EGMR zum Umgangsrecht des biologischen Vaters
von , veröffentlicht am 21.12.2010Max Steinbeis hat das heutige Urteil des EGMR in seinem Verfassungsblog bereits aufgearbeitet. Der Einfachheit verlinke ich mal.
Dazu noch ein Kommentar von Heribert Prantl
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenHiG kommentiert am Permanenter Link
Es ist schon erstaunlich - und doch wiederum nicht - wie deutsche Rechtsprechung gerade auf dem Gebiet des Famielienrechts immer wieder auf europäischer Ebene kassiert wird. Immerhin sprechen wir hier wiederholt von Verstößen des deutschen Staates gegen elementare Menschenrechte.
Ich begreife nicht, wie man es offensichtlich gerechtfertigt finden kann, einem (biologische) Vater völlig zu entrechten, ohne das dieser irgendetwas tun könnte, wenn es der Mutter und ggf. einem "rechtlichen" Vater gefällt. Nun ja, ich tröste mich damit, dass es der EGMR ebenfalls nicht begriffen hat. Da sage noch einmal, es kommt nur Schlechtes aus "Europa".
Tacitus kommentiert am Permanenter Link
Naja, zumindest nicht so schlecht, wie das, was von den deutschen Gerichten zu dem Thema kommt.