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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Da hat sich also "xy" lediglich auf ein ganz bestimmtes Szenario gerade eingeschossen:
a) es gab keinen Befehl eines Entscheidungsträgers
b) es erfolgt auch ein Abschuß
c) ein Zivilflugzeug ist "unschuldig", was immer sich "xy" darunter vorstellen mag
d) es ist mit hunderten unschuldiger Passagieren und Besatzungsmitgliedern besetzt
Andere mögliche Szenarien allerdings läßt "xy" hier außer Betracht, außerdem auch wohin das Flugzeug steuert.
Zum großen Glück aber hatten wir viele dieser denkbaren Szenarien ja noch nicht gehabt hier in der BRD, ein Staat wie Rußland aber hatte das am 1. September 1983 praktiziert und jetzt vermutlich in der Ukraine am 17. Juli 2014 schon wieder und dabei jedes mal ein Passagierflugzeug mit vielen unschuldigen Passagieren und Besatzungsmitgliedern abgeschossen, die auch gar nichts Böses im Schilde geführt hatten und auch keinen Entführer / Terroristen an Bord hatten.
In Rußland braucht man also offensichtlich gar keine Ego-Shooter, um seine blutgierigen Machtgelüste zu befriedigen und so viele unschuldige Menschen zu töten / ermorden. Und welche Schlüsse ziehen wir nun daraus, auch noch in unserem eigenen Verhältnis zukünftig zu Rußland?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Weiter mit dem Zitat:
"Im vorliegenden Band ist sowohl in Bezug auf die Attentatsfrage wie den Abschuß eines angreifenden Flugzeugs diese Möglichkeit der Problemlösung hingegen nicht ausgeklammert worden. Im Falle der Attentate scheint mir das unerläßlich zu sein (4.4), anderenfalls kommt man zu ganz seltsamen Verdikten.33 Beim Luftsicherheitsgesetz liegt es wohl anders. Sollte allerdings die kriegsrechtliche Komponente bei den vielleicht noch erwartbaren Vorfällen in den Vordergrund treten,34 ergibt sich ein neuer Argumentationsbedarf
(4.5)."
(Quelle wie bereits vorher genannt)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht kennen einige Leser auch Klaus Lüderssen Rechtsfreie Räume? aus dem Jahr 2012.
Von diesem Buch des Suhrkamp-Verlags gibt es immerhin eine Leseprobe bis zur Seite 20 als PDF.
Ein Zitat daraus (Seite 18f):
"Nicht auszuschließen ist, daß bewährte dogmatische Institute hier benutzt werden, um primär politisch motivierte Ergebnisse juristisch zu rechtfertigen, offenbar in der Annahme, daß »die Bevölkerung« gerade das erwartet.26 Die Frage nach »Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung«27 ist also nach wie vor aktuell.28
Ein ähnlicher Argumentationsaufwand ist dort zu beobachten, wo das unaufgelöste Spannungsverhältnis zwischen internationalem und nationalem Recht, zwischen Friedens- und Kriegsrecht die Szene beherrscht. Abwägungen, die das nationale und das Friedensrecht nicht zulassen, sind im internationalen bzw. Kriegsrecht unter Umständen möglich. Die Reichweite dieser Rechtsquellen wird allerdings unterschiedlich beurteilt. Bei der Frage der unschuldigen Opfer eines eindeutig berechtigten Attentats werden sie gar nicht mobilisiert, vielmehr wird das Problem einfach geleugnet. Kaum jemand wagt sich an diese Relativierungen.29 Bei dem Streit um das sogenannte Luftsicherheitsgesetz30 ist es umgekehrt. Hier wird die nationale Problematik überwiegend im Sinne der insoweit ganz eindeutigen Tradition gelöst: Es gibt keine Rechtfertigungen für solche Opfer.31 Die kriegsrechtliche Fragestellung hingegen wird im Ergebnis nicht integriert.32"
Ende des Zitats.
Ich hoffe, wegen dieses etwas längeren Zitats, aber nur um den Kontext auch zu bewahren, bekomme ich nun keine Post von einem übereifrigen Abmahn-Anwalt.
Aber auch das würde ich noch mit Gelassenheit ertragen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Noch einmal mit allem Nachdruck: Ich werfe auch dem Herrn Böckenförde überhaupt nichts vor, insbesondere habe ich ihn auch nicht beleidigt mit einer reinen Feststellung.
Was Sie da sich aber nun alles zusammenreimen als Ihre eigene Assoziation darauf, das kann ich leider nicht verhindern.
Aber ich finde das schon sehr interessant, wie Sie erneut reagieren.
Einen schönen Tag dann auch Ihnen noch.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wie der Leser hier verfolgen kann, bilden sich bei Menschen oft ganz unterschiedliche Assoziationen beim Lesen aus, denn sie nehmen auch geschriebene Texte ganz unterschiedlich wahr, nicht nur TV-Dramen.
Und damit wären wir ja wieder voll und mitten im Thema angekommen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ich habe nichts "gefordert", auch kein "Wehrdienst leisten", von niemandem, bitte es auch mal genau nachzulesen.
Mit unserem Thema hat "Wehrdienst" aber doch in der Person des einen Protagonisten im Kampfjet zu tun und des anderen Protagonisten am Boden, der ja auch im Gericht anwesend war. Ein Soldat leistet Wehrdienst.
Zitat aus der WP:
"Der Wehrdienst, auch Militärdienst, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Pflicht (Wehrpflicht) oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich rechtliche Verpflichtung oder Vertrag)"
Daher sehe ich Ihren Einwand als gegenstandslos und damit auch erledigt an.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Obermann,
es gab da einen Film "Wie der Terror zu uns kam" in der ARD, der zeigte, wie die RAF-Terroristen bei Palästinensern gelernt hatten und wie die Flugzeugentführungen und der Münchner Olympia-Terror 1972 zusammenhängen. Die Europäer glaubten damals ja auch noch, sich vom Terror freikaufen zu können und zahlten den Terroristen noch Schutzgelder/Schweigegelder.
Mörder wurden dann auch noch einfach abgeschoben aus Furcht vor weiteren Entführungen oder Racheaktionen, aber alles das war natürlich vergeblich. Der Staat hatte sich erpressen lassen und Schutzgelder/Schweigegelder gezahlt
Diesen Film empfehle ich allen, evtl. in der Mediathek der ARD nicht mehr vorhanden, aber auf Youtube noch:
https://www.youtube.com/watch?v=-2u7Gt08qVY
Aber: "Die Menschenwürde ist unantastbar" und es darf "kein zahlenmäßiges Aufrechnen dabei geben".
Wie mögen das die damaligen Opfer und ihre Angehörigen wohl empfunden haben?
Mit fiele dabei zuerst mal Hohn und Heuchelei ein, andere werden vielleicht jetzt von einer "Staatsräson" oder einem "geringeren Übel" nun diplomatisch erzählen / schwadronieren wollen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der "Gast" am Fr, 2016-10-21 12:03 war ich, war aber eingeloggt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wenn man den Gedanken des Humanismus aber als Leitgedanken hier nimmt, dann darf auch die Religionsfreiheit nach Art. 4 nicht dazu mißbraucht werden, eine sich aus einer Religion abgeleitete (andere) Rechtsordnung, die sich durch einen "Gott" legitimiert, über eine rein säkulare Rechtsordnung zu stellen. Dieser Diskussion muß man sich m.E. heute im Jahr 2016 auch mal stellen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zuerst mein Dank an alle, die aus Ihrem Herzen keine Mördergrube machen.
zu a) Aber was war der "früher herrschende Grundkonsens" denn genau? In der Präambel steht im ersten Satz: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
Da steht also "Gott" sogar noch vor den Menschen! Der eben wieder erwähnte Ernst-Wolfgang Böckenförde hat ja einen Hintergrund auch dafür. Nun ist aber Gott eine reine Fiktion, nichts Reales, denn seine Existenz ist nicht beweisbar, das sollte Allgemeinbildung sein. Das Grundgesetz ist also auf eine Fiktion aufgebaut, das wäre nun eine logische Folgerung davon.
zu b) Völlig daneben geraten mit "Reichsbürger", die das Gewaltmonopol des Staates BRD ja gerade nicht anerkennen, aber wenn Sie mich schon in eine Ihrer Schubladen stecken wollen, dann können Sie mich einen Agnostiker nennen, der nur keine abgenützten Denkschablonen kennt.
Besten Gruß, auch an MGR
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