Veröffentlicht am 08.09.2009 von Dr. Ulrike UngerBild von UlrikeUnger

Der BGH hat in seinem Urteil vom 17.07.2009 ( Az 5 StR 394/08 ) einen Leiter einer Rechtsabteilung und Revision wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 ... Weiterlesen

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