"Erhöhtes Beförderungsentgelt" - Schwarzfahren soll teurer werden...aber warum?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 31.08.2009

Das ist wohl weder richtiges Verkehrsrecht, noch Strafrecht. Interessant scheint es mir trotzdem: Aus Beck-Aktuell stammt die Meldung, dass die deutschen Verkehrsunternehmen das "erhöhte Beförderungsentgelt" (manchmal auch Strafgeld genannt) erhöhen wollen. Begründet wird dies damit, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Zahl der Fahrgäste, die sich nach § 265a StGB strafbar machen ansteige.

Wo dann die logische Verknüpfung zu einer Erhöhung des "Strafgeldes" sein soll, ist mir nicht klar. Vielleicht leiden ja auch die Verkehrsunternehmen unter den "wirtschaftlich schlechten Zeiten" und brauchen Zusatzeinnahmen?!

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3 Kommentare

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Generalprävention lässt grüßen. Schon stellt sich mir wieder die Frage: Haftstrafen für Wiederholungstäter trotz eines geringen Schadens (im Einzelfall)?

Eine Rechtfertigung wegen schwieriger wirtschaftlicher Zeiten lässt sich wohl nur für die Erhöhung des Strafgelds der Personenbeförderer ableiten.

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Die Verkehrsunternehmen sind für öffentlichen Nahverkehr in ihrem Gebiet jeweils ein Monopolanbieter und unterliegen nur in äußersten Ausnahmefällen mal dem Wettbewerb. Durch solche Maßnahmen soll die Monopolrente gesteigert werden. Nichts anderes steht dahinter.

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Wie beim Autofahren - einfach, um klamme Kassen zu füllen und die Leute abzuzocken. Stattdessen sollen sie einfach mehr Kontrolleure einstellen, dann hat sich das "Schwarzfahrerproblem" schnell erledigt. 

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