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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und jetzt sollte der Herr "Gast" nun herausrücken mit genauen Links, auf welche Gutachten bzw. Stellungnahmen der PTB er sich eigentlich bezieht, um keine Phantomdebatte zu führen mit Phantomen, die sich hier nur "Gast" nennen!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
https://www.unfallforschung-sachsen.de › cmsms › uploads › Optische.Tae...
Darum geht es doch, ich hoffe, Links funktionieren auch noch hier.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das hatte ich doch längst getan, werter Herr "Gast", schon vor Monaten, wie ich es hiermit auch belege:
GR kommentiert am Sa, 2019-06-22 19:40 Permanenter Link
Wenn Sie diese Stellungnahme, die ich als PDF gelesen habe, aber mal selber mit Sinn und Verstand gelesen haben sollten, dann müßte es auch Ihnen doch aufgefallen sein, daß sich alle Kritik darin nur auf LED-Pulse bezieht, denn die sollen Werte der Geschwindigkeit und des Seitenabstands verfälscht haben.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Rennpappen" fahren übrigens weit schneller als 200 km/h mit ihren 270 PS. Kann auch jeder recherchieren.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wegen etlicher inzwischen gelöschter Kommentare habe ich mir selber mehr Beeilung auferlegt. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands will unter 4. e. doch offensichtlich lediglich das von mir Gefettete im Zitat ermöglichen:
In der Beschwerde wurde unter A. I. aber eine unabhängige Überprüfung gewollt, auch da habe ich selber gefettet im Zitat:
Auch der größte Laie für Meßtechnik und physikalische Einheiten sollte wissen, daß es für eine Geschwindigkeit keine Normale gibt. Heute gilt das SI-System, früher wurde das mit MKS-System bezeichnet. Die nationale Herrin über die Normale ist die PTB. Geschwindigkeiten werden aus Weg- und Zeit-Messungen errechnet, diese gehen auf Normale der Länge und der Zeit zurück mit aufwendig geeichten Meßgeräten. Was soll denn eine „unabhängige Geschwindigkeitskontrolle" sein?
a) Ein unabhängiges Nachmessen einer tatsächlichen und immer genau reproduzierten Geschwindigkeit mit noch anderen geeichten Meßgeräten, die doch alle individuelle Fehler haben könnten, auch noch durch andere Personen? Das wäre das Allerbeste.
b) Ein "unabhängiges" Nachmessen einer Geschwindigkeit mit immer den gleichen geeichten Meßgeräten nur, nur von anderen Personen, bei Einhaltung aller standardisierten Bedingungen? Das wäre schon weniger, als bei a).
c) Lediglich die Überprüfung eines Meßvorgangs auf standardisierte Bedingungen für eine Messung mit dem geeichten Meßgerät, das ja auch den Rechenvorgang noch mit einschließt? Das wäre noch weniger als bei a).
d) Lediglich eine Plausibilitätskontrolle auf ganz große Unplausibiliäten, wie Goggo-Limousine mit Rentner am Steuer mit Tempo 187 km/h in einer Autobahn-Baustelle geblitzt? Das scheint einen Bußgeld-Bescheid sicher kippen zu können, auch wenn ich selber manchen Rentnern sehr viel zutraue aus alter Erfahrung heraus, auch "Rennpappen" waren ja schon sehr schnell unterwegs.
Hierzu aber zwei Filme:
Goggomobil Limousine mit 150 PS mit Kennzeichen aus Wesel
https://www.youtube.com/watch?v=qrN6ixHJQzc
Goggomobil 300 RS Coupe mit Kennzeichen aus Darmstadt
https://www.youtube.com/watch?v=_9paZ7qM0j4
Kann also doch alles gestimmt haben mit den 187 km/h eines Goggos in der Autobahn-Baustelle!
Der Hintergrund aber meiner Auflistungen vorher in einem analogen, ganz einfachen Beispiel: Person A mißt eine Stecke mit einem Bandmaß, da er mal einen Crash-Kurs in Statistik absolvierte, macht er das 10 mal und bildet den Mittelwert und gibt die Standard-Abweichung auch noch dabei an.
Person B hat Person A dabei überwacht, findet keine Fehler, "alles korrekt" ist daher deren Prüfergebnis.
Person C jedoch nimmt ein anderes Bandmaß als Person A, und nun differieren bereits beider Mittelwerte. Person D geht daraufhin zur PTB, die stellt fest, das Bandmaß der Person A war fehlerhaft, also war auch die ganze Messerei von Person A inklusive der Überprüfung durch Person B unbrauchbar gewesen.
Jetzt das Ganze mal auf die beanstandeten Bußgeldbescheide übertragen, die ja nach dem Punkt c) doch alle vorgehen, soweit sie mir bisher bekannt sind, sind das alles interessengeleitete Einwände der "Blitzer-Anwälte-Industrie".
Die können weder den Punkt b) erfüllen, geschweige den Punkt a), höchstens den Punkt c).
Aus dem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 5.7.2019 - Lv 7/17 kann ich aber nur den Punkt d) entnehmen.
Übrigens werden Lidar-Messungen von pulsierenden LED-Fzg.-Leuchten doch nicht beeinflußt, was der Gast ja suggerierte, ein mMn anderer methodischer Fehler. Wenn der Gesetzgeber dann aber auch noch allen Fzg.-Herstellern eine einheitliche Pulsung und Modulierung vorschriebe demnächst, wäre die Ausfilterung bei einer ESO ES 3.0 Geschwindigkeitsmessung mit einem Lichtschrankensystem ja technisch viel einfacher durchzuführen.
Anmerkung: In § 3 StVO geht es um zulässige Höchstgeschwindigkeiten, nicht um statistische Mittelwerte bei Abweichungen nach oben und nach unten von einem errechneten Mittelwert bei vielen Einzelmessungen. Eine Messung mit einem dieser Lidar-Geräte mit eigener Software und Angabe eines Meßwerts für einen Bußgeldbescheid wegen § 3 StVO (mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) wäre mMn aber auch noch unter diesem Aspekt mal zu sehen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie bekommen aber auch noch eine Anwort zu methodischen Fehlern, werter Gast, Anwürfe lasse ich sowieso schon lange abtropfen, denn die kommentieren sich ja bereits selbst.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das OWiG gestattet eine Umgehung eines Freispruchs durch Verfahrenseinstellung, auch bei i.d.p.r., offenbar auch noch bei Unschuld und ohne Zustimmung des Beschuldigten zu einer Einstellung. Eine mögliche Rechtsbeschwerde kann ebenfalls noch umgangen werden und der Beschuldigte trägt dann seine Auslagen selber.
Richter wissen auch, wie das zu machen ist.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Besprechung in Colliseum des erwähnten Aufsatzes stammte von:
Dipl.-Ing. (FH) M.Sc. M.Eng. Uwe Fürbeth
KAST GmbH
Katzwanger Str. 150
D-90461 Nürnberg
Dipl.-Ing. (TU) Wolfgang Hugemann
c./o. Ingenieurbüro Morawski und Hugemann
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Aber der Herr Gast kann sich ruhig mal mit denen noch in Verbindung setzen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Funktioniert der Link so?
https://www.colliseum.net/wiki/Abweichende_Geschwindigkeitsmesswerte_bei_eso-Einseitensensoren_durch_pulsweitenmoduliertes_LED-Licht
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der Aufsatz: "Abweichende Geschwindigkeitsmesswerte bei eso-Einseitensensoren durch pulsweitenmoduliertes LED-Licht" von den Autoren:
wurde übrigens da schon einmal beleuchtet und diskutiert:
https://www.colliseum.net/wiki/Abweichende_Geschwindigkeitsmesswerte_bei... Einseitensensoren_durch_pulsweitenmoduliertes_LED-Licht
Aber ich nehme das nur zur Kenntnis, den ohne den Aufsatz selber gelesen zu haben, enthalte ich mich auch jeder Beurteilung.
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