wissenschaft, der Berufsethik, Recht und Humanität missachtet, mag er der Kaiser von China, der Papst oder sonstwer sein, wird angegriffen. Leider scheint es unter den Professoren einige besondere Fehlleister zu geben.
Rudolf Sponsel, Erlangen
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
ZU: Der Gutachtenwahnsinn
1. Die Schuldfähigkeitsgutachten, Grundlage des Ganzen, beruhen auf NICHTS, weil verfassungs- und sachwidrig nach den MINDESTanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (1.13) nicht persönlich untersucht und zu den Tatzeiten exploriert wurde. Und sie enthalten auch sonst viele, z.T. ganz gravierende Fehler, u.a. grobe und nicht akzeptable Diagnoseunsicherheiten. Außerdem hätte Mollath nach einem Urteil des BVerG aus 2001 (2 BvR 1523/01), wonach eine Unterbringungsanordnung zur Beobachtung Mitwirkungsbereitschaft des Beschuldigten voraussetzt, gar nicht zur Begutachtung eingewiesen werden dürfen. Das scheint in Bayern unbekannt zu sein oder jedenfalls nicht verbindlich und akzeptiert.
2. Deshalb beruhen auch die weiteren Gutachten, die auf den Schuldfähigkeitsgutachten aufsetzen, auf NICHTS, also auch alle Unterbringungsgutachten.
3. Das Betreuungs- und Geschäftsfähigkeitsgutachten (andere Beweisfrage) ergab ohnehin, dass GFM nichts fehlte, er weder geschäftsunfähig noch betreuungsbedürftig war (im übrigen gestützt durch Prof. Dieckhöfer und besonders Dr. Weinberger). Um an Mollaths Vermögen zu gelangen, sein Haus zu verkaufen und seine persönliche Habe komplett einzuziehen, schien Interessierten eine Betreuung und Geschäftsunfähigkeit offenbar zweckmäßg. Nachdem aber der unabhängige Straubinger Gutachter nicht mitspielte, war es offenbar nötig, sein Gutachten zu neutralisieren. Vielleicht bekam die Schein-Koryphäe aus Berlin auch deshalb einen Auftrag mit einer sehr aufschlussreichen, zusätzlichen Beweisfrage (Nr. 5), ich zitiere:
„Es wird auch gebeten, sich diesbezüglich mit dem Gutachten des Sachverständigen Dr. STRAUBING vom 26.09.2007 auseinanderzusetzen.“
Man fragt sich an dieser Stelle natürlich, was diese Beweisfrage aus dem Kontext Geschäftsfähigkeit und Betreuung urplötzlich im Kontext Unterbringung und Gefährlichkeit soll? Machen wir es kurz: Es scheint, dass das kompetente und positive Straubinger Gutachten durch den Herrn Professor - der sich selbst grundlegend widerspricht und sich an die von ihm mitgetragenen Mindeststandards nicht hält, ja, der noch nicht einmal einen Beziehungsaufbau für eine persönliche Untersuchung und Exploration zustande bringt, und sein Fantasieprodukt dennoch ein Gutachten nennt - das Straubinger positive Gesundheitszeugnis neutralisieren sollte.
4. Von den über 100 Fehlermöglichkeiten in forensisch psychiatrischen Gutachten wurden hier sehr viele gemacht und wiederholt, darunter kardinale und nicht hinnehmbare.
5. FAZIT: es hat sich eine forensisch-psychiatrische Schlechtachterindustrie (Schätzung nach Dinger et al. 1992: 72% gegenüber 28% ordentlichen) etabliert, die grob gegen Berufsethik, die Wissenschaft, das Recht und die Menschenrechte verstößt, aber mit weitgehender Billigung des Rechts - in meinen juristisch laienhaften Augen Rechtsbeugung auf ganzer Linie - und das bewerte ich als ein ganz großes Problem. Diesem wüsten Treiben muss kompromisslos und aufklärerisch entgegengetreten werden. Evtl. könnte dieser Skandal ein Anlass sein, eine Überprüfung ALLER Schuldfähigkeits- und Unterbringungsgutachten (zunächst) in Bayern anzuregen (das wäre vielleicht etwas für die Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. ). Und man sollte im Nürnberger Gerichtsbezirk anfangen.
Rudolf Sponsel, Erlangen
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