Veröffentlicht am 07.10.2009 von Dr. Klaus LützenkirchenDem BGH lag folgende Klausel vor: "Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
FarbwahlklauselRenovierungWeißenMiet- und WEG-Recht3925 Aufrufe