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pepkoarkapovik kommentierte zu OLG Brandenburg: Über 250 Euro Geldbuße braucht es weiterer Darstellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
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CharlesGoopy kommentierte zu Uneinsichtiger Rüpel: Verdoppelte Geldbuße
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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Eine seltsame und bange Wahrheit der Übersetzungsbranche besteht in dem immer wiederkehrenden Verlangen, dass sich juristische Fachübersetzer und Fachübersetzerinnen bei sämtlichen Fragen sämtlicher Fachgebiete auszukennen hätten."
Wenn dem so wäre oder es so sein müßte, dann wären Sie ja allwissend als ein Übersetzer, also sind solche Anforderungen nur schlichter und auch noch populistischer Unfug und von ähnlicher Qualität wie das Verlangen an Richter und Staatsanwälte, sicher alle Verbrecher immer überführen zu können mit den "richtigen" Fragen und den "richtigen" Ermittlungen.
Köstlich .......
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nur sind biologische "Rassen" eben auch nicht identisch mit Ethnien.
Die Hutus und die Tutsis sind Ethnien, wie die Koreaner und die Japaner, oder aber die Sioux und Mohikaner, oder die Flamen oder Wallonen innerhalb einer biologischen "Rasse".
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Schon rein formallogisch kann aus der Reihung der Begrifflichkeiten des Wikipedia-Eintrags zum "Rechtsextremismus" ja keine Identität(!) zum "Rassismus" abgeleitet werden, soviel logisches Denken sollte bei einem Juristen eigentlich doch vorhanden sein.
Aber auch materiell ist keine Identität vorhanden, was dieses Zitat des Trierer Philosophen Karl Marx in seiner Auseinandersetzung mit Ferdinand Lasalle, auf den Erstgenannten sich doch fast alle sog. "Linken" auch gerne und oft berufen, noch belegt:
Quelle dafür ist: Marx an Engels, 1862 (MEW 30, 257)
Ein anderes Zitat zu Marx und anderen "Linken" in einem holprigen Deutsch:
Quelle: http://zpeconomiainsostenible.blogia.com/2014/100801-rassismus-und-marxi...
Und lesen Sie bitte auch noch diesen Artikel dazu aus DIE ZEIT mit weiteren Beispielen für den Marxschen Rassismus:
"Karl Marx, der Visionär und Rassist"Quelle: http://www.zeit.de/1998/23/Karl_Marx_der_Visionaer_und_Rassist
Diese Lektüren kann ich auch Herrn Daimagüler übrigens empfehlen, wenn er mal wieder vor Studenten (oder aber in einem Gericht in der BRD) über "institutionellem Rassismus" hier in der BRD sich auslassen möchte.
Jedenfalls unterscheidet sich der NSU-Prozeß in seiner Rechtsstaatlichkeit doch von zeitgleichen Prozessen in der Türkei erheblich, das aber nur noch zur Abrundung mal am Rande bemerkt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Lippke, da muß ich Ihnen widersprechen, denn der Name Stalin steht ja für ein ganzes totalitäres System, das nicht nur auf die damalige SU beschränkt war, das dürfen Sie aber nicht ausblenden (wollen), denn es ist auch nach Stalins Tod ja noch nicht gleich zusammengebrochen, von Hitler und dem mit seinem Namen verbundenen Nationalsozialismus kann das ja so nicht gesagt werden, weil sein Ende mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands verknüpft war.
Ihnen wird doch der Name Hilde Benjamin hoffentlich auch noch etwas sagen, die auch Vorsitzende Richterin in Schauprozessen war und sie "fällte von 1949 bis 1953, neben Zuchthausstrafen von insgesamt 550 Jahren und 15-mal lebenslänglich, zwei Todesurteile", siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Hilde_Benjamin#T.C3.A4tigkeit_als_Richterin .
Sie orientierte sich an Andrei Januarjewitsch Wyschinski, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Andrei_Januarjewitsch_Wyschinski .
Aber um wieder auf Freisler im vorliegenden Fall zu kommen, alle Kritik an den Urteilen und den Verfahren hätte ja auch ohne diesen plakativen Namen geäußert werden können, das wäre nämlich eine Argumentation gewesen, die ich hier auch noch für angemessen halte.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Beachten Sie bitte auch noch den "Deppenanpostroph" ......
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Offensichtlich ist überbordende Regelungswut ("Regelungswahn") wieder einmal eine "typisch deutsche" Erscheinung (cum grano salis), denn (Zitat):
(Richard Wagner. (1813 - 1883), deutscher Komponist)
Quelle: https://www.aphorismen.de/zitat/110211
Stimmt`s, da ja auch hier im Blog öfters "um des Kaiser´s Bart" erbittert gestritten wird?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nur bei Mord gibt es ja keine Verjährung mehr, im Zivilrecht aber schon noch ähnlich als "Ersitzung" gemäß BGB § 937, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen m.W., und bei anderen strafrechtlichen Delikten außerhalb des Mords bleibt es (noch) bei der Verjährung gemäß dem StGB.
Recht und Moral sind eben zwei Dinge.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wenn es beim Englischen also schon solche Mißverständnisse bei einzelnen Begriffen gibt, wie oben angesprochen, dann läßt das noch viel größere Mißverständnisse bei Begriffen und Sprachen oder Dialekten außerhalb unseres Kulturkreises vermuten.
(Korrektur: .... unter den Zuhörern ..... )
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Winslow, übersetzen Sie auch in Strafprozessen, denn da treten auch oft Probleme auf, wenn z.B. Urdu oder Pashtu gedolmetscht werden soll?
Da wird dann auch immer nach einer allgemeinen Vereidigung und nach der Ausbildung, oder der Qualifikation gefragt, und unter der Zuhörern, die Deutsch und Urdu / Pashtu selber sprechen, wird oft sehr heftig diskutiert, ob der Dolmetscher alle Fragen und die Antworten auch immer korrekt gedolmetscht hat. Lange Zeit zum Überlegen und Ausformulieren hat da ein Dolmetscher nicht und im Strafprozeß geht es oft um sehr viel bei den Zeugenaussagen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
In der Sache einer Entschädigung für Herrn Würdinger hat dieser "Freisler-Vergleich" meines Wissens aber bisher nichts bewirkt, auch ist doch eine Rechtsbeugung nicht gerichtlich festgestellt worden.
Und daher stellt sich mir schon die Frage, ob es bei einem ideellen Erfolg nun auch bleibt, weil lediglich keine justiziable Beleidigung durch den "Freisler-Vergleich" festgestellt wurde.
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