Neues Rechtsirrtümer-Quiz bei Spiegel Online

von Jan Spoenle, veröffentlicht am 01.12.2008

Etwas Offtopic für mein verordnetes Fachgebiet, weil im Fernabsatz- und Verbraucherrecht angesiedelt, aber dennoch unterhaltsam: SpOn hat ein neues Rechtsirrtümer-Quiz. Ich bin gespannt, ob die Beck-Blog-Leser auch diesmal wieder "Fehler" finden - und wie viele :-)

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Frage 4 ist zumindest unvollständig: "Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?" Antwort: "Mit der ordnungsgemäßen Belehrung in Textform." Auf die weiteren Voraussetzungen (Erhalt der Ware, Erfüllung aller textformgebundenen Infopflichten im Fernabsatz und Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) wird auch nicht in der Auflösung hingewiesen.

Wird die Belehrung nach der Bestellung, aber vor Lieferung per E-Mail in Textform versendet, ist die Antwort schlichtweg falsch! Denn dann beginnt die Frist erst später, nämlich mit Warenerhalt (wenn alle anderen Pflichten erfüllt sind).

Ich hoffe, der Autor berät nicht dahingehend, die Widerrufsbelehrung so zu formulieren ("Die Frist beginnt mit Erhalt der ordnungsgemäßen Belehrung in Textform"), sonst geht es seinen Mandanten noch so wie den Verwendern des alten Musters des BMJ - dann doch lieber "frühestens" ;-)

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