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Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Besonders in der Sicherung ...
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Die forensische Psychiatrie ignoriert einfachste wissenschaftliche Prinzipien
Schön, dass Sie dieses Zitat bringen, das immer noch richtig ist. Sie verstehen aber die grundlegenden wissenschaftliche Probleme gar nicht.
Das wichtigste ist ohne Zweifel die Basis jeder psychopathologischen Beurteilung, nämlich Daten und Informationen zum Erleben und Verhalten. Die Beweiskette verläuft wie folgt:
0) Daten und Informationen des Erlebens und Verhaltens.
1) Regelgestützte Symptomeinordnung (Subsumption)
2) Regelgestützte Syndromeinordnung (Subsumption)
3) Regelgestützter Befund
4) Regelgestützte Diagnose (Subsumption)
5) Regelgestützte Beantwortung der Beweisfrage
Das ist in allen forensisch-psychopathologischen Gutachten so. Es war eine große Herausforderung, herauszufinden, weshalb die forensische Psychiatrie so unfähig ist, wissenschaftliche Gutachten zu erstellen. Der Grund ist einfach: sie beginnen im 1. Stock, beim Symptom und nicht bei den Daten des Erlebens und Verhaltens, und deshalb meint jeder häufig etwas anderes. Damit sind wir beim nächsten wichtigen Befund meiner forensischen Psychiatrieforschung: weil das psychiatrische Haus auf Luft gebaut ist, wird das Meinen so wichtig. Sie fabrizieren also in hohem Maße Meinungsachten, aber keine wissenschaftlich begründeten Gutachten, weil ihnen die Daten-Basis fehlt. Und das begreifen sie/Sie offensichtlich bis heute nicht.
Nein. Die Verhältnismäßigkeit ist ja ein juristisches Kriterium. Das schreit hier zwar zum offenbar gottlosen Himmel, spielt aber psychopathologisch keine Rolle. Hier sind zwei Sachverhalte von großer Bedeutung:
1) der tatsächliche Missbrauch, wie er sich bei kritischer Analyse darstellt.
2) der letzte Gutachter hat bereits 2010 ein Aktenachten angefertigt, er verfügt offenbar über höhere okkultue Fähigkeiten, aus dem Nichts heraus waaghalsige und von niemand gestützte Hypothesen zu phantasieren. Es war natürlich ein Riesenfehler, genau diesem okkulten Gutachter 2014 die Möglichkeit zu eröffenen , seine Phantasien durch eine dreistündige Exploration im Nachhinein zu "begründen" (was natürlich gründlich missglückt, wenn er seine "neuen" "Erkenntnissse" auf die okkulten Erkenntnisse seines Aktenaktens aus 2010 stützt.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
13 Jahre und 64 Tage
Ich schlage vor, Sie versuchen es mit Lesen. Vielleicht hilft auch ein anderes Format:
http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/UK_frei.htm
Heute sind es übrigens 4812 Tage seit 7.9.2001 und für die spezielle, hochprofessionelle Kompetenzbehandlung "für Patienten mit einer Intelligenzminderung/Lernbehinderung und/oder Entwicklungsrückständen" 3855 Tage.
13 Jahre und 64 Tage ist sicher vorsichtiger Ausdruck Bayerischer Verhältnismäßigkeitsvorstellungen, vermutlich deshalb, weil Ulvi Kulac, nachdem er wegen Mordes im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde, seine besondere Gefährlichkeit nun erst recht entfalten konnte.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Grundinformation Ulvi Kulacs Behandlung im BKH Bayreuth: 4808 Tage.
Das BKH Bayreuth schreibt in seinen Jahresgutachten nach § 67e StGB regelmäßig in seiner Einleitung:
"mit Urteil des Landgerichts Hof vom 30.04.2004, rechtskräftig seit dem 26.01.2005, wurde Herr Kulac wegen Mordes aufgrund vollständiger Schuldfähigkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB in Verbindung mit § 20 StGB wegen wiederholtem sexuellen Missbrauchs von Kindern angeordnet. Bereits seit dem 07.09.2001 ist Herr Kulac — zunächst in vorläufiger Unterbringung gemäß § 126 a StPO — in der Klinik für Forensische Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth untergebracht. Seit dem 21.04.2004 wird er kontinuierlich auf einer geschlossenen forensischen Station behandelt, die speziell für Patienten mit einer Intelligenzminderung/Lernbehinderung und/oder Entwicklungsrückständen konzipiert ist."
Vom 07.09.2001 bis heute, 6.11.2014, sind es 4808 Tage. Gibt man ein halbes Jahr am Anfang dazu, also seit 7.3.2002, so sind es 4627 Tage. Und seit dem 21.04.2004 wird er sogar auf einer Spezialstation "kontinuierlich" behandelt, also seit 3851 Tagen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Überragende Fortschritte - obwohl man sich wie üblich nicht einig ist in der Forensischen Psychiatrie
#41, gaestchen, 5.11.2014
Geistig behinderte StratäterInnen sind zweifellos eine besondere Herausforderung an die forensische Psychiatrie. Daher muss natürlich gefragt werden, ob Bayreuth überhaupt dafür geeignet ist, da sie ja nicht einmal in 13 Jahren fertig werden, obwohl jeder unbefangene Sachkundige, ohne Mühe feststellen kann, dass Ulvi Kulac überragende Fortschritte gemacht hat (womöglich trotz forensisch-psychiatrischer Inkompetenz?). Allerdings ist die Herkunft der Intelligenzminderung ohne Belang. Denn es geht ja nicht darum, aus einem IQ von 70 einen von 90 zu machen. Im übrigen behauptete Kröber - entgegen der Familie und Betreuerin - nach Aktenanalyse: "Im Alter von zwei Jahren und zwei Monaten war der Proband zwar an einer durch Meningokokken bedingten Hirnhautentzündung (Meningitis) erkrankt und wurde fast sechs Wochen vom 21.02. bis 01.04.1980 stationär im Kinderkrankenhaus behandelt. Bereits nach der ersten Woche war unter Penicillin-Behandlung eine deutliche Besserung eingetreten, diese Erkrankung ist auch [> GA Kräöber 2002, S.111] nach späteren kinderärztlichen Nachuntersuchungen folgenlos ausgeheilt. Es ist dies auch der typische, gutartige Verlauf bei Entzündungen der Hirnhaut (nicht zu verwechseln mit der Hirnentzündung, der Enzephalitis, die oftmals mit Restschäden ausheilt). Mehrere Nachuntersuchungen, zuletzt noch im September 1983, waren ohne Hinweise auf Erkrankungsfolgen (siehe dies Gutachten S. 8)."
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
13 Jahre genügen Bayreuth nicht - na ja, 100.000 bringt ein 63er pro Jahr ...
#40, Ramon, 05.11.2014
Die Therapierbarkeit ("Besserung") unterstellen das BKH Bayreuth - neben dem Gesetz und den Gutachtern - , ohne es anscheinend wirklich zu können, denn 13 Jahre genügen offenbar nicht. Vielleicht hat man dort 30 oder 130 ;-) Jahre im Auge. Immerhin bringt ein "63er" rund 100.000 Euro pro Jahr. Und wenn man nicht "bessert" (therapiert), nur verwahrt, rechnet sich das noch viel besser. Möglicherweise ist verwahren ja die spezielle "Kompetenz" einiger forensischen Psychiatrien, z.B. die bayerischen Vorzeigeanstalten Bayreuth oder Taufkirchen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Ulvi Kulac: Bayreuther Justizpsychiatrie unfähig ? Nicht nach 3, sondern nach 13 Jahren immer noch nicht therapiert?
"Neuer Anwalt soll Ulvi K. helfen Unterstützergruppe will eine schnelle Freilassung ? BAYREUTH — Die Betreuerin des geistig Behinderten Ulvi K. will mit einem neuen Verteidiger die schnellstmögliche Entlassung ihres Schützlings aus der Psychiatrie erreichen." - so die Nürnberger
Nachrichten (NN) am 4.11.2014, S. 14. "Schnellstmöglich" nach 13 Jahren, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen? Man kann oder muss sich natürlich an dieser Stelle fragen, wenn eine forensische Psychiatrie für einen solchen Fall von (schuldunfähigem) Exhibitionismus/ Kindesmissbrauch nicht 3, sondern 13 Jahre zur Therapie braucht, ob man eine solche Stätte der Unfähigkeit oder
Unwilligkeit nicht besser gleich schließt. Und dass noch nicht einmal ein gelernter Jurist und Richter erkennt, dass dies mit
Verhältnismäßigkeit nicht das Geringste zu tun haben kann, ist nicht minder erschreckend.
http://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm#Ulvi%20Kulac:%20Bayreuther%20Justizpsychiatrie%20unf%C3%A4hig
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht wäre eine Lösung diskutabel, dass bei einem bestimmten folgeträchtigen Grenzwert zur Sicherheit noch eine Blutprobe gemacht wird. Man müsste zur genaueren Erörterung und Abwägung auch die Fehlerrate kennen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
180 Tage Dauerfixierung in Vitos-Klinik Gießen?
Die Nachricht wurde über Twitter von Martin Heidingsfelder verbreitet und hierbei auf folgenden Link Bezug genommen:
http://psychiatrielager.blogspot.de/2014/08/der-rekord-war-180-tage-fixi...
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Vernehmungslehre in der JuristInnen-Ausbildung. Ergebnisse einer Umfrage bei juristischen Fakultäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bei den Justiz-Ministerien der 16 Bundesländer in Deutschland.
Es wurden 44 juristische Fakultäten in Deutschland, jeweils 5 in Österreich und Schweiz sowie die Justizministerien der 16 Bundesländer angeschrieben, ingesamt also 80. Der Rücklauf für die erste Auswertung betrug 52 = 73%. Inzwischen hat sich der Rücklauf auf 84% erhöht und im September wird wahrscheinlich die zweite Auswertung durchgeführt).
Aus den Informationen, die die Auskunfterteilenden zur Verfügung stellten, wurde transparent und kritisierbar ein Score (Zahlenwert) gebildet, der den Bereich 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 umfasste. 5 mal wurden Zwischenwerte gewählt.
Histogramm der Scores der 30 dt. jur. Fakultäten: Die "Noten" 1 und 2 wurden nicht vergeben. Die "Note" 3 wurde 7 mal; 3.5 wurde 4 mal, 4 wurde 3 mal, ... die "Note" 7 wurde 12 mal vergeben. Man "sieht" dieser Verteilung an, dass sie idealisiert, wie in der Eingangsgraphik durch Vergröberung der Klassen hervorgehoben, eine U-Funktion (sozusagen das Gegenstück zur Normalverteilung) beschreibt. Grob: es gibt viele "bessere", viele "schlechterere" Vernehmungspfleger und wenig "Mitte".
Der Gesamtmittelwert entspricht einer 5, der aber aufgrund der U-Funktion, sozusagen das Gegenteil einer Normalverteilung, nicht mehr vernünftig inhaltlich interpretiert werden kann.
Hintergrund der Studie: Die Bedeutung der Vernehmung in Kriminalistik und Forensik ist kaum zu überschätzen. In der Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie heißt die Vernehmung Exploration. In den letzten 35 Jahren habe ich eine Vielzahl von Vernehmungen durch meine (Teilzeit-) Arbeit als forensischer Psychologe kennengelernt. Besondere Bedeutung hatten hierbei Vernehmungen von - oft kindlichen - OpferzeugInnen, wo man besonders viel falsch und oft auch nicht wieder gutmachen kann (Stern 1926). ...
Immerhin: die Situation scheint nach Peters Kritik (1972, 2. Bd. S. 142) - "Es ist eigentlich erstaunlich, daß offenbar bei Juristen weithin die Vorstellung herrscht, daß die Beherrschung der Vernehmungsmethoden und der Grundfragen der Zeugenpsychologie sich in der Praxis von selbst ergibt." - auf dem Weg der Besserung.
Quelle und mehr:
http://www.sgipt.org/forpsy/Vernehmung/VLidJA.htm
Nachtrag 30.8.2014: Inzwischen sind 59 Rückmeldungen gekommen, die Rücklaufquote damit auf 84% angestiegen. Eine neue und vorläufig abschließende Auswertung wird wahrscheinlich gegen Ende September erfolgen.
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