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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der "unmittelbare Zwang" ist also auch Gegenstand der Debatte, er leitet sich aus dem GG ab, auf den dann der Staatsbürger aber zugunsten des staatlichen Gewaltmonopols verzichtet.
Für xy verweise ich außerdem auf "Rechtslage Deutschlands nach 1945".
Das finden Sie alles auch im Internet.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Aber ein kleines Zitat doch noch dazu:
"Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang). Das staatliche Gewaltmonopol gilt in Deutschland nur als „Staatsgewalt“ nach Art. 20 GG für das Funktionieren des Rechtsstaates."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltmonopol_des_Staates
Aber Sie finden das alles ja noch viel ausführlicher bei den Staatsrechtlern.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Richtig, dieser Satz steht da genau so. Und da ja nach Ihrer Ansicht nichts im Grundgesetz von einem Gewaltmonopol steht, scheint es für Sie auch nicht zu existieren, jedenfalls stellen Sie dazu doch keine ernsthaften Überlegungen an.
Das war also Ihre Antwort für den ersten Moment, vielen Dank.
Von Rechtsphilosophie und Staatsrechtslehre werden Sie ja vielleicht in Ihrem Studium wenig gehört haben, muß ich ja nun annehmen.
Im Art. 20 GG z.B. wird aber von der "Staatsgewalt" und von der "vollziehenden Gewalt" gesprochen, (Art. 20 GG (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.).
Auch der Begriff "öffentliche Gewalt" steht ja im GG.
Wenn Sie den Art. 20 auch noch ganz nachlesen, dann müßte Ihnen auch das "Gewaltmonopol" des Staates noch verständlich werden und seine Relation zum Verzicht seiner Staatsbürger deswegen auf ihre eigene Gewalt zu ihrem eigenen Schutz im Vertrauen auf das staatliche Gewaltmonopol. Dieser Verzicht aber gründet alleine auf dem staatlichen Gewaltmonopol.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ich bezweifle, daß Sie sich mit Ihrem Schnellschuß aus der Hüfte mit dem Kommentar von StudUR auch ausreichend inhaltlich auseinandergesetzt haben, denn sonst hätten Sie vermutlich doch Ihre Anmerkungen an anderer Stelle als Antwort auf ihn selber gepostet.
Es geht aber nicht um "die Grundrechte abzuschaffen", was Sie ja unterstellten, sondern allenfalls um Ergänzen und Abwägen und Präzisieren.
Oder würden Sie wirklich ernsthaft behaupten wollen, der Staat würde überall und immer und zu jeder Zeit heute im Jahre 2016 sein Gewaltmonopol auch konsequent und ausnahmslos noch durchsetzen können?
Wollen Sie das wirklich so behaupten? Da liefere ich Ihnen aber dann die Gegenbeispiele!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Wenn Rechtstheorie verhindert, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt, verliert er das Gewaltmonopol"
Diesen Satz von StudUR halte ich für so zentral in dieser Debatte, daß ich daran gerne auch noch weiter anknüpfen möchte, aber zuerst mal die Reaktionen auf den Kommentar von StudUR selber in aller Ruhe abwarten werde. Denn diese Debatte sollte einmal noch weiter geführt werden, da das ganze Grundgesetz von 1949, auch mit seiner Präambel, ja von ganz eigenen Voraussetzungen damals ausgegangen war.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der Autor und Strafverteidiger Ferdinand von Schirach hat sich m.E. schon tiefere Gedanken zu seinem TV-Drama gemacht, da hat ihn der BGH-Jurist Thomas Fischer vielleicht zu schnell und zu Unrecht verrissen.
Beim Deutschlandfunk steht auch Näheres dazu:
http://www.deutschlandfunk.de/tv-experiment-terror-ethisches-dilemma-zur...
Daß Fischer selber auf öffentlichkeitswirksame Effekte und publikumswirksames Aufsehen verzichtet, das wird ja auch kaum zu behaupten sein, und daher sehe ich sein eigenes Verdikt des nun erfolgreicheren Kollegen auch unter einem psychologischen Aspekt (unter der Rubrik "Alpha-Männchen-Konflikte" oder "Hahnenkämpfe" für die Verhaltensforscher).
Bei Gerhart Baum und Burkhard Hirsch komme ich da übrigens auch etwas ins Grübeln nach diesem Artikel in der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ferdinand-von-schirach-terror-baum...
Den Herrn Würdinger greife ich aber auch gerne auf mit seine Reminiszenz zur "Volks-Justiz", aber auch den Herrn Prof. von Heintschel-Heinegg.
In Deutschland hat doch offensichtlich das Pendel vom übersteigerten Kollektivismus im sog. "III.Reich" zum heute vorherrschenden Individualismus weiter ausgeschlagen als in Japan, das meinte ja auch Sir Winston Churchill mit seiner zitierten Einschätzung der Deutschen und ihrem Zick-Zack-Kurs. Die Reaktionen im Mitteleuropa auf das TV-Drama allerdings unterscheiden sich wenig.
In Japan aber scheint es dazu nicht gekommen zu sein wie in Deutschland, beide Länder aber hatten den II. WK selber angezettelt, schwerste Kriegsverbrechen begangen, fühlten sich ideologisch als überlegene Rasse in der Staatsdoktrin jener Zeit, waren Verbündete, und hatten den Krieg verloren mit bedingungslosen Kapitulationen am Ende nach schweren Bombardierungen. Da ergeben sich viele Parallelen, auch die geographische Lage allerdings ist sehr unterschiedlich, Japan ist ein Inselstaat und auch noch immer ein Kaiserreich.
Auch da ist doch die Psychologie nun am Zuge mit Erklärungen zu diesen ganz unterschiedlichen Reaktionen auf das TV-Drama. Reaktionen aus Rußland, der VR China oder den USA wären ja auch sehr interessant.
Wo beginnen, wo enden ......
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Kleine Ergänzung noch:
"Ein Psychologe erklärt uns das "Terror"-Experiment in der ARD."
http://www.bento.de/politik/terror-film-in-der-ard-wie-finden-wir-eine-e...
Und zur "Völkerpsychologie" meinte Sir Winston Churchil am 19 Mai 1943:
'The Hun is always either at your throat or at your feet'
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
auch ich will Ihnen nun schnell antworten, bevor die Mittagsruhe evtl. kommt:
zu b) Zuerst mal sehe ich keine Anhaltspunkte dafür, daß bei einer Abstimmung aller 7 Mio. TV-Zuschauer das Verhältnis sich umdrehen könnte. Wenn Sie andere Informationen haben, bitte sie dann aber auch hier anführen. Natürlich werte ich das auch nicht als ein generelles Votum für "mehr Volksbeteiligung in Sachfragen", wie Sie es mir jetzt unterstellen. Denn erstens schrieb ich von "Abstimmungen zu ganz zentralen Fragen" und zweitens lediglich von einem "Indiz dafür", daß "Völker bzw. deren Menschen wollen doch auch mal selber etwas mehr gefragt werden".
zu c) Das Argument läßt sich doch immer anführen, selbstverständlich war diese TV-Abstimmung kein gutes Beispiel. Aus Angst vor Populismus aber alle Abstimmungen abzulehnen, das hielte ich für eine klare Überreaktion, die deutsche Geschichte kenne ich aber doch selber mit ihren Plebisziten im vorigen Jahrhundert, da rennen Sie aber offene Scheunentore bei mir ein.
Daß es ja auch anders vom Grundsatz her geht, zeigen doch auch Beispiele aus der Schweiz, wobei ich gerade auch die historischen Unterschiede beider Länder gut kenne.
zu d) Dann sehe ich auch keinen wirklichen Dissens, aber beim Konkretisieren von "mehr Bürgerbeteiligung" könnten sich wieder nicht nur die Juristen streiten.
Beste Grüße
Günter Rudolphi
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sollte die öffentliche Kritik an diesem Film der ARD aber weiter zunehmen bzw. nicht mehr abreißen, dann hielte ich es für nicht ausgeschlossen, daß dieser Film dann noch als eine Art von Satire bezeichnet wird, Böhmermann vom ZDF läßt grüßen.
Eines möchte ich hier aber auch noch anmerken: Wenn Hr. Baum die "Ewigkeitsgarantie" im GG - oder von Artikeln des GG - mit solcher Verve hervorgehoben hatte, dann darf doch auch an die Entstehung des GG erinnert werden:
"Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt"
Zitat:
"Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten."
Quelle: http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlame...
Vieles wird ja heute schnell vergessen, auch von einem Herrn Baum, aber nicht von allen Bürgern, die weder einer gesetzlichen Simplifizierung/Unterregulierung, noch einer Überregulierung das Wort reden, auch nicht mit selektiven Differenzierungen. Wozu Juristen neigen, das kann man auch in der deutschen Geschichte der letzten Jahrhunderte bis heute sich ja anschauen.
Und das nicht Fragen der jeweiligen Bevölkerungen/Völker in Abstimmungen zu ganz zentralen Fragen hat sich ja in Europa nach der deutschen Wiedervereinigung auch noch weiter fortgesetzt bei der angedachten europäischen Einigung mit der EU.
Wie aber heißt in einem Sprichwort, das fast alle Menschen aller Völker auf der Erde kennen: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
Anders ausgedrückt: Die Völker bzw. deren Menschen wollen doch auch mal selber etwas mehr gefragt werden, die Reaktionen der Zuschauer nach diesem Film könnten auch ein Indiz dafür gewesen sein.
Kann man sie als (Verfassungs) Jurist nun wirklich noch überzeugend dafür schelten (diese Frage sei nicht nur dem Herrn Baum gestellt)?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zu a) Der Einsatz der BW im Inneren war kein Nebenthema, sondern Hauptthema der Handlung des Films und auch der Debatten im Anschluß daran.
Zu b) Richtig.
zu c) Das ist ebenfalls richtig.
Zu d) Die Verfassung/Gesetzgebung hat es bisher versäumt, sich auf derlei Fälle besser vorzubereiten, ohne sie aber bereits erschöpfend präjudizieren zu wollen.
Zu e) Das gibt nur die Rechtslage wieder, hat auch nichts mit fehlgeleitetem Patriotismus zu tun.
Zu f) Vernunft ist immer gut, militärische Heldenträume weniger. Mein Alter ist das des GG, also Jahrgang 1949. In den Schützengraben während meines Wehrdienstes ging ich auch nicht wegen einer Soldatenehre, sondern nur aus Vernunft.
Und was Ihre 3 jungen Söhne betrifft, die werden doch mal selbst entscheiden können mit deren eigener Volljährigkeit, wie sie alle diese Fragen selber sehen, auch wie sie ihr Verhältnis zum GG und zum notwendigen Schutz des Rechtsstaates sehen.
Besten Gruß
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