"Leichte Bauchschmerzen" im LAWBLOG

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.11.2008

Der Lawblog ist stets interessant, da sich dort immer wieder eigenen Erlebnisse des Verteidigers Udo Vetter finden, die sicher manch ein Praktiker gut nachvollziehen kann. Relativ neu: Die Geschichte einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 40 (hier gekürzt):   

"Gegen meinen Mandanten erging ein Bußgeldbescheid. 375 Euro, 3 Monate Fahrverbot. Er soll auf der A 40 in Fahrtrichtung Bochum auf der rechten Spur 169 Stundenkilometer gefahren sein. Erlaubt sind dort 80 Stundenkilometer. Schon das Messfoto ist sehenswert: rechts der Wagen des Betroffenen, links von ihm ein 40-Tonner...Selbst beim Sachverständigen, den das Gericht zweimal befragte, blieben “leichte Bauchschmerzen”. ...Zum Glück fühlte sich nicht nur der Experte etwas unwohl. Neben der Richterin war selbst die Staatsanwaltschaft im dritten Verhandlungstermin schließlich bereit, Lkws vom Fahrverbot auszunehmen. Damit entgeht mein Mandant, der als Fernfahrer arbeitet, wenigstens der sicheren Kündigung."

Mich würde natürlich interessieren: Hat der Verteidiger (trotzdem) Rechtsbeschwerde eingelegt?

 

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4 Kommentare

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Verstehe ich die Meldung denn richtig, dass der Mandant zwar ein Fahrverbot erhalten hat, dies jedoch LKW ausnimmt? Mir war nicht bewusst, dass man ein Fahrverbot derart ausgestalten kann.

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Ja, das geht, vgl. Wortlaut des § 25 StVG:

"Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen...."

Meist findet sich aber das FV für alle Arten

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Mir ist bekannt, dass in AT still und klammheimlich ein Alkomat-Messgerät nach einem Antrag auf Auslieferung der Firmware bzw. der Sourcen und Interpretation durch SV zurückgezogen wurde, bei Nachfrage wurde allerdings eine Empfindlichkeit der Messeinrichtung gegenüber "bestimmten, selten vorkommenden Atemluftbestandteilen" als Katalysatorgift angegeben (Fishermens Friends?). Eher verschwinden auf automatische Messmittel beruhende Anzeigen - die Verjährungsfrist für nicht gerichtlich zu verfolgende Verkehrsdelikte ist in Österreich 6 Monate - in irgendeiner Lade, falls man solche Ansinnen im Einspruch stellt...

oas

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