Benutzeranmeldung
Jetzt Mitglied werden
Neueste Beiträge
Viel diskutiert
Neueste Kommentare
Nastoyka kommentierte zu Schmerzpatientin und Kifferin...die soll besser keine Fahrerlaubnis haben
Stefan Chatzipa... kommentierte zu Bielefelder Maschinenbauer will Betriebsvorsitzenden kündigen – Verfahren vor dem LAG Hamm
Waldemar R. Kolos kommentierte zu Tausendfache Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) zur Manipulation der Polizeilichen Kriminalstatistik?
Meine Kommentare
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Der Punkt mit dem Bezahlsystem ist eine gute Beobachtung. Danke. Die Umsetzung dürfte allerdings für Facebook nicht so einfach werden, selbst wenn es keine Niederlassung in der EU gibt: Im neuen Datenschutzgesetz von Massachusetts gibt zum Beispiel unfassende Trennungs- und Verschlüsselungspflichten auch für Bezahlsysteme. Es reicht, wenn der Nutzer, dessen "personal information" gespeichert wird, in Massachusetts wohnhaft ist (Resident). Eine kurze Übersicht zu dem ab 1. März geltenden Gesetz gibt es z.B. hier: http://www.bingham.com/Media.aspx?MediaId=9565 Theoretisch gilt das Gesetz für alle Anbieter weltweit - die Frage ist natürlich, wie es praktisch durchgesetzt wird, wenn die Gesellschaft außerhalb des Staates ihren Sitz hat.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke, Herr Kollege Ferner, das sehe ich auch so. Wäre ein verstärktes Vorgehen auf dem Zivilrechtsweg durch die Betroffenen eine Lösung? Vielleicht die Einführung einer Prozessstandschaft - so ähnlich wie in § 63 SGB-IX?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Hier bei uns in den USA gibt es die bundesstaatlichen Register für Sex Offenders, wo jeder über das Internet feststellen kann, wo die verurteilte Person wohnt. Ziemlich bedenklich als Brandmarkung - zumal es keinen Löschungsanspruch gibt.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke für die Links, ALOA.
Anschlussfrage zur Diskussion: Wie sollte sich der Besitzer eines internetfähigen Computers in diesem Rechtsprechungsdschungel derzeit verhalten?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Das Thema, inwieweit es für Stratäter ein "Vergessen" gibt wird bei uns in den USA in dem Zusammenhang diskutiert, dass es allgemein einsehbare Datenbanken in vielen Bundesstaaten gibt, wo verurteile "Sexualtäter" wohnen. Dieser Begriff ist sehr weit gefaßt und führt bei vielen auch nach Jahren zu einer erheblichen Stigmatisierung. Bislang ist keine einheitliche Lösung in Sicht.
Grüsse aus Washington
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Ich freue mich über die versierten Kommentare. Es scheint mir h.M. hier im Blog zu sein, dass eine Richtervorlage zum EuGH durch das BVerfG wohl nicht in Frage kommt. Lieber Kollege Gustav Mahler, ist Ihre Frage hinreichend beantwortet?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Hallo Richard, Danke für den Kommentar. Viele US-Unternehmen haben (weltweit geltende) interne Regeln (z.B. in ihren Employment Handbooks), nach denen "sexually explicit" Nachrichten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geahndet werden können.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke für die Kommentare:
Eine gute Nachricht sowohl für die Verbraucher als auch den TK-Wettbewerb ist, dass die Vorschriften zur Gewährung von Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl nach der Streichung durch die EU-Kommission nach Intervention der Wettbewerber wiederaufgenommen worden seien. Bei fast einem Drittel der Gesprächsminuten entscheiden sich die Kunden in Deutschland für Call-by-Call oder Preselection. DieseOptionen bieten den Kunden in Deutschland auch heute noch große Einsparpotenziale. Call-by-Call und Preselection haben zu einer enormen Senkung der Verbraucherpreise, zu Transparenz sowie zur Preisstabilität beigetragen. Außerdem bieten sie auf dem Land auch heute noch teilweise die einzige Alternative, am Wettbewerb im TK-Markt teilzuhaben.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Interessante Frage, ob das BMJ einfacht sein "Anwaltsmandat" zur Verteidigung des Gesetzes niederlegen könnte. Nach dem Kolaitionsvertrag sieht es nicht so aus:
"Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken."
Insoweit erübrigt sich wahrscheinlich die Debatte... Aber ein schönes Thema für eine neue Diss "Rechte und Pflichten der Bundesregierung als Rechtsverteidigerin der Bundesgesetze"... :-)
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Da bin ich mir nicht so sicher, weil es im Text vor der Passage "effective judicial protection and due process" heißt. Das scheint mir doch auf einen Richtervorbehalt hinzudeuten.
Was meinen die anderen zu diesen EU Bandwurmsätzen?
Seiten