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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Einen Teil der in der vorgestrigen Sendung vermissten Details und Hintergründe bot "plusminus" (ebenfalls ARD) vor einiger Zeit: Youtube-link
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Der Begriff "politische Korruption" soll wohl Freundschaftsbeziehungen (an denen ja zunächst nichts auszusetzen ist) bezeichnen, die wegen ihrer Nähe zwischen politischer Macht und wirtschaftlichem Interesse anrüchig sind bzw. werden können. Insbesondere wenn Freunde aus der Versicherungs- und Finanzbranche an der Gestaltung von Gesetzen mitwirken, wird m.E. ein Abstandsgebot missachtet. Der Vorwurf trifft dann den politischen Amtsträger, der jeden Anschein zu vermeiden hat, dass die Freundschaft auf politische Entscheidungen durchschlägt. Die Presse ist m.E. geradezu verpflichtet, solche Beziehungen aufzudecken und kritisch zu beobachten, denn rechtlich sind solche Beziehungen ja kaum zu erfassen. Dass diese Aufgabe ein öffentl.-rechtlicher Sender wahrnimmt, spricht für die Unabhängigkeit des Journalisten und seiner Redaktion und verdient Anerkennung.
Die konkrete Sendung hat mich allerdings enttäuscht: Wenig überzeugend wurden zwei "Opfer" von AWD präsentiert, ohne dass die genauen Vorwürfe (Falschberatung?, Betrug?) und der Umfang (wurden alle Kunden falsch beraten oder nur ein Bruchteil, war das die "Masche" von Maschmeyer oder waren es nur wenige Schlechtberater? Oder war es nur Pech der vorher risikofreudigen Kunden, dass sie in der Finanzkrise Geld verloren haben? Inwieweit weicht Maschmeyers AWD denn negativ von dem Rest der Finanzbranche ab? Schließlich haben auch die Kunden vermeintlich seriöserer Banken und Sparkassen viel Geld verloren, nachdem ihnen Derivate aufgeschwatzt wurden). Hier hätte Panorama viel detaillierter und ausführlicher ermitteln und exakter berichten müssen. Gab es z.B. auch Gewinner bei diesen Fonds oder hat sich (ausschließlich) AWD bereichert? Das wurde irgendwie "angedeutet", aber nichts war konkret, auch nicht die Angaben der Frau von finanztest.
Auch die Vorwürfe an die Politiker blieben großteils oberflächlich: Was genau wird Wulff vorgeworfen? Darf ein BuPrä keine Freunde haben und nicht mit ihnen Urlaub machen? Es müsste doch vielmehr recherchiert werden, ob Wulff z.B. als MinPräs Maschmeyer irgendwie hinter den Kulissen unlauter "gefördert" hat bzw. von diesem gefördert wurde. Der Vorwurf an Riester, er mache Werbung für AWD, hätte ebenfalls konkretisiert werden sollen (wann? welches Amt hatte Riester damals inne? Hat er für alle Versicherungen/Finanzdienstleister Werbung gemacht, oder hat er AWD bevorzugt?) - so blieb das Ganze oberflächlich.
Dass Politiker und auch andere "wegtauchen", wenn ein Journalist mit Kamera sich vor ihnen aufbaut und ihnen unangenehme Fragen stellen will, ist zwar manchmal witzig (Michael Moore-Stil), aber meist wenig zielführend. Wie auch die wabernde Hintergrundmusik wirkten die Einstellungen, in denen der Journalist rastlos umherwanderte oder bedeutungsvoll in die Kamera schaute, auf mich wenig seriös und das Ganze machte leider ein bisschen den Eindruck von Gerüchteküche..
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@klabauter:
Es trifft zu, dass bislang nicht einwandfrei geklärt ist, ob Bünyamin Erdogan bei dem Angriff getötet wurde. Allerdings gehen wohl die offiziellen Stellen davon aus, dass dies der Fall ist. Ein entspr. "Beobachtungsvorgang" wurde schon vor der Strafanzeige von der Bundesanwaltschaft angelegt (RP-Online). Ob als Terroristen Verdächtige in Pakistan, also außerhalb vom Kriegsland Afghanistan, getötet werden dürfen, ist doch eine berechtigte Frage. Wäre es Ihrer Auffassung nach denn auch legitim, einen verdächtigen Terroristen "auf Heimaturlaub" in der Düsseldorfer Fußgängerzone (per Drohne oder auf andere Weise) zu attackieren, um ihn zu töten? Wo genau liegt die Grenze in dieser "Grauzone"?
Ob die angezeigte "Beihilfe" vorliegt, halte ich wie Sie für keineswegs gesichert, allerdings steht man ja auch noch ganz am Anfang der Ermittlungen. Es würde mich allerdings schon beruhigen, wenn deutsche Behörden sich nicht aktiv an dieser Art der Kriegsführung beteiligen würden, deren Zukunft gerade erst begonnen hat. Nach diesem Bericht eines amerikanischen Magazins wird einem ganz schummrig.
Mir ist keine politische Parteifunktion o.ä. des Anzeigeerstatters bekannt, darüber wurde jedenfalls in der Presse, die ich gelesen habe, auch nicht berichtet, geschweige denn irgendetwas "breitgetreten". Die allgemeine politische Meinung des Anzeigeerstatters dürfte ja auch uninteressant für die juristische Bewertung sein.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Leserin, @ Flusspferd
Lothar Evers hat mir als Antwort auf Ihre Fragen Folgendes mitgeteilt (offenbar gab es Probleme mit dem Spamfilter, so dass er den Beitrag nicht selbst einstellen konnte)
Lothar Evers:
"Die Dokumente 60 (Einsatzleitungen) und 61(Nummern für Telefonkonferenzen)
sind im Zwischenbericht die letzten drei Seiten des Szenarienworkshops bei der Polizei.
(Anlage 15 Zwischenbericht bzw. Anlage 29 Schlussbericht).
Wenn ich nicht im Schlussbericht eine Anlage übersehen habe, ist die heftigste "Beschneidung"
der Anlage 37 des Zwischenberichtes geschehen:
Von deren insgesamt drei Seiten finde ich nur die Sektorenkarte als Anlage 64 im Schlussbericht wieder.
Es fehlen die statistischen Angaben zur Auslastung der Sektoren in Form des Excelsheetes und der Grafik.
Dieses Excelformular findet sich als Blanko auf Seite 14 des Szenarienworkshops der Polizei (Schlussbericht
Anlage 29). Es wurde stündlich im Ordnungsamt nach Angaben aus den Sektoren aktualisiert und allen
Beteiligten zugeschickt.
Danach hatte die Polizei schon für 13 und 14 IUhr eine Auslastung des relevanten Sektors V1 von 100% gemeldet.
Ab 14:00 bzw. 15:00 Uhr fehlten wesentliche Angaben, wobei unklar blieb, ob die Daten nicht erfasst oder nachträglich
gelöscht wurden."
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Auf der Website von Assanges Verteidiger hat dieser den Entwurf seines 35 seitigen Schriftsatzes im Auslieferungsverfahren publiziert (hier).
Seine Argumente - knapp zusammengefasst:
1. Staatsanwältin Ny sei nicht zuständig für die Ausstellung eines Europ. Haftbefehls
2. Das Europ. Haftbefehlsverfahren werde missbraucht, da die Staatsanwältin mehrfach bekundet habe, Assange (noch) nicht zu beschuldigen ("prosecute"), sondern ihn lediglich befragen ("interrogate") wolle. Es liege auch bisher keine offizielle Mitteilung an Assange vor, welcher Delikte er beschulidgt werde.
3. Es seien, anders als von der Staatsanwältin vorgetragen, auch nicht alle anderen Mittel erschöpft, eine Befragung Assanges zu erreichen. Eine solche Befragung sei insbesondere im vereinbarten Rechtshilfeverfahren mit England möglich.
4. Der Europ. Haftbefehl sei zur bloßen Befragung unverhältnismäßig, insbesondere, weil Assange zuvor mehrfach angeboten habe, zur Befragung zur Verfügung zu stehen, Staatsanwältin Ny dies aber abgelehnt habe. Es liege daher ein Missbrauch des Europ. Haftbefehlsverfahrens vor.
5. Wenn allerdings Assange als Beschuldigter behandelt werden solle, sei er auch zur Akteneinsicht berechtigt. Vollständige Akteneinsicht sei aber Assange und seinen Anwälten bislang nicht gewährt worden, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Insbesondere habe man es versäumt, einige einer Anklage entgegenstehenden Beweismittel zu offenbaren. Er bezieht sich hier auf die SMS-Nachrichten und den Blogeintrag einer der Anzeigeerstatterinnen, über deren Inhalt in der Presse berichtet wurde.
6. Es habe - nach offizieller Einstellung des Verfahrens - ein Geheimverfahren stattgefunden, ohne Benachrichtigung von Assange und seiner Anwälte, um erneut ein Verfahren einzuleiten.
7. Die Vorwürfe seien Assange nicht in einer für ihn verständlichen Sprache mitgeteilt worden.
8. Die Tatbestände konstituierten keine Auslieferungstatbestände.
9. Der Auslieferung stehe entgegen, dass Assange in Schweden aus politischen Gründen und/oder aus Gründen seines Geschlechts verfolgt werden solle.
10. Die Auslieferung verstoße gegen Assanges Menschenrechte, insbesondere wegen der Gefahr einer Auslieferung an die USA, da Assange dort der Gefahr der Folter oder der Todesstrafe ausgesetzt sei.
Meine Auffassung: Natürlich muss ein Verteidiger alle denkbaren Argumente anführen, einige erscheinen mir aber nicht passend im Auslieferungsverfahren, insbesondere wenn es um Details des schwedischen Prozessrechts geht. Trotz Guantanamo sehe ich auch keine Foltergefahr in diesem Fall. Sollte die Todesstrafe wirklich drohen (auch dies erscheint mir äußerst fraglich, und die Gefahr durch einige populistische - oder verrückt gewordene - amerikanische Politiker auch nicht näher liegend) - dann kann und wird eine Auslieferung an die USA sicherlich an das Verbot der Todesstrafe geknüpft werden. Nach wie vor erscheint mir die Gefahr für Assange, aus Schweden in die USA ausgeliefert zu werden, nicht höher als diejenige, direkt aus GB dorthin ausgeliefert zu werden (s.o.).
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Im Vergleich zu vielen anderen Normen ist das ja noch harmlos, aber Sie haben insofern Recht, als dass beim Übergang von der Futtermittelproduktion auf die Lebensmittel, die dann aus den vom Futter fressenden Tieren gewonnen werden, grammatikalische Klimmzüge zu machen sind. Dennoch halte ich die Norm für hinreichend klar.
@Johannes:
Leider ist Bio wohl keine umfassende Alternative, da die Herstellung aufwändig ist und der erhöhte Flächenverbrauch wohl nicht erlaubt, Fleisch für alle Menschen biologisch zu produzieren. Letztlich werden wir alle wohl "verzichten" müssen auf (häufige) fleischhaltige Kost. Ich empfehle das Buch "Tiere essen" von Jonathan Safran Foer.
@Mein Name:
Ich stimme Ihnen weitgehend zu: Natürlich versprechen die Minister immer bessere Kontrollen, aber ob dies dann wirklich geschieht steht in den Sternen. Tatsächlich wartet man wohl nur ab, bis es nach ein paar Wochen niemanden mehr interessiert. Allerdings: Nach den BSE-Fällen hat sich ja tatsächlich etwas geändert in der Massentierproduktion.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Kollege Hoeren,
das Kompliment gebe ich gern zurück, auch an alle Mitblogger hier.
Ich denke, die sich ergebende Mischung der Themen sorgt für die Aufmerksamkeit beim juristischen und nicht-juristischen Pubilkum. Ich hoffe, wir können das auch im Jahr 2011 aufrecht erhalten.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@ Die Leserin:
Es war durchaus meine Absicht, die Diskussion dorthin zu verlegen, da man hier (wegen der Beschränkung auf 300 Kommentare pro Seite) mehrfach klicken muss bis zum aktuellen post. Jedoch wollte ich die Diskussion auch nicht willkürlich unterbrechen.
@Herr Licht (vorheriges Posting): Dass sich ein Feuerwehrmann im Interview fehlerhaft äußert, bedeutet noch nicht, dass die Feuerwehr (Mit-)Verantwortung für das Unglück trägt. Eine strafrechtliche Verantwortung ist v.a. deshalb fraglich, weil einige der im Sicherheitskonzept vorgesehenen/zugesagten Punkte (z.B. die Schließung von Löchern im Boden!) von Lopavent gar nicht erfüllt wurden.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Kretschmer,
wäre dies nicht vielleicht ein Fall von § 299 Abs. 1 StGB?
Viele Neujahrsgrüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zum "Einvernehmen" der Polizei, Feuerwehr etc.: Aus den bekannten Unterlagen ist nirgends erkennbar, dass diese Stellen daran dachten, ihr Einverständnis zu verweigern. Klar haben sie sich in den Sitzungen z.T. kritisch geäußert und vielleicht auch auf besonders sicherheitsrelevante Aspekte (Tunnel, Schleusen, Gedränge Absperrungen) hingewiesen. Aber es stand vor der LoPa offenbar nicht zur Debatte, dass diese Stellen ein "Veto" einlegen wollten, selbst wenn sie heute (irrig) beklagen, kein Recht dazu zu haben. Das schließlich vorgelegte Sicherheitskonzept ist hier (Anlage 22) zu betrachten. Ich denke, man kann auch den Hinweisen in den anderen Berichten Glauben schenken, dass diese Stellen im "AK Sicherheit" von Anfang an involviert waren und dort auch entsprechend Stellung hätten beziehen können.
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