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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch er hatte sich gut tarnen können und hatte auch viele Helfer und Mitwisser gehabt.
Josef Mengele war leider auch nicht unter den 23 Angeklagten beim Nürnberger Ärzteprozeß 1947/48 als KZ-Lagerarzt in Auschwitz, von den 23 Angeklagten wurden 7 hingerichtet, die längste Haftstrafe hatte bis 1955 gedauert.
DIE WELT am 27.12.2011:Ärzte im KZ
"Versuche, die sonst nur an Kaninchen möglich sind"
Quelle: https://www.welt.de/kultur/history/article13782072/Versuche-die-sonst-nu...
Auch da sind die NS-Seilschaften und Hintermänner aus der ideologisierten Medizin weitestgehend auch später noch unbehelligt geblieben und haben sich auch da gegenseitig dann Persilscheine ausgestellt.
Wie bei den meisten Juristen / Richtern, die Mediziner als die "Halbgötter in Weiß", oder die Juristen / Richter als die "Halbgötter in Schwarz". Dröhnendes Pathos fehlte meistens auch da noch nach dem Krieg sehr selten.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Mit den Verstrickungen von Richtern mit dem NS-System beschäftigt sich auch der ehemalige RiOlG Braunschweig Helmut Kramer, der den Fritz-Bauer-Preis 2010 erhalten hat:
http://kramerwf.de/Fritz-Bauer-Preis-2010.260.0.html
Neben Zivilrichtern haben ja auch Militärrichter nahezu nahtlos nach dem Krieg in zivilen Ämtern weitergemacht:
http://kramerwf.de/Karrieren-und-Selbstrechtfertigungen.196.0.html
Die gesamte deutsche Justiz ist mir also nicht unbekannt, falsches Pathos inbegriffen.
Beim "Nürnberger Juristenprozess" waren 16 hohe Justizbeamte und Richter angeklagt, am längsten in Haft war Herbert Klemm, Staatssekretär im RMJ.
In den Urteilsbegründungen hieß es: "Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen"
Der frühere Präsident des LG Nürnberg-Fürth Prof. Dr. Klaus Kastner schrieb auch zum Nürnberger Juristenprozeß 1947.
(in Juristische Arbeitsblätter Jahrgang 1997, S. 699-706, auch als PDF im Internet abrufbar)
DER SPIEGEL schrieb am 11.09.1967
"Spitzbubenmäßig" sei ihre Erziehung, niemandem kämen sie "naher als dem Verbrecher", sie gehörten auf den "Schindanger" -- so dachte Adolf Hitler von Deutschlands Juristen. "Alle die Rechtsfragen, die von den Juristen erfunden sind, spielen für die Natur keine Rolle", dozierte er in trauter Tischrunde und lobte Dietrich Eckart, den ersten Herausgeber des "Völkischen Beobachters", weil der sein Jurastudium abgebrochen habe, "um nicht ein vollendeter Trottel zu werden". Für den Tischherrn waren alle Juristen "von Natur defekt"."ZEITGESCHICHTE / NS-JUSTIZ
Von Natur defekt"
Zitat Anfang:
Und dennoch: Sie funktionierten fast alle -- für Hitler. Das war der Erfolg einer erprobten Technik der Macht, der "Gleichschaltung". Durch Gesetze, Erlasse und Führerbefehle, durch Schulungskurse und schließlich sogar durch Urteilskorrekturen ließ sich die deutsche Justiz von der Machtübernahme an bis Kriegsende vom nationalen auf nationalsozialistischen Kurs trimmen, ließen sich biedere Richter zu fanatischen NS-Rechtswahrerm [Schreibfehler] formen.
Zitat Ende
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46462445.html
Auch da kommt wieder der Staatssekretär Herbert Klemm vor, aber auch Dr. Curt Rothenberger in Hamburg mit Zitat aus dem SPIEGEL-Artikel:
"Und der zierte sich nicht länger. Es gelte, "den Nationalsozialismus in der hanseatischen Justiz fest zu verankern", bekannte Rothenberger unverblümt bei seiner Amtseinführung."
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Es reicht m.E. dazu die BILD-Zeitung vom 14.10.2016 - 15:43 Uhr noch zu zitieren:
"Jetzt möglicherweise die dramatische Wendung: Auf den sterblichen Überresten von Peggy wurde die DNA des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt († 34) entdeckt!"
http://www.bild.de/regional/muenchen/kriminalfall-peggy/stellungnahme-mu...
Da war es also nicht mal ein Stoffetzen am Fundort.
Der Leser kann sich dann selber eine Meinung dazu bilden, wer eine "ablehnende Meinung zu" oder gar eine "feindliche Haltung gegen unsere Grundrechte" an den Tag legt.
Vielleicht entspannen Sie sich auch mal wieder etwas, werter "xy". (Ironie oder Sarkasmus muß man halt auch verstehen können.)
Im Augenblick jedenfalls rauscht es kaum mehr so heftig im Blätterwald wie vordem, DER SPIEGEL hat heute am Samstag, 29.10.2016 um 13:18 Uhr aber noch eine Rechtsmedizinerin zu Wort kommen lassen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-forensikerin-ueber-veru...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das Grundgesetz der Medien-Hystokratie:
Die Merkwürde der Medien ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Noch ist nicht geklärt, ob
a) dieser Maßstab (oder dieser Instrument) überhaupt in Kontakt mit dem Stoffetzen gekommen ist im Fall Peggy.
b) dieser Maßstab (und kein anderer dieser Art) im Wohnwagen oder anderswo beim NSU-Fall eingesetzt wurde.
Es gab ja im Fall a) ein Photo, das läßt auch die Frage zu, ob die Kamera, die dieses Photo machte, vielleicht auch im Fall b) bereits eingesetzt wurde. Kameras dürften in keinem Fall Einweg-Material sein.
Dann haben Spurensicherer der Kriminaltechnik und andere auch noch Behältnisse, wie Koffer dabei, in denen sie ihre Gerätschaften zu den verschiedenen Tatorten transportieren, auch da lassen sich ja DNA-Übertragungen konstruieren. Auch diese Behältnisse dürften ebenfalls kein Einweg-Material sein.
Wenn eine einzelne Spur auch erst später auffällt und dann erst gesichert wird, dann sind neben den Kriminaltechnikern der ersten Stunden in ihren Schutzanzügen inzwischen auch oft noch jede Menge anderer Personen am Tatort gewesen mit jeder Menge anderer Gerätschaften.
Man weiß im Moment vermutlich einfach noch zu wenig über den Stoffetzen und die DNA-Spur darauf, dazu müßte man aber schon mal sämtliche Ermittlungsakten kennen und auch alle Spurenbilder und Spurenlagen und auch die Photomappen noch dazu. Das ist aber doch nicht öffentlich zugänglich und darf doch auch nicht durchgestochen werden.
Wie kam das Photo mit dem Maßstab überhaupt in die Presse?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Hr. Prof. Dr. Müller,
da kann ich Ihnen leider nicht folgen, denn eine sich rechnerisch ergebende Wahrscheinlichkeit kann und soll auch genau so angegeben werden.
Gerade Verteidiger suchen in der Literatur nicht selten andere Zahlen oder andere Berechnungen oder Methoden, um beim Gericht Zweifel zu säen und den Sachverständigen dann falsche Angaben oder Fehler vorzuwerfen. Das präsentieren sie dann auch manchmal, oder lehnen die Sachverständigen damit ab. Die Verteidiger überblicken aber m.E. oft nicht die Validität ihrer eigenen herausgesuchten "Alternativen", denn dafür sind sie ja selber keine Experten in der Regel. Diese durchschaubaren (und auch evtl. zur Verschleppung bemühten) Taktiken der Verteidiger sind doch häufig erlebter Alltag im Gericht.
(Cui bono, oder wie?)
Besten Gruß
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wenn schon der Angeklagte von der Existenz eines eineiigen Zwillings nichts weiß / sie nicht angibt, dann allerdings sehe ich auf einer solchen Basis fast jedes Gerichtsverfahren als eine Farce an.
"Das muß mein mir bisher noch völlig unbekannter eineiiger Zwillingsbruder gemacht haben, Herr Vorsitzender" ist damit ja vorprogrammiert.
Muß man das zukünfig jetzt ernst nehmen?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Hier spekuliert doch auch der BGH, anders kann ich das nicht bezeichen.
Das Problem sind eher sehr geringe DNA-Spuren, mit denen können nicht viele unabhängig voneinander durchgeführte Laboruntersuchungen gemacht werden und dann auch noch nur relativ wenige Allele nur verglichen werden.
Ich erinnere mich an eine Frankfurter Rechtsmedizinerin von der Goethe-Universität, die auch einer solchen schwachen (Misch-) Spur wenig Beweiskraft in ihrem Vortrag zuerkannte und ihre eigene Wissenschaftlichkeit auch damit unter Beweis stellte.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Im Urteil des LG Bonn selber ist auch ganz genau die Berechnung(!) aufgeführt, die zu der sehr hohen Produkt-Wahrscheinlichkeit bei 16 verglichener Allele (durch das LKA Düsseldorf) geführt hatte im Trilliarden-Bereich. Bei Wahrscheinlichkeiten höher als 1 : 10 Milliarden sind Fehler in der Zuordnung der Ergebnisse der Labor-Untersuchungen(!) auch nicht mehr zu erwarten, überschlägig Pi mal Daumen hätten da auch bereits 8 bis 10 Allele ausreichen können für eine solch hohe Wahrscheinlichkeit.
Auch was im Urteil noch zu geringeren Zahlen verglichener Allele, zu Mischspuren, oder zu einem evtl. verwandten Täter ausgeführt wird, das ist absolut nachvollziehbar gewesen. Bei der Tatausführung muß der Täter auch selber eine größere Menge an DNA-Material(!) hinterlassen haben, was die Auswertung doch auch sicher noch erleichtert hat.
Natürlich stimme ich da auch im Prinzip den Herrn Lippke und auch Prof. Müller zu, was eine immer notwendige Methodenkritik anlangt. Nur sind vernünftige(!) Zweifel da m.E. nicht mehr gut möglich in jenem Fall des Urteils.
Wie aber eine alte DNA-Anhaftung vom Maßstab übrigens auf den Stoffetzen gelangt sein soll im Fall Peggy, auch das war doch m.W. noch nicht Gegenstand der Debatte! Und jetzt gerade werden ja noch wildere Spekulationen in die Welt gesetzt über Heise! Wundert sich eigentlich jemand noch, daß beim ganzen NSU-Komplex die Nerven inzwischen bei nahezu allen Beteiligten ziemlich blank liegen?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auf Ihrer Seite (der von Fotobiene) sah ich diesen ominösen "Zollstock" nun zum ersten Mal.
Ich habe nämlich genau den gleichen Maßstab, das ist aber kein "Zollstock", sondern eine zusammenklappbare Nivellierlatte, auch E-Latte genannt. (Auch zum Einmessen von Artilleriestellungen wurden die schon früher gebraucht, sorry, die Herren Juristen ..... )
Die sind auch ziemlich teuer, keine Massenartikel vom Baumarkt, wie sie jeder Handwerker in der Tasche trägt.
Aber zu den DNA-Profilen noch einen Link:
Forensische Genetik – Short Tandem Repeats und DNA-Profile
(http://scienceblogs.de/bloodnacid/2011/04/27/forensische-genetik-short-t...)
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