Neue Form der Abzocke: Connects 2 Content GmbH

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 01.04.2009

Eine neue Form der Internetabzocke hat die Firma Connects 2 Content GmbH aus Düsseldorf erfunden. Zunächst bot das Unternehmen einen kostenlosen Zugang zu der Webseite fabriken.de gegen kurze Registrierung an. Dann folgte einige Wochen später eine längere Mail, in der es u.v.a. heißt: Man sei leider gezwungen, den Zugang kostenpflichtig zu machen. Sofern der User nicht binnen kurzer Frist widerspreche, sei er verpflichtet, 7 Euro pro Monat zu zahlen. 

 

Das ist eine Diskussion wert: Ist das nicht versuchter Betrug (Frage für Strafrechtler)? Kann mann so etwas AGB-rechtlich machen (Frage für Zivilrechtler).

 

Hier eine Echt-Mail des Unternehmens:

 

Sehr geehrte/r Herr / Frau

wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Premium-Mitgliedschaft der
Internet-Community Fabriken.de. Nachdem wir Sie am 14.01.2009 und
10.02.2009 über die zukünftige Kostenpflichtigkeit von Fabriken.de
informiert haben, wurde das Ihnen gesetzlich eingeräumte
Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen.

Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und
erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung
das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß der folgenden Aufstellung in
Rechnung zu stellen:

12-Monatszugang für Fabriken.de - 84,00 EUR Zeitraum: 01.02.2009 -
01.02.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
--------------------------------------------------------------------------
zu zahlender Rechnungsbetrag: 84,00 EUR
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113 Kommentare

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Hallo Herr Prof. Dr. Hoeren,

 

ich wurde ebenfalls "Opfer" dieser Firma, habe aber bislang nicht bezahlt. Was mich nun interessieren würde ist, ob so eine Änderung von Kostenfrei in kostenpflichtig per Newsletter überhaupt rechtlich erlaubt ist? Ich habe vor ein paar Wochen einen Artikel gelesen (ich weiß leider nicht mehr wo!!!), das dies laut einem Gerichtsurteil nicht zulässig ist und somit auch keiner der Geschädigten in diesem Fall zahlen sollte.

Der Artikel der Kripo Düsseldorf ist natürlich nun sehr gut. Frage auch hier: Stärkt uns "Opfern"dies den Rücken?

Was meinen Sie, wie sollte ich weiter verfahren?

Für einen Hinweis wäre ich Ihnen sehr verbunden und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sebastian Veldtrup

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Sehr geehrter Herr Hoeren,

 

ich habe schon zwei Mal ein Auffordeung bekommen zu zahlen. Habe nicht die Absicht zu zahlen.Möchte gern mal wissen wie solche Menschen an meine E-Mail Adresse und genaue Daten kommen und behaupten ich hätte mich damit angemeldet - am 10.12.2008.Drot sogar mit §§ 280, 286.

Was sagen Sie denn dazu??

 

Mit freundlichen Grüßen Frau Gresinger

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hallo, herr prof. dr. hoeren.

ich habe dass problem mit der internet firma auch.

ich soll nun 84 eur zahlen. was kann ich machen?

ich habe die erste mail auch noch abgespeichert.

grüsse angelika dirksen

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Von denen, die bei mir Rat gesucht haben, will keiner die E-Mail bekommen haben, in der die Ankündigung der Kostenpflichtigkeit enthalten gewesen sein soll. Hat jemand diese E-Mail mal gesehen?

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Ich habe die E-Mail, in der die Kostpflichtigkeit angekündigt wurde auch nicht erhalten.

Ich halte diese Vorgehensweise für unwirksam.

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Also ich habe vor der E-mail mit der Rechnung definitiv einen oder mehrere E-mail-Nesletter bekommen. Wenn gleich ich diese nicht gelesen habe liegt es also durchaus im Bereich des Möglichen, dass eine zukünstige Kostenpflicht in einem dieser Newsletter angekündigt wurde. Ich habe allerdings bisher auf keine reagiert, da ich davon ausgehe, dass es sich um einen schlechten Witz handelt, da noch nicht einmal mein Name im Anschreiben dieser dubiosen Firma stimmt. woher die meine E-mail-Adresse haben weiss ich nicht.

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Guten Tag!

Ich habe zwar nicht bei Ihnen 'Rat gesucht', habe jedoch auch ein Problem mit einer Rechnung/Mahnung dieser Organisation mit dem Hinweis auf die Newsletter3 + 4 bekommen. Die Newsletter sind jedoch nie auf meinem eMail-account eingetroffen.

Ich werde - anlässlich der neuerlichen Mahnung, die ich erhalten habe - per Einschreiben - an die Adresse der Connects 2 Content GmbH erläutern, dass und aus welchen Gründen  ich nicht zur Zahlung bereit bin.

Mit freundlichen Grüßen

R.Schalk

 

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Roswitha Schalk schrieb:

Ich werde - anlässlich der neuerlichen Mahnung, die ich erhalten habe - per Einschreiben - an die Adresse der Connects 2 Content GmbH erläutern, dass und aus welchen Gründen  ich nicht zur Zahlung bereit bin.

Das habe ich auch gemeacht,mit Rückschein.Auf mein Schreiben,kam nie eine Antwort.Auch,dass sie mir die Unterlagen zusenden sollten,kam nichts.Bis jetzt nur Mahnungen.

Bin ja gespannt,ob jetzt in den nächsten Tagen wieder eine Mahnung kommt,sollte die 84 € bis zum 13.April überweisen.Mach ich nicht,die können sich dämlich schreiben.

 

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Hallo zusammen,

ich bin sehr erleichtert, auf diese Diskussion gestoßen zu sein. Denn auch ich werde von Connects 2 Conten mit Mahnungen überhäuft. Ich habe überhaupt keine Erinnerung daran, dass ich mich überhaupt jemals irgendwo eingeloggt habe und somit verstehe ich gar nicht, woher diese Forderungen stammen. Auf meine beiden Einsprüche (auch mit Hinweis, dass ich mir einen Anwalt ggf. nehmen werde), erfolgt nur eine automatisierte email, dass ein Ticket eröffnet wurde hierfür. Keine weitere Reaktion, außer dass dann einen Monat später wieder eine Mahnung kam, worauf ich wieder mit Einspruch reagiert habe. Wieder wurde ein Ticket eröffnet und wieder warte ich auf eine Reaktion. Meine Postadresse hat diese Firma gar nicht, auf der im Anhang befindlichen Rechnung per pfd steht eine wild erfundene Adresse. Somit werde ich dieses Spielchen weiter treiben und bin froh, dass ich nicht die einzige bin. Ich denke, die Damen und Herren dieser Gesellschaft wissen ganz genau, dass sie nichts unternehmen können, wenn man nicht zahlt. Aber es gibt leider genug gutgläubige, unwissende User, die widerstandslos die Zahlung veranlassen. 

Viele Grüße

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Auch bei den Fällen, die mir bekannt sind, war die Email nicht vorhanden. Die Betroffenen gingen davon aus, dass die Mail im Spamfilter verschwunden sei. Aber wenn da noch nicht einmal die Änderungsmail da war - dann ist das Ganze erst recht straf- und zivilrechtlich zu ahnden. Gruss TH

Noch kurz zu der zitierten AGB-Klausel: Diese dürfte ohnehin unwirksam sein. Der BGH hat eine solche Klausel (Vertragsänderung bei gleichzeitigem Sonderkündigungsrecht des Vertragspartners) schlicht für unwirksam gehalten (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - III ZR 63/07, NJW-RR 2008, 134, Tz. 10 ff.). Unter anderem wg. Verstoßes gg. das Tranzparenzgebot, weil für Vertragspartner nicht von vornherein ersichtlich ist, in welchen Fällen Änderungen eintreten können.

Beste Grüße

 Axel Sodtalbers

 

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"Hat jemand diese E-Mail mal gesehen?"

Bislang nicht (aber auch noch nicht sonderlich viele Anfragen zu diesem Laden bekommen).

Herr Prof. Hoeren,

nachdem ich leider nicht in Berlin sein konnte: kommt aus Ihrer Feder (evtl. auch hier im Blog) noch etwas zu Ihrer Auffassung hinsichtlich der Relevanz von Datenschutzverstößen im Hinblick auf das erneuerte UWG? Find' ich eine spannende These, weil es die hM zur alten Rechtslage ja anders sah.

Viele Grüße aus Köln
Dominik Boecker

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Nach dem ersten Lesen des Wortlauts von 9.1 dürfte der Anbieter für den Zugang der E-Mail darlegungs- und beweisbelastet sein; das würde im Verfahren eine sehr schwierige Hürde werden.

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Weitere Infos zu den AGB

http://www.tutsi.de/fabrikende-rechnungen-der-connects-2-content-gmbh-be...

"Wörtlich können wir auf den Seiten von Fabriken.de zu den Änderungen der AGB lesen:
"...LEIDER KONNTEN WIR BISHER KEINE ZAHLUNGSKRÄFTIGEN SPONSOREN FÜR UNSERE FABRIKEN.DE - COMMUNITY GEWINNEN, DIE EINEN RENTABLEN BETRIEB DER COMMUNITY-WEBSEITE ERMÖGLICHEN. UNTERANDEREM SEHEN WIR UNS AUS DIESEM GRUNDE VERANLASST, UNSERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN WIE FOLGT ANZUPASSEN: DIE FABRIKEN.DE COMMUNITY WIRD AB DEM 01.02.2009 FÜR ALLE MITGLIEDER KOSTENPFLICHTIG. AB DIESEM ZEITPUNKT MUSS JEDES COMMUNITY-MITGLIED MONATLICH SIEBEN EURO ENTRICHTEN, BEI EINER VERTRAGSLAUFZEIT VON ZWEI JAHREN UND EINER JÄHRLICHEN ABRECHNUNG IM VORAUS. DIE MITGLIEDSCHAFT KANN ZUM ABLAUF DER VERTRAGSLAUFZEIT MIT EINER FRIST VON 3 MONATEN GEKÜNDIGT WERDEN, ANSONSTEN VERLÄNGERT SICH DIE MITGLIEDSCHAFT UM EIN WEITERES JAHR. AB ERHALT DIESER MITTEILUNG KÖNNEN SIE MIT EINER FRIST VON 2 WOCHEN (SOMIT BIS ZUM 29.01.2009) SCHRIFTLICH VON IHREM KÜNDIGUNGSRECHT ODER IHREM GESETZLICHEN WIDERRUFSRECHT GEBRAUCH MACHEN. ANDERNFALLS GEHT IHRE BISHERIGE MITGLIEDSCHAFT AUTOMATISCH IN DIE KOSTENPFLICHTIGE PREMIUM-MITGLIEDSCHAFT ÜBER..."
(Quelle und Originaltext: http://www.fabriken.de/shownewsletter/show/id/8)"

Sehr geehrter Herr Hoeren,

bin kein Zivilrechtler, aber Verträge können nicht durch Schweigen geschlossen oder wesentlich (Zahlungspflicht, Kündigungsfristen) geändert werden. Eine  AGB-Regelung, die eine einseitige Änderung so gravierender Punkte erlaubt, ist überraschend und daher unwirksam; zumindest wäre die Berufung auf diese Nr.9.1 missbräuchlich.
Ein Betrugsversuch kann gegeben sein, wenn hier bewusst über eine Zahlungspflicht getäuscht wird, also das Geld auf dieser Grundlage eingefordert wird in der Erwartung, dass die Leute dann irrtumsbedingt zahlen. Täuschungsvorsatz und Absicht unrechtmäßiger Bereicherung muss noch nachgewiesen werden, also, dass die Betreiber selbst gar nicht von einer Zahlungspflicht ausgegangen sind. Daran dürften insbesondere dann wenig Zweifel bestehen, wenn die Betreiber sich schon zuvor mit Abzocke befasst haben. Hinweise auf den subj. Tatbestand ergeben sich auch daraus, dass die Betreiberfirma nach den von Ihnen verlinkten Mitteilungen offenbar postalisch nicht für Einschreibesendungen erreichbar ist.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Was die Sache mit den E-Mails betrifft, so hab ich letzt irgendwo gelesen, dass genau diese Mails mit Absicht so verfasst sein sollen (Großschreibung mehrerer Buchstaben hintereinander, mehrere gleiche Buchstaben hintereinander, usw.), dass sie durch die Spamfilter der Provider nicht durchkommen. Das bedeutet, sie sind zwar verschickt, kommen jedoch mit kalkulierter Wahrscheinlichkeit bei den meisten nicht an. Prinzipiell könnten die Betreiber aber erstmal vorweisen, die Mails versandt zu haben.

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Für mich wäre auch noch die Zusatzfrage, ob nicht etwas gegen die Anwälte machen kann, die hartnäckigst und in vollem Bewusstsein der Dubiosität ihrer Mandanten die Abzocke durchzusetzen suchen. Ich denken zum Beispiel an die Kanzlei Ernestus in Rostock, mit denen ich schon mal unerfreulich zu hatte. Wären da nicht die Anwaltskammern gefordert? Gruss IHr TH

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Es sind ja schon einige Anwälte mit zumindest "merkwürdigen" Geschäftsmodellen oder Zusammenwirken mit unseriösen Mandanten  aufgefallen, was (bei entsprechendem Vorsatz) zumindest als Beihilfe  - wenn ein solcher oder ein ähnlicher Verstoß vorliegt - gewertet werden kann.  Die Rechtsanwaltskammern sollten in solchen Fällen schnell(er) reagieren, denn diese Leute schaden dem Ruf der Branche - insbesondere in Zeiten der Verbreitung durch das internet - natürlich ganz erheblich. Ob die von Ihnen genannte Kanzlei dazu gehört (die website sieht eigentlich seriös aus), kann man natürlich ohne Sachverhalt nicht beurteilen. Zunächst einmal hat ja auch jeder Mandant das Recht auf anwaltliche Verfolgung seiner rechtlich begründeten (!) Interessen.

Hallo zusammen,

Diese feine Gesellschaft kriegt von mir seit Zustellung der ominösen Rechnung täglich eine e-mail mit Widerspruch etc. Noch antworten die mir auf alles  :-)) . Und während man mir antwortet, hat man keine Zeit sich irgendwelche neuen Schweinereien auszudenken. Also - Kopf hoch, wir sitzen das aus!

Liebe Grüße

Andreas weber

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Hallo!

 

Ich für meinen Teil habe sofort eine Anzeige erstattet, nachdem meine Frau die Rechnung bekommen hat und ich gegoogelt hatte. Heute kommt dafür eine Zahlungserinnerung mit folgendem Wortlaut:

 

 ZAHLUNGSERINNERUNG
>
> Sehr geehrte/r Herr / Frau XXX,
>
> leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere
> Rechnung RE41-283511 vom 04.03.2009 feststellen. Sicherlich handelt es
> sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so
> betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
>
> Kundennummer:    RI-8452
> Rechnungsnummer: RE41-283511
>
> --------------------------------------------------------------------------
> 12-Monatszugang für Rezepte-Ideen.de - 84,00 EUR
> Zeitraum: 01.02.2009 - 01.02.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
> --------------------------------------------------------------------------
> zu zahlender Rechnungsbetrag: 84,00 EUR
> --------------------------------------------------------------------------
> --------------------------------------------------------------------------
>
> Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 84,00 EUR bis zum 13.04.2009
> unter Angabe des Verwendungszwecks 41-TSOHBB-283511-WWEXKD-8
> auf unsere nachstehend angegebene Bankverbindung.
>
> Kontoinhaber: Connects 2 Content GmbH
> Kontonummer: 1005256449
> Bankleitzahl: 30050110
> Bankinstitut: Stadtsparkasse Düsseldorf
>
> Bei EU-Überweisungen:
> Iban: DE79 3005 0110 1005 2564 49
> Swift/Bic:  DUSSDEDDXXX
>
> Verwendungszweck: 41-TSOHBB-283511-WWEXKD-8
>
> Informationen zu dieser Zahlungserinnerung:
>
> Sie haben sich am 30.08.2008 auf der Internetseite Rezepte-Ideen.de mit
> Ihrer IP-Adresse unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihres
> Geburtsdatums und Ihrer E-Mailadresse angemeldet und unsere AGB
> akzeptiert.
>
> Durch unsere Community-Newsletter 3 und 4 wurden Sie nachweislich über die
> zukünftige Kostenpflichtigkeit informiert:
>
> Auszug aus Versende-Protokoll: ...........@gmx.de
> 2009-01-15 14:34:45 <= no-reply@rezepte-ideen.de H=(http71) [10.72.45.71]
> P=esmtp S=9311 id=20090115133606.25409.1405791416.swift@http71
>
> Das Ihnen eingeräumte gesetzliche Kündigungsrecht von zwei Wochen haben
> Sie nicht in Anspruch genommen,
> daher haben wir Ihnen am 04.03.2009 für die Bereitstellung und Erbringung
> unserer Dienstleistung
> das vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt.
>
> Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
> 286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens
> verpflichtet sind.
> Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung,
> etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines
> Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen
> Verfahrens.
>
> Wenn Sie Ihre Zugangsdaten oder Ihr persönliches Passwort vergessen haben,
> können Sie jederzeit unter http://Rezepte-Ideen.de/request_password Ihre
> Daten erneut anfordern.
>
> Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot
> haben, steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 -
> 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent /  Minute aus dem deutschen
> Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur
> Verfügung.
>
> Im Anhang finden Sie die Zahlungserinnerung im Originalformat auf unserem
> Briefpapier.
> Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich
> die Rechnung anschauen zu können.
>
> Diesen können Sie hier downloaden:
> http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
>
>
> Mit freundlichen Grüßen,
>
>
> Connects 2 Content GmbH
> Buchhaltung
>
> Persönliche Rechnungssignatur:
> JMLISSAAKEGNODNVXWXYWDBFUJNIPSEBZNDEUHNC
>
> Connects 2 Content GmbH - Spanger Str. 38a - 40599 Düsseldorf
> Geschäftsführer: Tomas Franco
> HRB 59974 Amtsgericht Düsseldorf
> Steuernummer: 106/5736/0081
>

 

Auch hier werde ich einfach nicht reagieren.

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Was hast du bei der anzeige mitgenommen?

Falls du nicht in Düsseldorf wohnst hast du da bei der Nummer angerufen oder bist du in deiner Nähe zur polizei gegangen?

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Hallo!

 

Ich habe in meiner Eigenschaft als Polizist die Anzeige selbst erstattet und einen Ausdruck der E-Mail, sowie des Kopfes (Header) der E-Mail beigefügt.

Zum Header kommt man bei der E-Mail mit rechter Maustaste+Eigenschaften.

Der ist wichtig, damit die Versand-IP feststeht.

 

Gruß

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Hallo

Das ist der Neue Brief von der Firma ,wie verhalte ich mich jetzt

Ich habe im nach hinein gesehen das ich die besagten Briefe bekommen habe ,aber sie sind in die Spamablage gegangen ,so das ich nicht rechtzeitig Antworten konnte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei der Connects 2 Content GmbH:

Zuallererst möchten wir Sie herzlich als Premium Kunde bei der Connects 2 Content GmbH begrüßen und gratulieren Ihnen zu dem Entschluss, sich für eines unserer Premium - Portale entschieden zu haben. Profitieren Sie zukünftig durch professionelle, umfangreiche, aktuelle und wachsende Datenbanken und Specials.

Unsere Aufzeichnungen und Protokolle belegen eine nachweisbare Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind.

Die Mitgliedschaft wurde nicht ohne Ihre Einwilligung vorgenommen. Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen mit unserem Newsletter vom 14.01.2009 und 10.02.2009 nachweisbar mitgeteilt haben, dass wir zukünftig einen Mitgliedschaftsbeitrag für unsere Premium-Portale erheben werden.

Wir hatten Ihnen im Newsletter auch mittgeteilt, dass Sie ab Erhalt des Newsletters innerhalb von zwei Wochen schriftlich von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Ansonsten geht die bisherige Mitgliedschaft in die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft über. Das Ihnen eingeräumte Sonderkündigungsrecht, welches sogar am 10.02. aus Kulanzgründen verlängert wurde, haben Sie nicht genutzt.

Sie hatten sich bei Anmeldung bereit erklärt, dass wir Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen an Ihre Email-Adresse schicken können (Punkt 3.2. der damaligen AGB).  Dies haben wir mit Zusendung des Newsletters auch getan. Das Ihr Schweigen als Zustimmung für eine Premium-Mitgliedschaft gewertet wurde ist keine überraschende Klausel sondern eine Erklärungsfiktion gemäß § 308 Nr. 5 BGB. Diese ist wirksam, wenn Sie eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung erhalten haben und wir Sie zu Beginn auf die Bedeutung Ihres Verhaltens bei Schweigen hingewiesen haben. Hierauf hatten wir Sie unter Punkt 9.1. der damaligen AGB sowie auch im Newsletter vom 14.01.2009 und 10.02.2009 hingewiesen. Ebenfalls wurde auch die Internetseite mit einem deutlichen Hinweis versehen, dass die Angebote in Kürze in die Kostenpflichtigkeit übergehen:

WICHTIGE MITTEILUNG:
Bitte beachten Sie die Umstellung zur kostenpflichtigen Premium-Community sowie Ihr Kündigungsrecht bis zum 24.02.2009 - Weitere Informationen erhalten Sie in den Community-Newslettern, welche Sie jederzeit in Ihrem Postfach oder auf unserer Webseite einsehen können.

Ebenfalls können wir nachweisen, dass die Newsletter, insbesondere Newsletter 3 und Newsletter 4, an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse geschickt wurden. Bitte überprüfen Sie ggfs. Ihren Spam-Filter oder Ihre E-Mail-Account Konfiguration. Gerne können Sie zur Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit jederzeit ein detailliertes Newsletter-Protokoll anfordern. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere telefonische Kunden-Betreuung - die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Die Newsletter finden Sie selbstverständlich jederzeit auch auf der Webseite.

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte wurden Sie daher hinreichend über die zukünftige Kostenpflichtigkeit des Webportals informiert und sind somit zur Zahlung verpflichtet.

Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen ebenfalls unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent /  Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung

--------------------------------------------------------------------------
Connects 2 Content Gmbh - Spanger Str. 38a - 40599 Düsseldorf
Geschäftsführer: Tomas Franco
HRB 59974 Amtsgericht Düsseldorf
Steuernummer: 106/5736/0081

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Sehr geehrte Michelle,

es ist hier kein Rechtsberatungsportal, aber soviel kann man sagen: Herr Hoeren (Kommentar #1) hat bereits diesen Link  genannt.

Die KriPo Düsseldorf (Kommissariat 21) sammelt offenbar weitere Schadensanzeigen:
"Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert und den Jahresbeitrag gezahlt haben, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 unter Telefon 0211-8700 in Verbindung zu setzen." Aber Sie haben ja hoffentlich nichts gezahlt.

Besten Gruß
Henning Ernst Müller

Hallo,

ich habe bei der Hotline angerufen und war erstaunt, wie gut die Dame geschult war. Sie verstand es, mich zu verunsichern und sagte immer wieder, sie würden die Sache ihrem Anwalt übergeben und der würde mich dann sowieso verklagen.

Der zweite Anruf bei der Kripo war dann sehr viel erfreulicher. 1.500 Anzeigen liegen dort bereits gegen Connects 2 vor. Ich mach mich jetzt sofort auf den Weg, um eine hinzuzufügen, wegen versuchten Betrugs.

Melanie

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Witzig, Bemerkung Nr. 10. Die stammt nun nicht von mir (scheint sehr einfach zu sein, fremde Namen beim Beck Blog Kommentar anzunehmen)  - aber könnte im Kern von mir stammen. Denn die Frage ist richtig: Sollte man nicht mal die BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) im Kampf gegen dubiose Kanzleien beim Abzockgeschäft einschalten (ohne damit zu sagen, daß die Kanzlei Ernestus dazu gehört - auch wenn sie öfters im Netz in diesem Kontext erwähnt wird). Liebe Grüsse - der echte "TH"

Allein die Tatsache, dass die C2C GmbH in Ihrer Email so häufig betonen muss, dass sie Nachweisen kann entsprechende Mails verschickt zu haben gibt mir zu denken. Außerdem verweisen die derart ausdrücklich darauf, dass Email-Kontakt durch AGB erlaubt wurde. Dubios.

Schweigen auf diese Art auszuschließen halte ich im Übrigen für unwirksam. Es handelt sich dabei weder um sog. beredetes Schweigen, noch um ein kfm. Bestätigungsschreiben.  

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Wie hier auch schon angesprochen wurde, dürfte meiner Meinung nach schon eine Klausel in AGB, die die Änderung der wesentlich(st)en Vertragsbedingung Kostenpflicht ja/nein erlaubt, an sich unwirksam sein. Letzten Endes nur eine andere Variante des altbekannten Spiels, ausgesdacht um all jene zu verunsichern, die man mit den bisherigen Versionen nicht mehr verunsichern kann. Interessant wäre allenfalls noch, ob die Firma tatsächlich ernsthafte Inhalte anbietet - ob also eine Kostenpflicht, für sich genommen zumindest verhältnismäßig wäre.

Gruß.db

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Mir hängt immer noch die Idee im Kopf, die Frage der "Internet-Abzocke" systematischer anzugehen. Das ständige Auftauchen neuer bizarrer Geschäftsmethoden zeigt, daß hier neben den Verbraucherschutzverbänden und Internet-Selbsthilfe-Foren auch eine Zusammenarbeit mit Polizei und Rechtsanwaltskammern vonnöten ist. Die Täter werden nur reich, weil sie mit aggressiven Anwaltskanzleien inkassomäßig verbandelt ist. Diese Bindung gilt es zu kappen - durch Gespräch mit der Bundesrechtsanwaltskammer, die ein System aufbaut, um den einzelnen Kanzleien eine Rote Karte zu zeigen. Was meinen Sie?

Ich habe mich noch einmal in Sachen Ernestus kundig gemacht. In der Tat wird diese Kanzlei wohl zentral für dubiose Branchenbuch-Verlage tätig, wenn man den Informationen auf folgender URl trauen kann:

http://www.adressbuchbetrug-info.net/6-Online/6-a-Hintergundmaterial/Meh...

 

Die Kanzlei findet sich im Netz unter

http://www.ernestus-daub.de/

Guten Tag Herr Hoeren,

es ist schön , dass auch mal ein Richter zu diesem Thema Stellung nimmt.

Ich bin auch von diesem Fall betroffen, und möchte nur wissen, ob ich die Angelegenheit auf sich beruhen lasse und abwarte was daraus wird oder muß ich auch eine Anzeige bei der Polizei hier in Berlin aufgeben?

Lieben Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Ilona

 

 

 

 

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Sehr geehrter Herr Hoeren,

man kann es von hier aus (bei Sachverhalten, die von Interessengruppen ins Internet gestellt wurden, sollte man ja generell eher vorsichtig sein) nicht richtig ad personam beurteilen, aber in diesen Abzockfällen wäre es geboten, nicht nur die Geschäftsführer und Verantwortlichen der jeweiligen Firma als Täter, sondern auch die Rechtsanwälte, die offenkundig unrechtmäßige Zahlungsansprüche durchsetzen wollen, wegen Beihilfe zum Betrug(sversuch) anzuzeigen und eine Abschrift an die zuständige Rechtsanwaltskammer zu senden. Nicht häufig werden solche Strafanzeigen (die ja auch teilweise missbräuchlich erstattet werden) zum Erfolg eines Ermittlungsverfahrens führen, aber wenn sich die Meldungen und Beschwerden aus unterschiedlichen Richtungen gegen bestimmte Kanzleien oder Einzelanwälte häufen, wird der stete Tropfen den Stein höhlen.

Die ganz große Mehrheit der korrekt arbeitenden Rechtsanwälte wird wahrscheinlich froh sein.

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Herr Hoeren,

 ...... aber in diesen Abzockfällen wäre es geboten, nicht nur die Geschäftsführer und Verantwortlichen der jeweiligen Firma als Täter, sondern auch die Rechtsanwälte, die offenkundig unrechtmäßige Zahlungsansprüche durchsetzen wollen, wegen Beihilfe zum Betrug(sversuch) anzuzeigen und eine Abschrift an die zuständige Rechtsanwaltskammer zu senden.  ......

Beihilfe zum Betrug? Wäre nicht Geldwäsche § 261 StGB einfacher? Da reicht schon Leichtfertigkeit auf der subjektiven Tatbestandsseite.

Voraussetzung ist, dass bei den Nutzlosanbietern gewerbsmäßger Betrug bw. Betrugsversuch als Vortat gegeben ist.

 

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Schönen guten Tag !

Ich bitte euch mir einen Tip zu geben was ich jetzt tun soll. Ich habe mich damals auch bei denen angemeldet,als das noch kostenfrei war und habe nachdem keine Email mehr von denen bekommen !

Jetzt bekomme ich natürlich die Rechnung,die ich aber auf garkeinen Fall bezahlen werde!

Was soll ich ´nun weiterhin tun?

 

Liebe Grüsse

Melanie

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Habe heute ebenfalls eine Email von dieser ominösen Fa. Connects2 Content erhalten. Hier wollen sie mir nachweisen, anhand einer IP, die absolut nicht zu mir ehört, dass ich mich ebenfalls bei Fabriken.de angemeldet hätte und ebenfalls die E-mail zur Kostenpflichtigkeit erhalten hätte, was jedoch nicht der Fall war. Weder kenne ich diese Plattform noch habe ich irgendwelche newsletter von dort erhalten. Wobei ich es schon sehr dubios finde, derart weitreichende AGB Änderungen über einen profanen Newsletter zu versenden, unter seriösen Kaufleuten ist so etwas nicht üblich.

Ich werde diese Zahlungsaufforderung ignorieren und mich wohl auch an die Kripo wenden und Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten.

Gruß G.

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Hallo,

 

hatte mich September 08 bei fabriken.de angemeldet und nie eine mail zur Änderung der AGBs erhalten, die mails kommen so und so immer im Spam an.

heute habe ich nun die zweite mahnung, das ich 84,-€ bezahlen soll,

was soll ich jetzt tun,

bitte um hilfe

lg

gudrun

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einfach nicht bezahlen, oder die Saxche an akte09 schicken.

LG musti

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Die Mails, in denen die AGB-Änderungen mitgeteilt werden, sind tatsächlich so formuliert und formatiert, dass sie in aller Regel im Spamfilter landen (was die Anbieter auch wissen, da sie in ihren Zahlungsaufforderungen immer darauf hinweisen, dass "möglicherweise" die vorherigen Nachrichten im Spamfilter gelandet sein könnten). So enthalten sie im Betreff z.B. den Text

14/01/2009 - FABRIKEN.DE - COMMUNITY NEWSLETTER AUSGABE 03

WERBUNG: DESIGNERMODE BIS ZU -70% REDUZIERT !
HTTP://WWW.ZANOX-AFFILIATE.DE/PPC/?10259781C1568914757T

Der Newsletter - abrufbar auf den jeweiligen Seiten - hat aber mit Designermode-Angeboten rein gar nichts zu tun. Wer seine Vertragsänderungen mit "Werbung" überschreibt, braucht wirklich nicht damit zu rechnen, dass die Erklärung zur Kenntnis genommen wird. Unter der Überschrift Werbung muss man als Empfänger wohl kaum eine rechtswirksame Erklärung erwarten.

Wenn die Anbieter wollen, landen die Nachrichten i.Ü. auch nicht im Spamfilter, wie man ja bei den Zahlungsaufforderungen sieht....

 

(sogar Beck-Online hat meinen Beitrag gerade für möglichen Spam gehalten, muss gerade den "Anti-Spam-Text" eingeben)

 

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Guten Tag,

ich habe den Hinweis der C2C bekommen und innerhalb der angegebenen Frist per mail gekündigt. Meine Kündigung wurde, wie alle anderen mails von mir, ignoriert. Ich bekam nur immer wieder eine mail mit dem Hinweis, nicht in der angegebenen Frist gekündigt zu haben. Heute habe ich dann eine mail mit erneuter Zahlungsaufforderung und Androhung der Rechtsverfolgung erhalten. Ich werde natürlich nicht zahlen und habe daher einen Einschreibevorschlag vom Europäischen Verbraucherzentrum genutzt:

http://www.europakonsument.at/cs/Satellite?pagename=Europakonsument/Artikel/Detail&cid=318855778791

Werde es gleich zur Post bringen.Mal sehen, was sich daraus ergibt. Sollte eine Strafanzeige bei der Polizei, geht ja auch online, zusätzlich sinnvoll sein?

Freundliche Grüße

Dagmar

 

0

Dagmar Reufels-Janzen schrieb:

Guten Tag,

ich habe den Hinweis der C2C bekommen und innerhalb der angegebenen Frist per mail gekündigt. Meine Kündigung wurde, wie alle anderen mails von mir, ignoriert. Ich bekam nur immer wieder eine mail mit dem Hinweis, nicht in der angegebenen Frist gekündigt zu haben. Heute habe ich dann eine mail mit erneuter Zahlungsaufforderung und Androhung der Rechtsverfolgung erhalten. Ich werde natürlich nicht zahlen und habe daher einen Einschreibevorschlag vom Europäischen Verbraucherzentrum genutzt:

http://www.europakonsument.at/cs/Satellite?pagename=Europakonsument/Artikel/Detail&cid=318855778791

Werde es gleich zur Post bringen.Mal sehen, was sich daraus ergibt. Sollte eine Strafanzeige bei der Polizei, geht ja auch online, zusätzlich sinnvoll sein?

Freundliche Grüße

Dagmar

Hallo, Dagmar,

mein Fall ist völlig identisch. Auch ich habe mich desselben Einschreibevorschlags von "Europakonsument"  bedient. Zur Kripo gehe ich auch.

Ich freue mich, dass es derlei Hilfestellungen und Foren im Internet gibt. Sonst bestünden wir nur aus lauter hilflosen EinzelkämpferInnen.

Viel Glück allen, die von diesen Halsabschneidern geschröpft werden sollen.

Gruß

Bettina

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Hallo

Ich habe heute eine Mahnung bekommen von Connect 2 GmbH was soll ich jetzt machen!!!!!!!!!!

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Einfach nicht bezahlen (wer bezahlt, verliert - alter Juristensatz). Und Meldung an die Polizei (siehe URL oben). Diese Firma ist wirklich unglaublich dreist; hier sollte man allke Register ziehehn und insbesondere auch strafrechtlich vorgehen.

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Ich hatte mich im Okt. 2008 bei fabriken.de angemeldet. Damals unter der Voraussetzung, dass das Angebot kostenlos ist.
Seitdem hatte ich anfangs das eine oder andere Angebot per Newsletter erhalten. Doch seit einiger Zeit nichts mehr gehört, nichts bekommen.

Mit Datum vomn 6. April erhalte ich nun eine Zahlungserinnerung (!!!) über 84€ mit Hinweis auf die erste Rechnung, die ich ebenfalls nicht bekommen habe.
Weder die Änderung, dass das Angebot nun kostenpflichtig ist, noch die erste Rechnung ist bei mir eingegangen - oder aber direkt im Spam-Ordner gelandet. Die Zahlungsfrist endet nun am 13.April, was bei mir einige Fragen aufwirft:

- wie soll ich mich verhalten?
- Strafanzeige stellen?
- Betrag nicht zahlen?
- Mail ignorieren?

Danke

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Lieber "Rainer",

siehe die Beiträge oben. Also: nicht bezahlen (auf keinen Fall!), Meldung an die Polizei (s.o.) und an Verbraucherschutzverbände (so.). Bitte aus allen "Rohren schiessen", um solchen extrem betrügerischen Machenschaften ein Ende zu bereiten.

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Hallo,

ich möchte den Fall noch um eine Komponente bereichern.

Meine Frau ist von dieser Masche betroffen. Wie wir heute allerdings festgestellt haben, unter Ihrem Mädchennamen und mir Ihrer damaligen Adresse. Sollte man unter diesen Umstädnden überhaupt postalisch reagieren? Damit wird den Abzockern doch nur neues Adressmaterial geliefert...?

Beste Grüße
Andreas

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Hallo - ich habe genau die gleiche Mail erhalten, wie Michelle ( siehe 02.04.09). Soll ich mich bei der Kripo in Düsseldorf melden oder reicht es, wenn ich mich bei der Kripo vor Ort melde ?

Ines

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Hallo,

hier ist der Text der Mahnung vom 6. April 2009:

ZAHLUNGSERINNERUNG

Sehr geehrte/r Herr / Frau xxxxxx,

leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE40-xxxx vom 03.03.2009 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Kundennummer:    xxxx
Rechnungsnummer: xxxx

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12-Monatszugang für Fabriken.de - 84,00 EUR
Zeitraum: 01.02.2009 - 01.02.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
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zu zahlender Rechnungsbetrag: 84,00 EUR
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Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 84,00 EUR bis zum 13.04.2009
unter Angabe des Verwendungszwecks xxxxxx
auf unsere nachstehend angegebene Bankverbindung.

Kontoinhaber: Connects 2 Content GmbH
Kontonummer: 1005256449
Bankleitzahl: 30050110
Bankinstitut: Stadtsparkasse Düsseldorf

Bei EU-Überweisungen:
Iban: DE79 3005 0110 1005 2564 49
Swift/Bic:  DUSSDEDDXXX

Verwendungszweck: xxxx

Informationen zu dieser Zahlungserinnerung:

Sie haben sich am 26.09.2008 auf der Internetseite Fabriken.de mit der IP-Adresse xxxxxxxx unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihres Geburtsdatums und Ihrer E-Mailadresse angemeldet und unsere AGB akzeptiert.

Durch unsere Community-Newsletter 3 und 4 wurden Sie nachweislich über die zukünftige Kostenpflichtigkeit informiert:

Auszug aus Versende-Protokoll: xxxxxx@xxxxxx
2009-01-15 02:48:07 <= no-reply@fabriken.de H=(http71) [xxxxxxx]xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Das Ihnen eingeräumte gesetzliche Kündigungsrecht von zwei Wochen haben Sie nicht in Anspruch genommen,
daher haben wir Ihnen am 03.03.2009 für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung
das vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt.

Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten oder Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie jederzeit unter http://Fabriken.de/request_password Ihre Daten erneut anfordern.

Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent /  Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

Im Anhang finden Sie die Zahlungserinnerung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.  

Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

Mit freundlichen Grüßen,

Connects 2 Content GmbH
Buchhaltung

Persönliche Rechnungssignatur:
xxxxx

Connects 2 Content GmbH - Spanger Str. 38a - 40599 Düsseldorf
Geschäftsführer: Tomas Franco
HRB 59974 Amtsgericht Düsseldorf
Steuernummer: 106/5736/0081

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Ich habe mich tatsächlich im September auf der Internetseite fabriken.de eingeloggt, bin seitdem aber nicht mehr dort gewesen.

Dass ich diese Newsletter-Nachrichten bekommen habe, kann ich nicht ausschließen. Ich habe sie aber höchstwahrscheinlich für Werbung gehalten und sofort gelöscht.

Auch habe ich der Firma am 12. März einen Abwehr-Brief geschickt, und mich hierfür an den Vorschlag von der Verbraucherzentrale NRW gehalten. Es war ein Einschreiben, und ist auch angekommen.

Also ich werde jedenfalls nicht zahlen. Solange der Fall noch nicht eindeutig geklärt ist, werde ich nichts überweisen. Im Moment ermittelt da ja auch die Polizei - doch wie kommt es, dass da immer noch munter Mahnung verschickt werden können?

Ich werde noch mal zur Verbraucherzentrale gehen, vielleicht haben die ja was Neues gehört.

Ansonsten vielen Dank für die Infos in diesem Forum!

 

 

 

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Hallo, 

Ja! Das möchte ich auch gerne mal wissen: Wie ist es möglich, daß trotzt Ermittlungen, Fahndungen etc. das automatisierte Systhem weiterhin funktioniert!? 

Meiner Meinung nach ist die beste Methode das Aussitzen und/oder Totschweigen. Nicht mehr auf die Mails reagieren....dann wird auch irgendwann die email-adresse als "nicht erfolgreich" abgeschrieben. Wenn man/frau reagiert wird der Betrüger immer dreistere Briefe schreiben, in der Hoffnung, das Opfer doch noch knacken und zum Bezahlen drängen zu können. Zumindest denke ich mir das so. 

Ich werde sicherlich nicht zahlen, auch oder gerade trotz ständig wiederkehrender Zahlungsaufforderungen! Wenn es nämlich echt so wäre, wie angedroht, so hätte es ja jetzt schon auf die € 84,- zusätzlich eine Buße und extra Bearbeitungskosten geben müssen! Oder? 

 

Also, 2 konkrete Fragen:

Sollte jeder Betroffene so schnell wie möglich Anzeige bei Kripo D'dorf erstatten?

Ich dachte, nur wer bereits gezahlt hat?!

Oder gilt dieser Aufruf inzwischen für alle potentiellen Opfer?    

Und zweitens: Sollte man erst den gerichtliche Mahnbescheid abwarten?, bevor man weitere Schritte unternimmt?

Ich habe nämlich zu viele Kinder und Spaß machende Aktivitäten, als daß ich das bißchen freie Zeit auch noch mit Papierkram vollmöhlen will!

 

Gerne vernehme ich eine Antwort auf dieser Site. Danke und

TOI TOI TOI für uns alle!

 

lalotte

 

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