10 Jahre Fahren ohne Fahrerlaubnis - nur ein Missverständnis?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.02.2009

Auf der seite www.stern.de gibt es seit einiger Zeit eine Gerichtskolumne der Journalistin Uta Eisenhardt unter der Bezeichnung "Icke muss vor Jericht". Hier findet sich ein recht typischer Fall von "Soll man so eine Einlassung glauben oder muss man das sogar?". Es geht um einen Mann, der angeblich nach Erreichen der 18-Punkte-Grenze und hieraus resultierendern Fahrerlaubnisentziehung einen alten Führerschein wiedergefunden hatte. Der Bearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde habe ihm am Telefon die Auskunft gegeben, er könne nach Ablauf eines Jahres mit dem Führerschein einfach wieder fahren, ohne eine neue Fahrerlaubnis beantragen zu müssen. Der Sachbearbeiter konnte sich jedoch jetzt im Gerichtsverfahren nicht mehr an Derartiges erinnern - aus der Verwaltungsakte ergab sich auch nichts.

Tatsächlich für der Angeklagte in den Folgejahren mit dem Führerschein, wurde wohl sogar mehrfach kontrolliert und gab den Führerschein offenbar sogar im Rahmen eines Fahrverbots in amtliche Verwahrung. Erst jetzt aufgrund einer Geschwindigkeitsmessung kam alles ans Licht.

Kurz und gut: Alles sehr undurchsichtig.

Am Ende gab es per "Deal" ein Urteil  wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Was soll man davon halten?

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