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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch nach dem ablehnenden Artikel in der SZ und dem zustimmenden Artikel in der AZ krankte der Film und die anschließende Debatte bei Plasberg m.E. auch noch an dem völlig absurden Bemühen von Diskutanten im Film und danach, einen konstruierten Fall mit seiner (natürlich fragwürdigen) situativen, also fallbezogenen Lösung durch andere konstruierte Fälle widerlegen zu wollen (als Unrecht), bei denen aber nicht die gleiche situative Lösung damit schon automatisch impliziert ist. Auch ein Verweis auf eine "Rettungsfolter" oder anderer dieser Konstrukte verbietet sich daher, weil das argumentativ auf eine Gleichheit im Unrecht abhebt.
Also konkret: Wenn vom Piloten des Kampfflugzeugs im Film gesagt wurde, er hätte in dieser speziellen Situation mit dem Tod von 164 Menschen 70.000 andere Menschen retten wollen (im noch letzten Moment), wurde ihm dann zur (fast schon krampfhaften) Widerlegung eine Frage nach einem Verkehrsunfallopfer als potentiellem Organspender und vier anderen potentiellen Organempfängern gestellt, wenn ich es noch richtig erinnere.
Ein Kampf-Pilot ist aber kein Transplantations-Arzt, solche situativen Fragen können doch nicht über einen einzigen Leisten gezogen werden, denn das ist der Rechtsprechung doch fremd als eine unzulässige Pauschalisierung.
Darauf hatte ja auch schon Fischer hingewiesen, der aber als Verfassungsrichter nicht alle Mängel und Fehler des Gesetzgebers ausgleichen kann, die Polizei hat ja keine eigenen polizeilichen Mittel in der Gefahrenabwehr gegen schnelle Flugzeuge in der Luft, ihre eigenen Hubschrauber sind dazu nicht geeignet.
Auch gegen schwer bewaffnete Angreifer mit Kriegswaffen im Inland und bei Geiselnahmen haben Polizisten nur sehr begrenzte Abwehrmöglichkeiten.
Olympia 1972 in München hatte das ja auch schon gezeigt.
Ein Zitat dazu:
"Das Scheitern der Befreiungsaktion infolge Fehlens entsprechend ausgebildeter und geeignet bewaffneter Polizeibeamter führte zur Gründung der Antiterroreinheit Grenzschutzgruppe GSG 9.[...]
Die bayerische Polizei war den Ereignissen nicht gewachsen, was durch die Live-Übertragungen der Medien in aller Welt sichtbar wurde. Der Einsatz der Bundeswehr, die im Gegensatz zur Polizei über speziell ausgebildete Scharfschützen verfügte, war nach geltendem Recht nicht möglich. Ein entsprechendes Gesetz wurde erst 2012 verabschiedet. Der Einsatz des Bundesgrenzschutzes wäre zwar möglich gewesen, nach deutschem Verfassungsrecht obliegt die Polizeihoheit jedoch grundsätzlich den Ländern. Eine Anforderung des Bundesgrenzschutzes durch den Hoheitsträger, den Freistaat Bayern, war nicht erfolgt."
(Quelle ist WP: Geiselnahme von München)
Wer denkt da nicht an das Bild mit dem Kind und dem Brunnen?
Aber zu einem anderen Kommentar noch eine Bemerkung.
Speziell zu diesem Zitat:
"Die Verteidigung des deutschen Rechtsstaats wurde bereits vor Jahren am Hindukusch und anderen Regionen der Welt ausgerufen, die nachweislich nicht mehr oder noch nie deutsches Staatsgebiet waren."
Das hat mit einem Einsatz im Inneren der BRD doch überhaupt nichts zu tun, ist also ein reiner Pappkamerad, wie der Rest des Kommentars.
Die Feststellung und Ausrufung des Verteidigungsfalls ist im Art. 115a GG geregelt, wie Sie ja hoffentlich wissen, Auslandseinsätze sind aber nicht das Thema hier.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Dazu auch aus LTO:
"Einsatz im Inland
Soldaten gegen den Terror"
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/einsatz-im-inland-soldaten-gegen...
Zitat daraus:
"Für mehr Sicherheit sind klare Regelungen erforderlich
Dabei darf nicht vergessen werden, dass diese Trennung vom Gesetzgeber nie absolut verstanden worden ist, sondern in Ausnahmefällen sollte auch die Bundeswehr bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Inland zur Unterstützung der Polizeikräfte eine Rolle spielen (vgl. Art. 143 GG alte Fassung).
Es ist unverantwortlich, dass große Teile der Politik eine Verfassungsänderung bei der Gefahrenabwehr im Luftraum und auf See beharrlich ablehnen. Ohne die Schaffung klarer Regelungen für den Einsatz der Bundeswehr bei der Abwehr von terroristischen Angriffen läuft die Bundesrepublik Gefahr, das Sicherheitsversprechen gegenüber ihren Bürgern nicht einlösen zu können."
(Der Autor Dr. Manuel Ladiges, LL.M. (Edinburgh) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand an der Georg-August-Universität Göttingen und hat 2006 zum Thema "Die Bekämpfung nicht-staatlicher Angreifer im Luftraum" promoviert.)
Hier werden also "große Teile der Politik" als Gesetzgeber verantwortlich gemacht, "das Sicherheitsversprechen gegenüber ihren Bürgern nicht einlösen zu können", und da gehört m.E. die Verantwortlichkeit auch hin, der Gesetzgeber ist also gefordert.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht um diesen Rechtsstaat im Verteidigungsfall als Soldaten und rechtmäßige Kombattanten gemäß Eid (früher auch noch gemäß Gelöbnis) nach dem Soldatengesetz zu schützen, oder kommt das in Ihren Überlegungen schon überhaupt nicht mehr vor?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Wenn Sie heute mittag im Bayerischen Rundfunk den Philosophen Julian Nida-Rümelin gehört haben sollten, wird Ihnen aufgefallen sein, dass ein philosophischer Input wesentlich dringlicher gewesen wäre."
Diese Sendung kann jederzeit noch gehört werden, was am "philosophischen Input" sehen Sie denn daran so dringlich an, was bei Plasberg nicht zur Sprache kam?
"Und dass dieser unsägliche Ex-Verteidigungsminister Jung nach wie vor nicht klüger geworden ist und immer noch einem Verfassungsbruch das Wort redet, müßte eigentlich dazu führen, dass man seine Verfassungstreue überprüft und ihm die Pension entzieht."
Dazu gibt es doch auch den §87a GG, und der müßte dann noch weiter präzisiert werden und eine klare Kommandostruktur mit schnellerer Entscheidungsübertragung auf einen Kommandeur institutionalisiert werden.
Im Film gab es ja auch bereits ein Kommando: "Nicht abschießen", das hätte ja theoretisch dann auch anders lauten können.
Auch der Verteidigungsminister wäre gefordert, wenn die Bundesregierung in so einer Situation nicht zu einer raschen Entscheidungsfindung fähig ist, ob ein "Spannungsfall" oder eine "drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung" vorliegt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Exakt, Fischer stimme ich ebenfalls vollkommen zu. Da ja eine Theologin dabei war, die zwar sehr ruhig und reflektiert, wenn auch etwas langatmig vorgetragen hatte, wäre bei etwas mehr gedanklicher und sprachlicher Disziplin in der Sendung auch ein kurzes Statement von Fischer - oder einem anderen Strafrechtler - evtl. lediglich per Einspieler, doch m.E. wohltuend gewesen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Und die richtigen Argumente Herrn Baums" .......
..... wären überzeugender gewesen, wenn er sie auch in einem weniger gereizten und weniger lauten Tonfall und mit weniger Unterbrechungen anderer Gäste vorgetragen hätte.
(Wer schreit, hat nicht recht, könnte man fast etwas überspitzt dabei denken.) Jedenfalls bot Herr Baum damit ein höchst interessantes Psychogramm bei Plasberg.
Auch was seine "Ewigkeitsgarantie" betrifft, hatte er auch dabei an den Art.146 GG noch gedacht?
Zumindest steht der ja noch im GG, das schon im Namen sich von einer Verfassung abhebt, auch wenn es de facto einer solchen gleichkommt. Auch ganze Verfassungen haben keinerlei "Ewigkeitsgarantie", das ist Hybris in meinen Augen, wenn jemand so etwas glaubt. In der Weimarer Verfassung z.B. ging der Artikel 178 darauf ein, in dem die vorherige Verfassung aufgehoben wurde. Und die Weimarer Verfassung selber hatte auch keine "Ewigkeitsgarantie" gehabt.
Auch die Baumsche Klassifizierung aller Terroristen als Kriminelle, mit denen der Rechtsstaat mit seinen eigenen Mitteln des Rechts fertig werden muß/wird, die läßt ein Zahlenproblem und ein Machtproblem außen vor. Das Recht braucht auch ausreichend Macht, also bewaffnete Macht als Polizei nach innen und Streitkräfte nach außen, sonst ist es ein Papiertiger. Und auch ohne Notstandsbestimmungen wird ein Rechtsstaat nicht auskommen können, der es bleiben will, auch in Zeiten des internationalen Terrorismus, von dem man auch nicht weiß, wie weit der noch geht.
Da hatte Gerhart Baum aber nur Formel-Beschwörungen des Grundgesetzes m.E. zu bieten gehabt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Kurz vor der Ausstrahlung des Fernsehfilms heute in 2 Stunden lohnt es sich m.E. auch noch über ein weit weniger drastisches Szenario als den Abschuß nachzudenken: Der fiktive Pilot des Kampfflugzeugs hätte sich doch auch vor die entführte Passagiermaschine setzen können und ein Abdrängen einleiten können zur Rettung der Menschen im Stadion. Wenn es dabei dann zu einem direkten Kontakt beider Flugzeuge gekommen wäre, was dann zu einem Absturz der Passagiermaschine im ungünstigsten Fall hätte führen können, wäre für den Piloten des Kampfflugzeugs immer noch der Schleudersitz in seinem eigenen Flugzeug vorhanden gewesen.
Danach sähe der Prozeß vermutlich etwas anders aus, ohne einen gezielten Abschuß.
Das immer Weiterfliegen-lassen des Entführers mit der Passagiermaschine bis zum finalen Einschlag im Stadion, aber ohne jede verhindernde eigene Aktion des Piloten, könnte doch auch noch m.E. eine unterlassene Hilfeleistung darstellen.
Und wie sehen dieses Szenario die Experten hier?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das ist sehr allgemein formuliert, mein Hinweis auf den Ersthelfer ist aber schon konkreter. Da ist es einem Rettungssanitäter übrigens untersagt worden, Schmerzmittel zu spritzen, er hat die vor Schmerzen Schreienden weiter schreien zu lassen, falls dieser Artikel noch dem geltendem Recht entspricht (Zitat):
"2. Juli 2012, 22:08 Uhr
Keine Medikamente durch Rettungssanitäter Spritzen verboten
Wenn Rettungssanitäter gerufen werden, geht es oft um Leben und Tod. Doch nun dürfen die Helfer keine Medikamente mehr verabreichen, sondern müssen auf den Notarzt warten. Für die Patienten könnte das möglicherweise zu spät sein."
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/keine-medikamente-durch-rettungssani...
Übrigens, allein aus rechtsstaatlichen Gründen sind das sog. "Daschner-Urteil" und auch die genannte BVerfG-Entscheidung ja m.E. gefällt worden, in der breiten Bevölkerung aber nicht ohne deutlichen Unmut von einigen Teilen dieser Bevölkerung auch hingenommen worden. Mal sehen, wie sich das weitere Stimmungsbild nach größeren terroristischen Anschlägen in der BRD noch entwickeln wird.
Dann könnte auch das BverfG vor einer neuen Situation stehen, wenn ein neues Bundes-Gesetz für solche/ähnliche Fälle dieser Entwicklung auch Rechnung tragen würde/müßte.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Interessant für mich ist der Zeitpunkt dieser neuen/alten Debatte: Just, da die Einschläge des internationalen Terrors näher kommen, aus der BRD heraus mal betrachtet. Ein Zufall?
In Israel hatte man ja sehr viele Erfahrungen mit Flugzeugentführungen sammeln können, meines Wissens fliegen seitdem auch bewaffnete und hochtrainierte Sky-Marshalls mit.
Sicherheit hat eben überall ihren Preis.
Btw. muß auch hier im friedensgewohnten Deutschland ein Katastrophen-Ersthelfer seine Kräfte so einteilen, daß er eine Auswahl und Entscheidung über Leben und Tod treffen muß, er muß unter Umständen unschuldige Menschen mit schwersten Verletzungen sterben lassen, um anderen noch selber helfen zu können. Da ist auch eine Abwägung "Leben gegen Leben" in Sekunden zu treffen. Er wird gezwungen sein, dabei also "ökonomisch" vorzugehen, so schrecklich dieses Wort hier auch in diesem Zusammenhang klingen mag.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Mit voller Absicht habe ich diese oben dargestellte Situation so allgemein gehalten, aber ich habe da schon ganz konkrete Fälle bei einem AG und auch dem OWiG und der StPO im Auge gehabt.
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