Gumpalm-Rennen: Das Urteil liegt vor!
von , veröffentlicht am 30.01.2009Viele Blogleser erinnern sich sicher an den Beitrag Alles “Fake” … oder was? Bereiten Sie sich auch schon auf Gumpalm am 9.9.09 vor?. Es ging um ein nur scherzhaft gemeintes Rennen auf einem Autobahnkreuz. Der "Veranstalter" wurde vor einigen Wochen schließlich gem. § 116 OWiG zu 100 Euro (oder vielleicht gar 1000 Euro) verurteilt. Wie sich aus dem damaligen Blog ergibt, liegt nun das schriftliche Urteil des AG Frankfurt am Main vor und ist auf http://www.gumpalm.com/amtsgerichturteil.pdf eingestellt. Hier die rechtliche Würdigung:
"Der Betroffenen rief übers eine Internetseite und damit öffentlich durch Verbreitung von Datenträgern zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten auf , indem er einAutorennen auf öffentlichen Straßen ausschrieb, das zumindest von einem Teil der Leser dieser Seite nicht, wie von ihm gewollt, als Satire verstanden wurde. Diese Ausschreibung wirkte zumindest auch als Aufruf, zur Vorbereitung des Rennens Trainingsfahrten über das Frankfurte Krreuz zu unternehmen, die notwendigerweise mit einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nämlich einem ungenehmigten Rennen mit Kraftfahrzeugen und damit einer Ordnungswidrigkeit verbunden sind. Diese Auswirkungen seines Aufrufs waren dem Betroffenen auch bewusst. Aus den ihm übersandten Videos von angeblichen Trainingsfahrten konnte er unschwer entnehmen, welche Folgen sein Aufruf zur Teilnahme an dem Autorennen auf öffentlichen Straßen hatte. Gleichwohl hielt er seine Ausschreibung aufrecht."
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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8 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenP Wutz kommentiert am Permanenter Link
Scheint so, als hätte man dort keinen Spaß verstanden. Auch ich bin eher auf der Seite Gumpalms und sehe das als offensichtliche Satire.
Giesen kommentiert am Permanenter Link
Die vom Gericht mit einem Rennen gleichgesetzten Trainingsfahrten würden m.E. jeweils alleine durchgeführt. Darauf deuten auch die zum Beweis des Aufrufs herangezogenen Videos hin.
Meine Frage an die Verkehrsrechtsexperten: Kann man alleine überhaupt ein Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO veranstalten?
Dimpel kommentiert am Permanenter Link
Ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht!
Gumpalm kommentiert am Permanenter Link
Ich muss immer wieder betonen, dass "Anreizen", "Befürworten" oder "in Kauf nehmen" keinem "AUFFORDERN" gleich kommt. Dazu gibt es auch genügend Urteile, die ich alle bei Beck-Online gefunden habe.
Wenn nun alle Autofahrer meinen sie müssten wegen meiner Satire-Seite in den deutschen Autobahnkreuzen "trainieren" sage ich, viel Spaß. Mir soll es Recht sein. Aber bitte nicht
die Startbahn West auf dem Flughafen für das Sprint-Training zweckentfremden. Dort sollen bitte nur Flugzeuge starten!
Top-Cars ForTra... kommentiert am Permanenter Link
Wir als "Gumpalm Sponsor" freuen uns sehr und begrüssen die Entscheidung des AG Frankfurt/M.
Wir werden weiterhin mit Allen rechtlichen Mitteln versuchen, eine Genehmigung für die "Gumpalm 2009" zu bekommen!!!
Wir sind sehr zuversichtlich und unsere Rechtsabteilung arbeitet mit Hochdruck daran!
Der Verkauf von Fan- und Fashion Artikeln läuft auf Hochtouren und ist ein voller Erfolg!!!
Gumpalm kommentiert am Permanenter Link
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde. Die tippe ich nächste Woche und schaue mal, ob es für den 9.9.9 wieder einen Strafzettel gibt. Ich habe halt jetzt auf die Webseite geschrieben, dass bitte ohne Genehmigung nicht trainiert werden soll auf dem Frankfurter Kreuz.
Gumpalm kommentiert am Permanenter Link
... der nächste Anhörungsbogen aus Kassel kam. Vorwurf identisch. Plus ein Besuch der zuständigen Polizeidienststelle mit der Drohung, jetzt auch Polizeibesuch zu Hause zu bekommen.
Klaus kommentiert am Permanenter Link
es geht weiter http://www.gumpalm.com/produkte.htm