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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Das war fast wie ei n Spiel und "fast" Keiner dachte an hacker" ....... und ebenfalls noch fast keiner auch an Cyber-Kriege.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zuerst müßte doch m.E. die Verwaltungs-Behörde überhaupt einmal benachrichtigt werden, daß das Verfahren eingestellt wurde.
Vom Gericht vermutlich (oder von der Staatsanwaltschaft?).
Dann darf die Behörde die Asservate weder vernichten noch einbehalten. Muß sie dann den Besitzer anschreiben, er solle sein Eigentum wieder abholen?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Klemm,
kann ich davon ausgehen, daß nach Lage der o.g. Schwierigkeiten die Richter einer Einstellung des Verfahrens dann gemäß § 47 (2) OWiG lieber den Vorzug vor einem Freispruch geben? Aber wer benachrichtigt die Verwaltungsbehörde nun darüber, und innnerhalb welcher Fristen, damit auch evtl. die Asservate wieder alle zurückgegeben werden können, die noch bei ihr liegen?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das ist natürlich bei Defekten schon die Frage, ob das auch erheblich ist für Messungen und auch für eine Eichung. Ein z.b. repariertes Rücklicht beim Enforcement-Trailer ist das sicher nicht.
Bei einem anderen Gerät wird ein reparierter Schaden am Stativ auch unerheblich sein.
Auch Juristen sollten doch m.E. ab und zu mal die "Kirchen in den Dörfern lassen", auch wenn es denen besonders schwer zu fallen scheint .......
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sorry!
Das "verbal angegangen" hatten Sie [Herr Prof. Dr. H. E. Müller] ja überhaupt nicht nachgefragt gehabt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Gestatten Sie mir aber nun doch noch eine eingehende Analyse dieses einen Satzes.
Der Teil bei [a] wurde vorher ja genau beschrieben und auch Sie sehen darin also eine "Ungenauigkeit".
Beim Teil [b] unterschlagen Sie aber das hier dabei auch wichtige Wort "verbal", und Sie können außerdem den zugrunde liegenden Sachverhalt des "verbal angegangen" doch auch nur vermuten. Aber Sie bewerten bereits aus dieser reinen Vermutung heraus mit "..... halte ich allerdings für weitaus weniger schlimm als ....".
Das "verbal angegangen" hatte Sie ja überhaupt nicht nachgefragt gehabt.
War das denn nun bereits ein klassischer Reflex? Und das stelle ich auch mal zur Debatte, denn auch Debattenkultur ist doch Teil der europäischen demokratischen Kultur.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Was "Gast" am Do, 2017-10-19 09:43 Uhr schilderte, liest sich wie eine Anleitung für ausufernde Überregulierungen im europäischen Rahmen, um allen gefühlten "Diskriminierungen" dann auch noch dort vorzubeugen, und das wäre m.E. auch eine weitere Bestätigung für "gut gemeint ist nicht auch schon gut gemacht".
Aber man könnte ja auch so leicht dort "diskriminierend" rufen und einen Gesetzgeber dann dafür bemühen wollen, um "Gesetzeslücken" zu schließen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch die LTO berichtete darüber am 09.08.2017 in https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/trotz-besonderer-schwere-schuld-m...
Das wäre dann ja auch eine Ente gewesen lt. Dr. Heuchemers Kommentar vom So, 2017-10-15 um 14:09 Uhr.
Man wird also abwarten müssen, wer denn nun recht hat in dieser Sache.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Seit 1936 kann man doch durch Radar fliegende Artillerie-Geschosse erfassen, die sind kleiner und schneller als Autos.
Zitat:
Und z.B. in Regensburg hatte die Bundeswehr auch einen Radarzug gehabt im Beobachtungsbataillon 4 der Aufklärenden Artillerie.
Das StGB und die StPO stammen aber noch aus dem 19. Jahrhundert im Kern.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Dr. M. Heuchemer,
bitte doch auch noch um das vollständige Zitieren dieses o.g. Vermerks.
Zum Urteil der Großen Kammer des EGMR jedenfalls schreibt die LTO am 01.06.2010 (Zitat):
Und so steht es ja auch im Urteil selber.
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