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Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Verschlechterungsverbot bei Wiederaufnahme scheint nicht hinreichend klar
War nun klar, dass Gustl Mollath freigesprochen werden musste oder nicht?
Welche Varianten sind nach der Gesetzesauslegung möglich?
In der Presseerklärung des LG hieß es:
"Die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat den Angeklagten im wiederaufgenommenen Verfahren Mollath mit Urteil vom 14. August 2014 von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und der Sachbeschädigung in neun Fällen freigesprochen. Das auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus lautende Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2006 wurde im Umfang der Wiederaufnahme aufgehoben und eine Entschädigung des Angeklagten für die vollzogenen Unterbringungsmaßnahmen angeordnet. Verfahrenskosten und notwendige Auslagen des Angeklagten treffen die Staatskasse. ..."
Wenn ich es richtig erfasst habe, befassen sich die §§ 331, 358, 373 StPO damit.
Hier wäre ein klärendes Wort Prof. Müllers hilfreich ...
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Mehrstündige Recherche unabhängige wissenschaftliche Urteilsanalysen ohne Ergebnis
Zur Vorbereitung auf die Urteilsanalyse Fall-Mollath habe ich mehrere Stunden nach unabhängigen wissenschaftlichen Urteilsanalysen recherchiert und nichts gefunden. Das kann nun im wesentlichen zwei Gründe haben: (1) kann ich unzureichende Suchbegriffe verwendet haben; (2) es gibt gar keine unabhängigen wissenschaftlichen Urteilsanalysen.
Für den Fall, dass (2) richtig ist, fragt sich natürlich, wie das politisch, gesellschaftlich und wissenschaftlich verantwortet kann, ein so wichtiges System wie die Rechtssprechung sich selbst zu überlassen?
Kann hier wer weiterhelfen?
Anmerkung: Mit unabhängiger wissenschaftlicher Analyse meine ich natürlich nicht die Öffentlichkeit und schon gar nicht die minderklassige Journaille vom Typ Lakotta.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Weiß wer, welche Sachverhalte das Gericht seiner Motivanalyse für die Aussagen der beiden Petras zugrundegelegt hat?
Ich habe nicht nach Ihrer Meinung gefragt, sondern nach Sachverhalten (am besten datiert), die der Bewertung des Gerichts zugrundeliegen. Manchmal geht so etwas schneller, wenn aus einer sachkundigen Gruppe ein paar zusammenhelfen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Weiß wer, welche Sachverhalte das Gericht seiner Motivanalyse für die Aussagen der beiden Petras zugrundegelegt hat?
Das Gericht hält offenbar beide für sowohl glaubwürdig als auch glaubhaft.
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Politisches Verschmieren von Exekutive und Judikative in Bayern
Im Laufe meiner verschiedenen Analysen insbesondere psychiatrischer Scheingutachten, aber neuerdings auch zunehmend mehr von juristischen "Begründungen", ist mir eine seltsame und bislang in der kritischen Unterbringungsliteratur so noch nicht bekannte Methode aufgefallen, der ich den (vorläufigen) Namen "Verschmiertechnik" gegeben habe. Im Kern ist damit gemeint, wie ich hier näher ausführte. Nun zeigt auch die rechtspolitische Situation besonders in Bayern eine eigene Variante von "Verschmieren". Insofern danke ich T. Hausen, #42, 17.8.14, das Thema noch einmal aufgebracht zu haben:
Konkret stellt sich die Frage, wie das Rotationsprinzip Staatsanwält- und RichterInnen in Bayern mit dem Prinzip der Gewaltenteilung oder der Trennung der Gewalten vereinbar ist. Für JustizjuristInnen scheint das kein Problem zu sein, obwohl die allermeisten DurchschnittsbürgerInnen darin sicher einen Verstoß sehen. Im Namen des Volkes ist also auch von daher eine Anmaßung. Und genau das ist ein gutes Argument, den Rechtsstaat nicht weiter den JustizjuristInnen zu überlassen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Größte Schwachstelle im Escher-Urteil: die einäugige Motivbrille
Und dabei ist die Formulierung "größte Schwachstelle" noch eine sehr euphemistische Formulierung. Man könnte genau so sagen, das ist angesichts der Daten hochgradig abwegig und absurd.
Ich denke, das Urteil zum Fall Mollath ist ein guter Anlass, auch das System "Urteil" näher unter die Lupe zu nehmen. Die Losung muss natürlich zwingend lauten: Ein Rechtssystem, das man den JustizjuristInnen überlässt, muss zwangsläufig auf den Hund kommen. Dass so etwas wie das bayerische Rotationssystem ohne anhaltenden Aufschrei der Öffentlichkeit möglich ist, zeigt auch, wie versippt oder resigniert diese selbst schon ist. Offener, frecher, verachtender kann man auf das Prinzip der Gewaltenteilung nicht spucken. Je mehr man in desen Sumpf eindringt, desto mehr zeigen sich theatralische, geradezu schmierseifige und machiavellistische Elemente. Mit wohlverstandenem Recht hat das alles sehr wenig zu tun.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Welche Regeln sollten für Urteile gelten?
Das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollaths ist eine gute Gelegenheit, gründlicher über das, was Urteile leisten sollten, nachzudenken.
Aus wissenschaftstheoretischer Sicht ist nahegelegt: Alle in Frage kommenden Hypothesen - auf den verschiedenen Ebenen - sollten aufgeführt und konkret erläutert sein. Für die einzelnen Hypothesen sind das Für und Wider zu erörtern und, sofern möglich, der allmähliche Ausschluss. Das ergibt die allgemeine formale Struktur: H0, H1, H2, .... für die Hypothesen. Und für das Für und Wider: H0+, H0-, H1+, H1-, H2+, H2-, .... . Am Ende ergibt sich unter günstigen Umständen eine übrigbleibende Hypothese, z.B. H1, für die man sich aus dem erörterten Für und Wider entscheidet.
Einige wichtige Sachverhalte für Hypothesen im Fall Mollath sind z.B. zu Hintergrund und Entwicklung zum Tatvorwurf Misshandlung am 12.8.2001:
Das Urteil beruht hinsichtlich des Tatkomplexes 1, also Misshandlung am 12.8.2001, auf der Voraussetzung der Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit von Frau Mollath und der späteren Schwägerin. Die Mittelbayerische berichtet am 14.8.14:
"... Wesentlich für die Überzeugungsbildung der Kammer war demnach, dass Petra M. gegenüber ihrer Schwägerin und einem Nürnberger Allgemeinarzt, zwei Tage nach dem Übergriff glaubhaft die Verletzungen geschildert hat. Auch vor Gericht sei Petra S., die Frau des Bruders von Mollaths Ex-Frau, ohne Belastungseifer aufgetreten. Vor Gericht erneuerten die beiden Zeugen, die Verletzungen auch wahrgenommen zu haben. Das Gericht halte Petra M. für glaubwürdig und glaubhaft - denn: Nachdem sie sich das Attest ausstellen ließ, lebte sie noch einen nicht unerheblichem Zeitraum mit dem Angeklagten zusammen. Petra M. habe konstante, in sich stimmige Schilderungen gegenüber Vernehmungsperson getroffen. Die Widersprüche in ihren Aussagen führten nicht dazu, ihre Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. Dass es zu Widersprüchen komme, sei normal. Dass Petra M. gegenüber ihrer Schwägerin zugab, die sie bis dahin nicht gut kannte, von ihrem Mann misshandelt worden zu sein, sei für sie demütigend gewesen. Ein Falschbezichtigungsmotiv sei damit ausgeschlossen, auch Mollath habe zu dieser Zeit noch keine Schreiben über die vermuteten Schwarzgeldgeschäfte getätigt. Diese habe er erst nach der Trennung verfasst.
Die Schilderung des Angeklagten, seine Frau sei ihm aus dem fahrenden Auto gesprungen, als sie sich wegen der Schwarzgeldgeschäfte gestritten hätten, so habe sie sich die Verletzungen zugezogen, glaubte ihm das Gericht nicht. Verletzungen, die dabei aufgetreten wären, seien nicht mit Würgemalen am Hals oder einer Bisswunde in Einklang zu bringen. Das habe der rechtsmedizinische Sachverständige, Prof. Eisenmenger, dargestellt. Der Rechtsmediziner habe ebenso bestätigt, dass Petra M. erheblicher stumpfer Gewalt ausgesetzt gewesen sei. Damit sei das Kerngeschehen (schlagen, treten, würgen) in Einklang zu bringen - auch, wenn das Attest des Arztes durchaus mangelhaft in vielen Stellen sei.
Escher schließt aus, dass - wie von Mollath behauptet - eine Notwehrsituation vorgelegen habe. Schon gar nicht ohne eine Aussage des Angeklagten. Zu einer Notwehrsituation passten nicht die erheblichen Verletzungen der Petra M., außerdem sei er ihr körperlich überlegen gewesen. Die Aussagen des Angeklagten, er habe nur Schläge nur abgewehrt, seien zu pauschal und unpräzise. Außerdem würden seine beiden Verteidigungsstrategien nicht zusammen passen: Zum einen soll seine Ex-Frau aus dem Auto gesprungen sein, zum anderen habe er sich nur gewehrt. ..."
Das sind, gelinde gesagt, sehr abenteuerliche Begründungen, die, wenn das Urteil schriftlich vorliegt, einer genauen Analyse unterzogen werden sollten. Ich fürchte, dass hier das schlechte Bild, das Gustl Mollath zunehmend mehr gegen Ende des Prozesses vor Gericht und in der Öffentlichkeit machte, sachfremd mit eingeflossen ist.
Quelle:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Welche%20Regeln
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Nicht ausschliessen können ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Zusammenhang mit Schuldunfähigkeit zu einem zynischen, verdrehten und perfiden "in dubio pro reo" führt. Es ist ja nicht für den Angeklagten, wenn man ihn in die forensische Psychiatrie verräumt, nochdazu mit einer so extrem dünnen empirischen Basis, die fast immer gilt. So lange dieser unbestimmte Rechtsbegriff nicht präzisiert wird, sollte man ihn aus dem Verkehr ziehen.
Frage: Kennt wer die Geistesgrößen, die sich diesen perfiden Unsinn ausgedacht haben?
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Kein Salomon sondern die versuchte eierlegende Wollmilchsau - wohlverstandenes Recht ist etwas anderes
Ich kann in dem Urteil nichts Salomonisches erkennen. Nur den Versuch, es allen irgendwie Recht zu machen - also sich in der notwendig misslingenden Artistik der eierlegenden Wollmilchsau zu versuchen.
Die Auf- und Verarbeitung der Tatvorwürfe zu den angeblich lebensgefährlichen Misshandlungen erscheint mir als regelrechte Provokation (mal sehen, wie sich das in der Begründung darstellt).
An solcher Rechtsprechung kann ich keinerlei wissenschaftliche Grundlage oder verständliche Methodik erkennen. Es verschmiert, glättet, vernebelt, lässt weg, fügt zusammen, montiert wie weiland Dr. Leipziger in seiner manipulativen Textmontage zum angeblichen Vergiftungswahn Mollaths. Das ist nicht Rechtsprechung auf wissenschaftlicher Grundlage sondern mehr Literatur und science fiction.
Das Gute am Schlechten: nie wurde mir klarer, wie es um das Recht, die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung in diesem Land - vermutlich nicht nur in Bayern - bestellt ist. So gesehen war und ist der Fall Mollath - neben einigen anderen spektakulären Fällen - ein wahrer Augenöffner, wenngleich es manchmal wohl besser wäre, nicht so gut oder so viel zu sehen.
Zum Urteil:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Zum%20Urteil
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Das Urteil 14.8.14 Freispruch (schon aus formalen Gründen) mit Aber. Bewertung: 5.
Tatvorwurf 1: Die Kammer glaubt an die Misshandlungen der Ehegattin trotz extremer Mängel, Widersprüche und Probleme der Beweise. Hinzu kommt, dass nie die Hypothese richtig untersucht, ja noch nicht einmal erwogen wurde, ob für den Fall der Wahrunterstellung der körperlichen Misshandlungen ein anderer (Hilfs-) "Täter" die Verletzungen erzeugt haben könnte. Ein weiterer schwerer Mangel des Urteils ist, dass auch die Komplotthypothese offenbar nicht gründlich und ernsthaft erwogen wurde, obwohl sich hier schon der Oberstaatsanwalt in den Glauben flüchten musste. Die Tatvorwürfe 2 (Freiheitsberaubung) und 3 (Sachbeschädigungen = Reifenstechereien) seien nicht nachweisbar. Alle Kosten habe der Staat zu tragen, Entschädigung für die 7.5 Jahre Psychiatrie sei zu entrichten.
Unter Einbeziehung des Urteils komme ich für mich in der Gesamtbewertung auf 3.6, also eine sehr gute 4. Das System hat sich geschickt mit allen Klauen und Zähnen behauptet, aber es hat viele Federn lassen müssen.
Quelle: http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Das%20Urteil
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