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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wie bei allen guten Absichten, führt ein Übermaß beim "Diskriminierungsschutz" selten zu guten Ergebnissen.
Aber warum nur bekomme ich z.B. keine so billigen Schuhe - und die auch noch überall - wie ein "Herr Mustermann", nur weil ich Größe 49 bis 50 brauche?
So werde ich doch andauernd "diskriminiert" und auch finanziell dadurch benachteiligt!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,
genau so sollte mein Szenario auch sein, "nicht wirklichkeitsnah", und damit auch überraschend! Der Eklat und die Revision sind damit ja garantiert, evtl. kämen einige Angeklagte samt Verteidigern sogar nicht mehr zu ihren eigenen Ausführungen und Schlußworten, wenn das Gericht sich so viel Zeit läßt wie in München, auch eine vorherige Absprache auf Seiten der Angeklagten dazu hielte ich für möglich.
Und einen dann folgenden Presserummel mit weiteren, auch grundsätzlichen Debatten (siehe zum "institutionellem Rassismus" nach eigenen "Definitionen") danach lieben auch m.E. einige Protagonisten, nicht nur solche aus der Justiz oder Politik, was sich auch oft noch dabei überdeckt, wie in München.
Mit bestem Gruß
Günter Rudolphi
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nur ungern verweise ich aber noch auf Honorare, die solange anfallen, solange es Verhandlungs-Termine (in München) gibt, aber auszuschließen sind ja auch noch pekuniäre Erwägungen niemals, dazu war ich zu oft in Gerichtssälen.
Und gerade von RAs kenne ich doch die Frage: "Können Sie es ausschließen ....."
"Nein", wäre da meine Antwort.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,
damit hätte die NK, vertreten durch Herrn Daimagüler, doch allen Verteidigungen, auch denen der anderen Angeklagten noch neben Frau Zschäpe, die naturgemäß doch alle kein Interesse an Verurteilungen haben, in die Hände gespielt.
Ich würde das als Eigentor bezeichnen, denn auch die Nebenkläger selber als Hinterbliebene wollen doch vermutlich mal ein Ende dieses Prozesses noch erleben.
Politische Theorievorträge zur eigenen Profilierung eines RA aber helfen da m.E. nicht wirklich dabei.
MfG
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wie kann denn wirklich und auch gemäß der StPO wirksam verhindert werden, sehr geehrte Damen und Herren aus der Justiz, wenn in den letzten Verhandlungstagen von Verteidigern in ihren Plädoyers, oder dann von Angeklagten in ihren letzten Worten nur noch auf Zeit gespielt wird, um das Schlußdatum der absoluten Verjährung gewollt zu überschreiten?
Ein ausgebuffter Schachspieler macht das dann m.E. auch erst so spät, daß er das Überraschungsmoment noch voll auf seiner Seite hätte und die Gegenseite damit auf dem "falschen Bein" überrascht, worauf sie dann nur noch "in die Röhre guckt" wg. Zeitüberschreitung.
So jedenfalls würde ich das machen, aber ich bin eben kein Jurist.
Beste Grüße aber an diese
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller, Sie können also eine Grenze nicht angeben und darauf kam es mir nämlich an.
Was in einem konkreten Fall dann "wohl erreicht sein dürfte", das wäre doch dann Gegenstand weiterer Rechtsstreitigkeiten und das Zeitfenster bis zu einem Urteil in Düsseldorf könnte dann doch logischer Weise überschritten werden.
MfG
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie verdrehen da doch meinen Kommentar, denn nirgends habe ich die Länge der Plädoyers der Bundesanwaltschaft bemängelt!
Außerdem kommt bei Mord eine Verjährung nicht vor!
Sie müssen nur lesen, was jemand wie ich über viele Kommentare bisher schreibt und logisch denken, und nicht Ihren eigenen Unfug hineininterpretieren!
Zustimmung!
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Was sagt denn eigentlich die Rechtsprechung auch noch zur Länge von Schlußworten der Angeklagten, neben den Plädoyers der Verteidigungen, wieviele hundert Stunden sind da noch zulässig?
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die haben wenigstens ein Interesse daran, daß noch ein Urteil gesprochen wird, die Verteidigungen aber nicht, also ist deren Marschrichtung vollkommen klar und vom NSU-Prozeß ableitbar. Dafür braucht ich keine Glaskugel.
Und wenn Sie nun auf diesen Aspekt sich auch noch einlassen, dann stehen Sie doch klar im Widerspruch zu Ihrer Haltung beim NSU-Prozeß, oder wollen Sie nun jetzt etwa die Verteidigungen "disziplinieren"?
Und was die Presse immer auch da jetzt am Anfang - oder später - dazu schreibt, auch das wäre mir wieder nicht so wichtig gewesen.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Luther lebte vor der Renaissance, der Französischen Revolution und der Aufklärung, sein Antisemitismus kam aus dem christlichen Motiv der Legende von den "Gottesmördern" und dem "Judaslohn" aus den Evangelien, und er drückte sich generell sehr drastisch aus. Über Schwarze / Afrikaner oder andere außereuropäische Menschen hatte er meines Wissens aber keine solche abfälligen Bemerkungen gemacht wie ein Marx, ein Marx, der ja weit danach lebte, wo solche niederträchtigen Bemerkungen über Lasalle ja nicht mehr "üblich" waren, wie Sie hier behaupten.
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