Veröffentlicht am 09.10.2008 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Nun ja, manches muss man einfach nehmen wie es ist und nicht unbedingt verstehen. So ist dies etwa mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot - aus dem Studium ist dies sicher auch noch ... Weiterlesen

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