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Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Gerne: u.a.
http://www.lexpress.fr/actualites/2/le-conseil-constitutionnel-saisi-contre-la-loi-hadopi-2_790801.html
Grüsse aus Washington
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang ein neuer Artikel von Prof. Fink, der sich mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit einer Three-Strikes-Regelung in Deutschland auseinandersetzt. Der Autor meint, dass eine Umsetzung von Zugangssperren nach dem französischen Vorbild in Deutschland verfassungsrechtlich bedenklich sei.
Link:
http://carta.info/13113/
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Guter Hinweis von Prof. Rolfs - Eine Saga ohne Ende, mit dem sich die frz. Justiz schon seit mittlerweile über 15 Jahren beschäftigt: Siehe
Spies Axel, Verschleierte Schülerinnen in Frankreich und Deutschland, NVwZ 1993, 637
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Kollege Lapp:
Das ist eine richtige Beobachtung - allerdings klagen hier schon die ersten US-Prominenten gegen Twitter (wie der Manager der St. Louis Cardinals oder der Rapper Kayne West gegen Twitter).
Hier ein neuerer Artikel dazu:
http://www.techdirt.com/articles/20090603/1258535113.shtml
Video Savant has sent in the news that St. Louis Cardinals' manager Tony La Russa is suing Twitter, claiming that the company is guilty of trademark infringement, cybersquatting and misappropriation of likeness and name, because someone set up a fake Tony La Russa profile. He claims that he tried to contact the service and was unable to get them to take down the fake profile (which seems odd, since the company has apparently been pretty good about taking down fake accounts upon request). However, when he was unable to do that, he filed the lawsuit. Either way, it's difficult to see the lawsuit going very far. While (tragically) there is no section 230 or DMCA-type safe harbors for trademark, common sense should make it clear that it's not Twitter that's the liable party here (if there's any liability), but whoever created the account. Even then, it's difficult to see this getting very far. The use wasn't "in commerce" which should preclude most trademark claims, and the nature of the fake La Russa tweets suggests that anyone who read them would likely realize that it was a parody of the real La Russa. Still, there was a similar issue recently with Kanye West getting angry over fake users on Twitter -- but it hardly seems like something worth suing about. If the person is so famous, then it's not hard for them to (as West did) point out that the profile is fake, and it shouldn't much matter any more.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke für den Hinweis, Herr Kollege Krieg. In dem faz.net Artikel war das vom Autor nicht klar dargestellt. Hier bei uns gibt es einige Fälle von Name Grabbing bei Twitter. Außerdem ist Twitter in einen größeren Patentstreit verwickelt.
Grüsse aus Washington
Axel Spies
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke für den Hinweis. Es ist zwar richtig, das bei uns in den USA hier die Gerichtsurteile ganz (oder zumindest in Teilen) öffentlich zugänglich sind, aber einenationale Datenbank für Diskriminierungsklagen gibt es meines Wissens nicht. Die auf diese Fragen spezialisierten Anwälte prüfen allerdings routinemäßig für ihren Gerichtsbezirk, ob der Kläger bekannt ist. Viele Verfahren in diesem Bereich laufen über Mediation oder Schiedsgerichte, so daß eh nicht alle Verfahren erfaßt sind.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Jetzt will sie bis zur Klärung der Vorwürfe aus dem "Kompetenzteam" austreten - zumindest bis die Vorwürfe geklärt sind. Als Ministerin will sie aber nicht zurücktreten. Wie immer die Affaire ausgeht - aliquid semper haeret.
http://www.bild.de/BILD/politik/2009/07/29/ulla-schmidt/dienstwagen-wieder-da-alicante-verzichtet-sie-auf-platz-im-kompetenz-team-von-steinmeier.html
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Gut, das die Medienaufmerksamkeit dazu geführt hat, dass der Wagen wieder da ist. Aber mit der Begründung reitet sich das Ministerium immer weiter in den Sumpf (laut www.bild.de). Zitat:
" ...Zudem rechnet das Ministerium vor, dass es trotz weniger Termine auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll gewesen sei, den Wagen vom Fahrer samt Büroausstattung an den Urlaubsort nachfahren zu lassen. Das koste samt Übernachtungen, Mautgebühren, Reisekosten und Kraftstoff insgesamt 3200 Euro. Die Alternative dazu – einen Mitarbeiter mit den Geräten mitfliegen zu lassen, den Fahrer für den Diensttermin einfliegen zu lassen und einen Mietwagen zu nehmen - wäre gut 500 Euro teurer gewesen."
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Interessanter Gedanke, aber kutschiert die Fahrbereitschaft des BT die Ministerin? Falls dem so ist- es lebe die Gewaltenteilung.
Wenn es sich beim Fahrer um einen Beamten handelt, würde ich auf §78 BBG rekurrieren: (1) "Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm ablegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen...."
Oder "paßt" der nicht?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Bestens. Über das Thema wurde auch hier in Washington berichtet - unter der passenden Rubrik "oddly enough":
http://www.reuters.com/article/oddlyEnoughNews/idUSTRE56Q2A420090727
Für mich stellt sich u.a. die Frage, ob es Regreßansprüche gibt, weil der Fahrer wohl grob fahrlässig die Schlüssel auf dem Tisch hat liegen lassen, um sich bei offener Tür im Ausland schlafen zu legen. Das teure Fahrzeug war wohl nicht versichert und kann wohl nicht geortet werden.
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