Mangelnder Fahrernachwuchs: "Billigführerschein" für Feuerwehrleute

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 05.03.2009

Das BMVBS meldet die Absicht, Feuerwehrleuten das Fahren von LKWs zu erleichtern - dies soll für ein Drittel der bisherigen Kosten möglich sein. Aus der Pressemitteilung vom 04. März 2009, Nr.: 039/2009 ergibt sich eine entsprechende Ankündigung des Bundesverkehrsministers Tiefensee, der u.a. erklärt hat:

"Das Problem des mangelnden Fahrernachwuchses bei der Freiwilligen Feuerwehr muss gelöst werden. Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Dadurch sollen die Kosten dieses Führerscheins auf ein Drittel reduziert werden."

Aus der Presseerklärung weiter:

"...Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) soll nun im Rahmen des EG-Rechts eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4, 25 Tonnen fahren dürfen. Am Ende der erleichterten Ausbildung wird eine Prüfung stehen, um die Sicherheit bei den Einsätzen voll zu gewährleisten. Bisher kostet der Erwerb des benötigten Führerscheins der Klasse C1 rund 3.000 Euro. Diese Kosten sollen auf ein Drittel reduziert werden...."

Wenn die Qualität der Ausbildung gewährleistet ist, ist gegen solch einen "Billigführerschein" sicher nichts einzuwenden. Aber: Irgendwo muss doch gespart werden?

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9 Kommentare

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Mir fehlt da die Begründung wieviele Einsatzfahrzeuge ausgerechnet in die Differenz von 750kg zwischen 3,5to und 4,25to fallen, die so einen Ausnahmequatsch rechtfertigen.
Üblicherweise haben sich die Hersteller an die Gewichtsbeschränkungen angepasst und stellten Fahrzeuge in den Schritten 2,8to, 3,5to und 7,49to her. Was sollen da die 750kg Mehrgewicht bringen?
Ich halte das für blanken Populismus. Zusätzlicher Bürokratieaufwand der außer Verwirrung zu nix führt.
Preiswerter wäre es wahrscheinlich gleich die Erlangung der Fahrerlaubnis C1 für Mitglieder von Hilfsorganisationen finanziell zu sponsern.
Momentan ist ja anscheinend genug Geld für Alle da.

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Ich kann corax nur zustimmen. Diese 4,25 Tonnen sind kompletter Humbug. Welche Feuerwehr hat bitte Einsatzfahrzeuge, die so leicht sind? Alleine mit Wasser, Fahrgestell, 8 Personen und einer absoluten Minimalausrüstung an Rettungsgerät ist locker über dieser Grenze, in der Regel knackt man damit sogar die 7,5-Tonnen-Grenze. Kein gängiges Rettungsfahrzeug in Deutschland rechtfertigt daher den Erwerb eines solchen Führerscheins.
Zumindest hierzulande bekämpft man mit so einer Maßnahme keinen Fahrermangel, eine Feuerwehr, die weiter einsatzbereit sein will, wird auch in Zukunft nicht auf Fahrer mit einem Führerschein für Klasse C verzichten können. Selbst 1/3 der Kosten für einen C1-Führerschein wären hierfür rausgeschmissenes Geld. Im Endeffekt würde damit ein Fahrer gesponsort werden, den die Feuerwehren nicht als Fahrer einsetzen können.

(Ganz abgesehen davon ist mir schleierhaft, welche Feuerwehr denn ernsthaft Fahrer zum Erwerb der Klasse C1 schickt; In der Regel wird dann direkt der Führerschein für die Klasse C gemacht. Alle gängigen Löschgruppenfahrzeuge liegen über 7,5 Tonnen, so dass der Erwerb von C1 überhaupt keinen Sinn ergeben würde)

Fazit: Ein ziemlich überflüssiges Unterfangen. Es wäre interessant zu erfahren, was sich die Verantwortlichen bei der Aktion denken. Haben sie überhaupt vorher mal mit den Gemeinden und Feuerwehren gesprochen, um zu schauen, ob diese Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind?

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Also ich hab jetzt mal kurz nachgesehen.
Es dürfte sich dabei wohl um folgende Überlegung handeln.
Feuerwehrfahrzeuge unterliegen in Deutschland Normen, diese sind für Freiwillge Feuerwehren zwingend, da sie sonst keine Landeszuschüsse erhalten, Berufsfeuerwehren können Fahrzeuge anschaffen die von der Norm abweichen. Quelle

Der normale PKW-Führerschein wurde 1999? von bislang 7,49to auf 3,5to herabgesetzt. (Neuerwerb)

Es gibt leichte Feuerwehreinsatzfahrzeuge namens
Tragkraftspritzenfahrzeug (kurz: TSF)
Diese sind gemäß DIN EN 14 530 - 16 genormt. Und haben seit 2008 ein erlaubtes zulGesGew von 4,00to werden aber häufig mit einem zulGesGew von 3,5to ausgeliefert um mit Klasse B gefahren werden zu können und haben dann eine geringere Zuladung an Ausrüstung.
Alternativ gäbe es noch nach DIN 14 520 genormte Tragkraftspritzenanhänger (kurz: TSA) diese haben allerdings ein Gewicht von 1,00to sind also schwerer als die 750kg des mit BE erlaubten Anhängern.

Jetzt frag ich mich bloß, bekommt man nur Feuerwehrnachwuchs um diese leichten Fahrzeuge fahren zu dürfen (was ja in der abgespeckten Version) schon erlaubt ist?
Und wer war alles an der Normung beteiligt die das Gewicht der TSF auf 4,00to festlegten etwa 10 Jahre nach der Fahrerlaubnisneuregelung und in Kenntnis der 3,5to Begrenzung?
Sollten da aus gutem Grund normale Klasse-B-Inhaber von vornherein ausgeschlossen werden, oder hat da schlicht wer „gepennt“? Und welches Ministerium ist/war an der Normung für Feuerwehrfahrzeuge beteiligt und federführend?

Ich halte ja eine Norm die für Fahrzeuge ein zulGesGew knapp über dem „B-Limit“ aber weit unter dem „C-Limit“ festlegt für gelinde gesagt „völlig Plemplem.“

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Und weil ich mehr als zwei Links verwendet habe (Quellenverweise) erscheint natürlich:
„Ihr Kommentar wartet auf Moderation.“

Deshalb poste ich nochmal bis dahin den Text ohne die Quellenverlinkung. ;—)

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Also ich hab jetzt mal kurz nachgesehen.
Es dürfte sich dabei wohl um folgende Überlegung handeln.
Feuerwehrfahrzeuge unterliegen in Deutschland Normen, diese sind für Freiwillge Feuerwehren zwingend, da sie sonst keine Landeszuschüsse erhalten, Berufsfeuerwehren können Fahrzeuge anschaffen die von der Norm abweichen. Quelle

Der normale PKW-Führerschein wurde 1999? von bislang 7,49to auf 3,5to herabgesetzt. (Neuerwerb)

Es gibt leichte Feuerwehreinsatzfahrzeuge namens
Tragkraftspritzenfahrzeug (kurz: TSF)
Diese sind gemäß DIN EN 14 530 - 16 genormt. Und haben seit 2008 ein erlaubtes zulGesGew von 4,00to werden aber häufig mit einem zulGesGew von 3,5to ausgeliefert um mit Klasse B gefahren werden zu können und haben dann eine geringere Zuladung an Ausrüstung.
Alternativ gäbe es noch nach DIN 14 520 genormte Tragkraftspritzenanhänger (kurz: TSA) diese haben allerdings ein Gewicht von 1,00to sind also schwerer als die 750kg des mit BE erlaubten Anhängern.

Jetzt frag ich mich bloß, bekommt man nur Feuerwehrnachwuchs um diese leichten Fahrzeuge fahren zu dürfen (was ja in der abgespeckten Version) schon erlaubt ist?
Und wer war alles an der Normung beteiligt die das Gewicht der TSF auf 4,00to festlegten etwa 10 Jahre nach der Fahrerlaubnisneuregelung und in Kenntnis der 3,5to Begrenzung?
Sollten da aus gutem Grund normale Klasse-B-Inhaber von vornherein ausgeschlossen werden, oder hat da schlicht wer „gepennt“? Und welches Ministerium ist/war an der Normung für Feuerwehrfahrzeuge beteiligt und federführend?

Ich halte ja eine Norm die für Fahrzeuge ein zulGesGew knapp über dem „B-Limit“ aber weit unter dem „C-Limit“ festlegt für gelinde gesagt „völlig Plemplem.“

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anfangs dachte ich, oho, da denkt jemand von der politik mit, mittlerweile denke ich genau andersrum... warum? ganz einfach, diese minimale auflastung bringt nicht wirklich etwas, und wenn, dann nur für kleinere feuerwehren. die meisten feuerwehr-fahrzeuge benötigen den guten alten klasse 2 führerschein, da sie ja weit mehr wiegen als momentan thematisiert wird mit diesem feuerwehrführerschein. man bedenke nur an ein TLF 24/50 welches allein 5000 ltr. wasser mitführt. oder die HLF mit ihrer typischen normbeladung. ich bin ehrlich gesagt froh, dass unsere gemeinde/kommune seit 5 jahren die lkw führerscheine bezuschusst, damit im notfall auch die fahrzeuge bewegt werden können. verliese man sich auf den bund, wäre man sicher verlassen... jeder weiss, was ein lkw führerschein kostet ;-) .

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@corax: Für ein TSF mag dieser Führerschein ja noch ansatzweise sinnvoll sein, nur: Das TSF ist eher ein Auslaufmodell. Ohne Unterstützung eines größeren Fahrzeugs (z.B. LF oder TLF) kann man mit solch kleinen Fahrzeugen kaum einen vernünftigen Einsatz fahren, alleine die Beladung auf solchen Fahrzeugen entspricht absoluten Minimalstandards. Von daher frage ich mich wirklich, warum man so einen riesigen Aufwand betreibt, nur damit Klasse-B-Inhaber 750 kg mehr fahren dürfen, was bei einem Feuerwehrauto doch eher wenig ist.

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@ MrBrook

Ich halte das ganze ja auch für Unfug, ich wollte bloß den (möglichen) Gedankengang nachvollziehen.

Weder verstehe ich die notwendige Prüfung „light“ für lediglich 750kg mehr Masse.
(Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge erlassen und fertig)
Noch verstehe ich die Normung dieser Fahrzeuge auf 4,00to.
Noch verstehe ich wie das signifikant Nachwuchsprobleme oder Fahrermangel lösen soll.

Rausgeschmissene Steuergelder und riesen Bürokratieaufwand.

Stattdessen sollte man Rauchmelder fördern, die retten Leben und es gibt auch weniger Einsätze.
Und in den Führerschein das österreichische Opt-out-Modell für Organspenden übernehmen, das rettet auch jede Menge Leben und kost fast nix.

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Beim Zivi hatten wir einen RTW auf Sprinter-Kasten-Basis, der 3,5t zulässiges Gesamtgewicht in den Papieren stand. Man munkelte, dass schon das Leergewicht fast so hoch war :-)

SO konnte der örtliche Kreisverband mit dem teuren Führerschein für die Zivis auch lösen.

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@P Wutz: Dass die zulässigen Beladungshöchstgrenzen des öfteren nicht eingehalten werden, ist kein Geheimnis. Ich will nicht wissen, wie viel Prozent der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge wirklich ordnungsgemäß beladen durch die Gegend fahren. Vermutlich wird diese Zahl drastisch von den wünschenswerten 100% abweichen ;)

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