Iiiiiiih - passend zum Oktoberfest...
von , veröffentlicht am 22.09.2010...vielmehr fällt einem bei dieser Meldung aus Beck-aktuell nicht ein. Irgendwie mal wieder was für die Kaffeerunde, worüber man nett reden kann:
"...Wer alkoholisiert ein Taxi besteigt, muss damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss. Grundsätzlich schuldet der Fahrgast in diesem Fall dann die Bezahlung der Kosten für die Reinigung. Das hat das Amtsgericht München jetzt entschieden und einem Taxifahrer einen Schadenersatzanspruch allerdings nur in Höhe der Hälfte der anfallenden Reinigungskosten zugesprochen. Denn den Taxifahrer habe im konkreten Fall ein Mitverschulden getroffen, weil er trotz Bitte des beklagten Fahrgasts nicht angehalten hatte (AG München, Urteil vom 02.09.2010, Az.: 271 C 11329/10, rechtskräftig)...."
Die ganze Meldung hier.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA JM JM kommentiert am Permanenter Link
Andere Abteilung des AG - andere Meinung, jedenfalls, was k...ende Kinder betrifft:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kinder-duerfen-im-Taxi-kotzen-article1039186...
Möge die Kafferunde die rechtlichen Unterschiede herausarbeiten. ;-)
Jens kommentiert am Permanenter Link
Und wieso macht das Mitverschulden nur 50% aus?