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Gast kommentierte zu BVerfG und Online-Durchsuchung
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Waldemar R. Kolos kommentierte zu Tausendfache Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) zur Manipulation der Polizeilichen Kriminalstatistik?
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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Schon 5 Tage alt ist diese Meldung:
"Gegen den Hass im Netz - jeden Tag"https://www.tagesschau.de/ausland/hatespeech-101.html
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Neueste Meldung, gerade mal 5 Stunden alt:
"BKA fordert Vorratsdatenspeicherung gegen Hasskriminalität"https://www.golem.de/news/rechtsterrorismus-bka-fordert-vorratsdatenspei...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Befremdlich allerdings empfinde ich am obigen Artikel, daß lediglich eine Bildquelle genannt wurde, aber keine Textquelle.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
An dieser Stelle bietet sich meines Erachtens auch eine Parellele an, hier bereits gezogen:
https://www.regensburger-nachrichten.de/news/87190-dramatisch-fehlerhaft...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Dann eben noch einmal:
Liebe Frau Ehrlich, da Richter öfters sich auf Gutachten von solchen Gutachtern verlassen, die ihnen erfahrungsgemäß keine großen Probleme und Überraschungen mehr bereiten, wundert mich das alles schon lange nicht mehr.
Eine wirklich analysierende und danach auch noch aufarbeitende Fehlerkultur ist da leider bis dato eine Fehlanzeige.
Beste Grüße
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Beim Verein Bruecke e. V. gibt es eine Presseschau noch zur Nominierung als OB-Kandidat, die neuesten Pressemeldungen dann aber haben bereits wieder ein anderes Thema hier:
https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs-nachrichten/prozess-mit-drei-anklagen-gegen-wolbergs-23476-art1812620.htmlhttps://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburg-wolbergs-im-oktober-erneut-vor-gericht-1.4550484
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Landesanwaltschaft wollte ja auch noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, dadurch dauert eine Entscheidung über eine Aufhebung der Suspendierung in jedem Fall, die zweite Anklage kommt aber noch dazu, siehe auch:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/suspendierung-bleibt-wolbergs-vorerst-nicht-zurueck-im-rathaus,RV9y1yL
Außerdem fehlt auch noch die Rechtskraft des Urteils. Die könnte ja selbst dann noch nicht da sein, wenn Herrr Wolbergs im nächsten Jahr wiedergewählt werden sollte. Dann wäre evtl. Punkt 3 später erneut wieder eine juristische Frage bei einer anderen, höheren Strafzumessung nach einer Revision.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Richter werden das aber kaum explizit so ausdrücken oder auch nur andeuten, denn dann kommt doch gleich ein Antrag auf Befangenheit.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Es ist doch auch bereits längst nachgewiesen, daß z.B. die §§ 63, 64, 66 StGB in den Bundesländern ganz unterschiedlich häufig angewendet werden.
Und darüber gibt es Erhebungen, wie:
[PDF]Entwicklung und Stand der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
www.uni-konstanz.de/rtf/kis/Heinz2014_Freiheitsentziehende_Massregeln.pdf
Das Schaubild 54 auf der Seite 86 des PDF ist doch frappierend.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wo es keine statistischen Nachweise gibt, wird nicht das (scharfe) Denken alleiniges Kriterium, was Sie suggerieren, denn dann haben auch Vorurteile, oder gedankliche Trägheiten aus alten Gewohnheiten heraus freie Bahn.
In die Köpfe von Richtern oder Staatsanwälten bei der Motivsuche für die angeordnete U-Haft kann noch niemand genau schauen, aber es könnten doch z. B. aus den statistische Erhebungen für jedes Bundesland (oder jeden Gerichtsbezirk oder jeden Haftrichter) über die Korrelationen der reine Anordnung und der Dauer der U-Haft mit der später verhängten Strafhaft schon Folgerungen für die Verhältnismäßigkeit gemacht werden.
Aber das werden die Juristen vermutlich überhaupt nicht wollen, daß ihnen mal so auf die Finger gesehen wird.[*]
Oder kennen Sie auch entsprechende (detaillierte) Statistiken über totale Fehlurteile, von der Revision beanstandete Urteile, aufgeschlüsselt nach Bundesländer, Gerichtsbezirken, oder einzelnen Strafkammern oder Einzelrichter?
Da wiederhole ich den Satz von oben [*].
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