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Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
dexnalry kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
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Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Ich kann die Aufregeung zum Teil nachvollziehen.
Der Fairness halber sollte jedoch hinzugefügt werden, dass durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge (auch) das Nettoeinkommen der Zahlväter steigt.
Richtig ist, dass durch die Erhöhung der Mindestunterhalte die Anzahl der Mangelfälle (besonders in den neuen Ländern) noch mehr steigen wird
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Es gibt in Deutschland auch junge und weibliche Richterinnen
Woher haben Sie diese Zahl?
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Windels,
der § 114 IV FamFG wird mit folgendem Wortlaut in Kraft treten:
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
@ David
Laut SZ waren die Dateien auf dem Handy
5 davon soll er weiter verschickt haben
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
§ 184 b V StGB lautet
Mit Auftrag hat der StA die Grenzen zu eng gesteckt. Es mag zu den dienstlichen und beruflichen Pflichten eines MdB gehören, die Verbreitungswege von KiPO zu eruieren.
Probleme sehe ich aber mit dem Wort ausschließlich.
Laut einem Bericht auf SPON sollen bei Tauss 356 Bild- und 59 Videodateien gefunden worden sein (warum das jetzt wieder in der Presse lanciert wird, möchte ich nicht kommentieren).
War diese Menge für die angenommenen Pflichten notwendig?
An einen Deal in der Sache glaube ich auch nicht. Jede Art von Deal wäre doch ein Schuldeingeständnis
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Eine Amtshaftung kommt zivilrechtlich nur dann in Betracht, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag (§ 839 I 2 BGB)
Somit stellt sich die Frage, ob der Drohanrufer für den Schaden haftet. Das dürfte in Richtung der "Herausforderungsfälle" (vgl. Palandt vor § 249 BGB RN 77, 79) laufen. Durfte sich die Polizei durch den Drohanruf zu ihrem Verhalten herausgefordert fühlen ?
Ich meine ja.
Dann haftet nur der Anrufer, nicht die Polizei
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Im Hinblick auf die Frist des § 77 b I StGB erschließt sich die Sinnhaftigkeit der geänderten Praxis der Bahn nicht ohne weiteres
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Interessantes zum Thema "Qualitätsjournalismus" findet man immer wieder im blog des "Insiders" Stefan Niggemeier
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Prof. von Heintschel-Heinegg,
in dem von Ihnen verlinkten Video ist weiterhin von "Mord" die Rede. Wahrscheinlich ist es technisch schwerer, die Tonspur zu ändern....
Wie sich in den heutigen Medien "entwickeln" ist schon interessant.
Beste Grüße
Hans-Otto Burschel
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
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