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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
An der Beweiskraft von DNA-Profilanalysen nun grundsätzlich zu zweifeln, halte ich auch für nicht angebracht.
Verweise auch auf das PDF:
"DNA-Profilanalyse - IPN"
archiv.ipn.uni-kiel.de/eibe/UNIT02DE.PDF
Wissenschaft verträgt zwar Skepsis, aber zur heute auch durchaus noch möglichen DNA-Unterscheidung von eineiigen Zwillingen verweise ich mal auf diesen Artikel der WELT:
"WissenschaftZwillings-DNA
Der kleine Unterschied von eineiigen Zwillingen"
https://www.welt.de/wissenschaft/article123213400/Der-kleine-Unterschied...
Es kommt dabei auf frühe epigenetische Veränderungen / Punktmutationen an. Mit sehr aufwendigen DNA-Untersuchungen sind vermutlich auch astronomisch hohe Wahrscheinlichkeiten bei Identitätsfeststellungen durchaus möglich!
Übrigens unterscheidet aber auch eineiige Zwillinge bereits die gute alte Daktyloskopie der Kriminalistik.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der Angeklagte im "Fall Friederike" wurde ja freigesprochen!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch ich hatte schon in einer Haupt-Verhandlung von Rechtsmedizinern solches Hantieren mit (allerdings geringeren) Wahrscheinlichkeiten wahrnehmen können bei DNA-Vergleichen, niemand hatte aber nachgefragt, wie das denn zustande gekommen ist. Da wurden die gemachten Angaben einfach durchgewunken, salopp ausgedrückt. Wahrscheinlich / Vermutlich hatte auch niemand von den anderen Verfahrensbeteiligten dazu auch nur die geringste Sachkunde gehabt, was Wahrscheinlichkeitsberechnungen anlangt.
Da ging es aber doch nicht um einen "angeblichen" DNA-Beweis als nicht hinreichenden Beweis, wie Sie es hier jetzt suggerieren, sondern ganz alleine um ein rechtliches Hindernis für eine Wiederaufnahme, "ne bis in idem", wie der Lateiner sagt, (nicht zweimal wegen derselben Tat) ist ja ein verfassungsrechtlich durch Art. 103 (3) GG abgesicherter Grundsatz des Strafverfahrensrechts, der es verbietet, daß jemand wegen einer Tat, deretwegen er rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt wird (sog. "Verbrauch der Strafklage"). Nur das war der allein maßgebliche Punkt.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
...... auch auf die Habilitationsschrift ......
(Ohne Zitate, damit das nicht beanstandet werden kann.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zur weiteren Vertiefung für daran Interessierte weise ich auch auch die Habilitationsschrift hin:
"Wertordnung und Verfassung
Das Grundgesetz im Kontext
grenzüberschreitender Konstitutionalisierung"
von Thilo Rensmann aus 2007.
Und auch noch auf die Verbindung der von "xy" hier eingeführten sog. "Reichsbürger" zu den Juristen Manfred Roeder und Horst Mahler, thematisiert im Artikel der WELT von heute mit dem Titel:
"Die Vordenker der „Reichsbürger“? Terroristen!"
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Einiges davon läßt sich sicher durch wissenschaftliche Studien noch genauer abklären.
Wer sich aber auch die im Laufe der letzten Zeit sich doch ändernden Stellungnahmen des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter) zur Drogenpolitik noch vergegenwärtigt und die sich dazu wieder gegenläufige Entwicklung in den Niederlanden betrachtet, der müßte m.E. den Einfluß der jeweiligen Tagespolitik auch noch stark dabei berücksichtigen, besonders beim letzten Ihrer Punkte.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie lassen hier etwas außer betracht als Arzt: Unter dem bewußtseinsverändernden, auch euphorisierenden Einfluß von Drogen werden Konsumenten häufig nicht nur zu einer Gefahr für sich und ihre eigene Gesundheit bzw. auch Vermögen, sondern zunehmend auch eine Gefahr für andere Menschen und deren Gesundheit bzw. deren Vermögen, die Teilnahme z.B. am Straßenverkehr unter Drogeneinfluß wäre ein Beleg dafür, erhöhte Risikobereitschaft wäre ein Stichwort dabei.
Wer sich dagegen mit einem scharfen Messer selbst verletzt, dessen Bewußtsein wird zwar auch als verändert zu bezeichnen sein, aber von einer erhöhten Gefährlichkeit gegenüber anderen Menschen kann m.W. und in der Regel nicht im gleichen Maß ausgegangen werden. Wenn Sie aber anderslautende Studien dazu hätten, dann bitte anführen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"wir haben aber Frieden"
Wir können die Streitkräfte also abschaffen.
Der ewige Friede hier in der BRD und auch global steht wohl bevor, ganz sicher wird auch dieser Wunsch noch in Erfüllung gehen.
Ja dann ist doch alles klar für jetzt und immerdar.
Einen schönen Abend dann noch.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zum Thema bewaffneter moderner Konflikte und Terror-Attacken aller Arten
Ein großes Problem sind doch heute viele Konflikte als unerklärte Kriege nach dem Kriegs- und Völkerrecht mit dann illegalen Kämpfern, statt mit richtigen Kombattanten, siehe auch Ukraine und Krim und viele andere.
Da scheinen manche Juristen hier im allgemeinen ja recht wenig darüber zu wissen oder es zu ignorieren, aber das lernt ein Soldat eben noch.
Da sind auch Repressionen, also Strafaktionen bis hin zu Erschießungen / Hinrichtungen prinzipiell zulässig gegen diese illegalen Kämpfer und auch deren zivile Unterstützer, oder deren ziviles Umfeld zur Abschreckung, also Prävention.
Sie können mehr darüber nachlesen in KRIEGSVERBRECHEN UND PARTISANENKRIEG IM VÖLKERRECHT von Prof. Dr. Franz W. Seidler anläßlich der 20. Bogenhausener Gespräche am 08.03.2003.
Darin sind auch verschiedene Quoten enthalten, von 1 : 10 bis 1 : 200 oder noch höher, wenn z.B. ein Soldat als legaler Kombattant im besetzten Land durch dortige Freischärler als illegale Kämpfer getötet wird, die sich selber dabei (natürlich) als "Freiheitskämpfer" sehen. Darauf geht auch Klaus Lüderssen ja ein.
Das aber nur mal noch nebenbei erwähnt, weil ja der Begriff des "Feindstrafrechts" auch bereits eine Erwähnung in diesem Thread gefunden hatte.
Und auch das "bewährte Grundgesetz" von 1949 ist nicht mehr das von 2016 und wird nicht mehr das von 2100 oder 2200 sein, aller Voraussicht jedenfalls nach.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wer keinen eigenen "Ego-Shooter" wie "xy" benützt, dem müßten doch auch die größeren und globalen Zusammenhänge zum Terror eigentlich noch klar werden.
Wahrscheinlich hat sich "xy" auch nicht den von mir verlinkten Film zur Terrorattacke von München 1972 angesehen und auch das Buch von Klaus Lüderssen noch nicht.
Dann kann man da auch wenig machen, wenn jemand wie "xy" solche Zusammenhänge ignoriert. Dann lohnt es sich auch nicht mehr wirklich, auf ihn noch weiter zu antworten.
Herr Obermann et al., für Sie aber auch noch eine Antwort:
Viele sehen ja den Art. 1 (1) GG als eine Art "Goldstandard" an und halten ihn für den ganz großen Wurf im GG. Aber für mich ist dieser Art. 1 (1) es nicht wirklich.
Dazu muß man sich die Situation nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht vor Augen halten. Mit der Proklamation Nr. 1 - Zweisprachige Bekanntmachung des Obersten Befehlshabers der alliierten Streitkräfte Dwight D. Eisenhower vom März 1945 und der Proklamation Nr. 1 des Alliierten Kontrollrates Aufstellung des Kontrollrats vom 30. August 1945 war ja das öffentliche Leben und die ganze öffentliche Gewalt in Deutschland neu geregelt worden und auf das alliierte Militär übergegangen. Deutschland war ja im internationalen Ansehen auch moralisch völlig am Boden gewesen und deutsche Politik und Politiker mußten erst wieder langsam Fuß fassen und auch sehr viel Goodwill zeigen.
So entstand dann das GG 1949 als ein Grundgesetz ursprünglich für die 3 Westzonen.
Ein Verweis im GG aber auf die bereits vorhandene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN vom 10.12.1948 wäre nach meiner Auffassung der bessere Weg gewesen, im Art. 1 (2) eigentlich auch schon angelegt. Darin sind viele Menschenrechte m.E. besser formuliert als im GG, auch besonders den Artikel 1 der UN ("Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.") halte ich dort für besser formuliert als den Art. 1 (1) im GG, der ja eine Bestimmung hat mit einer Wirkung über das eigene Staatsgebiet/Staatsvolk hinaus. Darin steckt also ein globaler Anspruch als Absichtserklärung aus Deutschland heraus, der aber so gar nicht global erfüllt, also auch durchgesetzt und damit realisiert werden kann.
Art. 1 GG (1) ("Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.") ist m.E. nämlich ein Satz mit einem so hohen und dann auch noch globalen Anspruch, daß die kleine und global schwache und machtlose BRD den doch überhaupt nicht faktisch erfüllen kann.
Auf andere Ungereimtheiten im GG näher einzugehen, wäre zwar reizvoll, mal sehen, wie und ob sich die Diskussion hier auch noch weiter entwickelt. Für Ergänzungen und Präzisierungen im GG, auch bei den Grundrechten, aber ist es auch jetzt nicht zu spät, daß aber auch immer ein Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit besteht, sowohl individuell, als auch kollektiv, das ist ja völlig unbestritten.
Neuen Herausforderungen evtl. und auch globalen und weiteren terroristischen Bedrohungen in der Zukunft aber wird sich auch das GG und das BVerfG nicht für immer verschließen können, das wäre nämlich auch völlig illusionär.
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