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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Übrigens wird doch kein seriöser Forensiker alleine aus einer Handwurzel-Röntgen-Aufnahme ein Alter mit einer Untergrenze über die 18 Jahre hinaus sicher bestimmen wollen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Jeder Leser kann sich mal selber über die odontologischen Untersuchungen bei menschlichen Leichen informieren, bei lebenden Menschen kann das ja auch kaum gemacht werden.
Aber das sind anerkannte Methoden, auch bei Menschen.
Auch dieses Zitat kann ein Leser finden:
"Da die Mineralieneinlagerung außerdem auch noch schubweise erfolgt, entstehen im Querschnitt des Zahns Jahresringen an Bäumen ähnliche von Ebnersche Inkrementlinien (Terminologia histologica: Lineae incrementales dentinales; englisch: dentinal incremental lines), die auf lokal unterschiedlich hohen Konzentrationen des Kalziumhydroxylapatits beruhen."
Quelle: https://www.uni-mainz.de/FB/Medizin/Anatomie/workshop/EM/EMZahn.html
Bitte also auch diesen Artikel mal komplett lesen:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/altersgutachterin-hussein-k-ist-...
Da steht dann auch noch mehr dazu, auch noch zu einem anderen Gutachten!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
sorry: "Poliscan speed"
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Bei meinen eigenen Recherchen in dieser Sache bin ich auf einen speziellen Blog gestoßen, in dem auch viele Urteile noch aufgeführt sind. Von der "Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG", kurz GFU AG.
Falls es jemanden hier interessiert:
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Aber jetzt im Ernst:
Die generelle Aufnahme der Anfertigung von Wortprotokollen bzw. von Mitschnitten in die StPO ist ein zweischneidiges Schwert, wenn man auch an den NSU-Prozeß und andere nun noch dabei denkt, und das ist doch auch ein Punkt, der dabei noch zu überlegen ist.
Und das sind beileibe keine "schlechte Fantasien", sondern das gehört zum Realismus und zu den "rationalen Argumente(n)".
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Hier ist m.E. der richtige Ort, um den Wunsch von "Gast" zu diskutieren, den er gerade heute ja wiederholt hat (Zitat):
Um was geht es denn dem "Gast" nun in veritas?
Um die Wahrheitsfindung in der Sache im Prozeß zu verbessern? Oder um mehr Möglichkeiten der Verteidigungen oder Nebenklagen zur weiteren Torpedierung eines Prozesses, sprich um Obstruktion und Prozeßverschleppung?
Aber vielleicht zählt er vorher mal noch die Anträge der Verteidigungen auf Befangenheit im noch laufenden Münchner NSU-Prozeß seit Mai 2013 und auch im Frankfurter Auschwitz-Prozeß von 1963-65.
In Frankfurt waren es 183 Verhandlungstage (Quelle: https://landesarchiv.hessen.de/mow_auschwitzprozess_4)
In München sind es bisher bereits 385 Verhandlungstage (Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/385-verhandlungstage-ab-tag-380/11666...)
Zitat aus der letzten Quelle:
Oder um was geht es ihm eigentlich?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zum Thema "Parallelwelt" , auch bei Herrn G., doch noch einige Anmerkungen, die an dieser Thematik nicht mehr interessierten Leser bitte ich um ihre Absolution:
Er (G.) gaukelte seiner jungen Freundin ja vor, ein bereits erfolgreicher Rechtsanwalt zu sein, nur um sie doch von sich zu beeindrucken. Bei seiner Festnahme wurde berichtet, er wähnte sich nach dem Mord noch als Opfer eines Überfalls auf ihn (siehe: https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article12867687/Die-Wehleidigkeit-des-Kindsmoerders-Magnus-Gaefgen.html).
Die Polizei kam in seiner eigenen Welt offenbar da noch nicht vor, ein m.E. absurdes Theater nach einer solchen Tat. Auf andere bizarre Vorhaben von Herrn G. dann nach der Verurteilung, bei der ja alle 3 Mordmerkmale festgestellt wurden, gehe ich jetzt momentan nicht mehr ein.
Zum Urteil aber ein Zitat (Nr.1):
"In der Gesamtbetrachtung der Taten, die Gäfgen gestanden hat, hebt das Urteil in der Bewertung der Schuld weiter hervor, daß der Täter sich ein Kind als leichtes Opfer wählte, daß Jakob einen minutenlangen qualvollen Tod starb und daß die Eltern tagelang schlimmsten seelischen Qualen ausgesetzt waren. Das alles, so die Urteilsbegründung, wegen der Rücksichtslosigkeit und Skrupellosigkeit eines unbarmherzigen Angeklagten, der aus dem Motiv abstoßender Gewinnsucht das Leben eines arglosen Kindes ausgelöscht hat."
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/mordfall-metzler-hoechststrafe-fuer-jakob-von-metzlers-moerder-1117847.html
Aber gefoltert (nach eigener Bekundung) wurde Herr G. in einem Verhör von ca. 10 Minuten Dauer, und danach war Herr G. also dauerhaft traumatisiert (nach eigener Bekundung). Wollten Sie denn dazu auch mal noch etwas schreiben, sehr geehrter Herr Dr. jur. Heuchemer, wie sich eigentlich "Folter" mal umfassend und allgemeingültig und noch zeitlos definieren läßt? An Ihren Formulierungs-Vorschlägen jedenfalls dazu wäre ich auch noch sehr interessiert.
Ein erfahrener Kriminalbeamter aber, der in ca. 10 Minuten das ständige Lügen des Herrn G. durchbrochen hatte, der mußte m.E. keine Streckbank, oder glühende Eisen, oder die Eiserne Jungfrau usw. einsetzen, soviel Kenntnisse in der Psychologie kann man m.E. auch ohne ein Studium sich noch aneignen, wobei es da m.E. auch nicht so sehr auf die theoretischen Kenntnisse nur ankommt.
Ihr großer juristischer Erfolg, Herr Dr. jur. Heuchemer, stellt sich mir daher nicht ganz so groß dar, denn es gibt keinen zweiten Prozeß mehr zu diesem Kindesmord für Herrn G. und auch seine inzwischen reduzierte Entschädigung von 3.000 Euro wird ihm voraussichtlich keinen sorgenfreien Lebensabend ermöglichen nach seiner Entlassung auf Bewährung, vor der aber Prognose-Begutachtungen stehen werden, denen er sich jedenfalls nicht entziehen kann, weil er z.B. alleine bleiben möchte (mit "Gott").
Zum Thema "Parallelwelt" (in der Presse) schrieben Sie (Zitat Nr.2):
"Ich denke, dies sollte manchen ins Nachdenken bringen. Die "Parallelwelt" (um einen Begriff aus den letzten Postings aufzugreifen) , die schafft sich schon die Presse selbst mit ihren Wahrnehmungen, die sie selbst erschafft, daraus das selbst Generierte kommentiert, daraus wieder die Schlüsse zieht und Experten "füttert", die eine selbstgeschaffene Scheinrealität kommentieren. Bevor ich dieses Verfahren geführt habe, also in den Jahren bis 2004, hätte ich derlei NIE für möglich gehalten."
Mein eigenes Verhältnis zur Presse ist übrigens differenzierter schon seit langer Zeit, ohne da aber zu pauschalisieren, da ich genug eigene Erfahrungen damit sammeln konnte, aber ich erinnere mich, daß Sie, Herr Dr. Heuchemer, sich von dieser Presse doch auch interviewen ließen, oder an sie Presserklärungen gaben zum Thema G., z.B. gab es auch mal ein Interview mit DER SPIEGEL in 2013, also doch nach 2004, auch darin sehe ich ja einen Widerspruch zum obigen Zitat Nr.2. In weiteren Kommentierungen von Presseveröffentlichungen wird dann die sog. "Dammbruch-These" von Ihnen noch erhoben, nachzulesen auch auf Ihrer Web-Seite als Ihr eigenes Narrativ, wie das nun auch wiederholte, daß Herr G. lediglich von anderen ja vor Gericht gebracht wurde, ihm diese "Bühne" also quasi aufgezwungen wurde von anderen.
Aktenvermerke aber, wie der von Herrn Daschner als ein damaliger "Dammbruch", die wird es voraussichtlich nun nicht mehr geben bei Verhören solch beharrlich lügender Kindesmörder, die da schon andere andauernd beschuldigten, aber wenn Sie das auch als Ihren eigenen großen Erfolg Ihrer Tätigkeiten in Sachen G. nun ansehen mögen, sehr geehrter Herr Dr. jur. Heuchemer, bitte, und dann wären Sie ja auch leicht von solchen reinen Formalien - wie Aktenvermerken - zu beeindrucken, in Ihrer Diktion vielleicht "Förmeleien". Dieses andauernde Belügen bei Ihrem Mandanten aber scheint sich ja im Selbstbelügen und in Lebenslügen dann später noch fortgesetzt zu haben, das mögen dann dazu Berufene aber noch beurteilen vor seiner Entlassung, auch psychologische oder psychiatrische Gutachter als Sachverständige. Und welche Anteile sein nun langjähriger Anwalt daran hatte, das zu beurteilen überlasse ich mal vollkommen gelassen den Lesern m. / w. , ob mit oder ohne ein komplettes Studium der Medizin, der Psychologie oder der Jurisprudenz, denn absolute Wahrheiten gibt es sowieso nur in der Mathematik.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Außerdem, sehr geehrter Herr Dr. Heuchemer, können oder wollen Sie hier einerseits schon mal etwas über die beruflichen zukünftigen Wünsche Ihres Mandanten (nach einer Entlassung mal aus der Strafhaft auf Bewährung), und andrerseits einer (bereits in der Strafhaft) erfolgten Ausbildung dazu aussagen? Wie stellt sich das Ihr Mandant denn eigentlich mal vor, wie und womit er seinen Lebensunterhalt dann selber mal bestreiten will?
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Im übrigen, sehr geehrter Herr Dr. Heuchemer, mein eigenes Rechts- und Wahrheitsverständnis ist auch noch von einer Abneigung gegen jedwedes zweierlei Maß gekennzeichnet, und auch noch von einer Abneigung gegen jedwedes unlogische Verhalten, was auch bei einer Anwendung von zweierlei Maß ja m.E. auftritt.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und wo bitte, sehr geehrter Herr Dr. Heuchemer, bleibt wieder auch die vollständige Zitierung des Aktenvermerks von Herrn Daschner, sowie auch ein Engehen auf die Differenzierung im genannten Urteil der Großen Kammer, denn es kam ja bei Herrn Gäfgen nicht zu einer der historisch fast allen Menschen bekannten und da ja auch ausgeführten Foltermethoden in der Antike und im Mittelalter, die den Begriff der "Folter" ja noch heute entscheidend prägen?
Außerdem vermisse ich bei Ihnen eine Auseinandersetzung mit dem Wunsch nach den von mir gefetteten Verhaltensweisen im Zitat bei anderen: "Eine angemessene Großzügigkeit oder wenigstens die Vornahme einer den Üblichkeiten beim BVerfG entsprechenden Praxis, die Beschwerde um Einzelheiten binnen einer Frist ergänzen zu dürfen, wäre sicherlich sachgerechter als die Überbetonung von Förmeleien - und würde den zahlreichen, sorgfältig begründeten und für die Menschenrechte verdienstvollen Urteilen des EGMR besser gerecht werden." und Ihren eigenen bisherigen belegten Verhaltensweisen in Sachen Gäfgen oder Daschner oder auch in anderen damit noch verbundenen Sachen, die ja auch in Ihrem letzten Kommentar von heute Fr, 2017-10-27 19:58 Uhr ja wieder ebenso zum Ausdruck kommen.
Besten Gruß
Günter Rudolphi (GR)
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