Ebay zwingt seine Verkäufer zum Betrug

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 09.11.2009

Bereits seit Mitte Juni müssen eBay-Verkäufer bestimmte Waren kostenlos verschicken - so zum Beispiel Druckerzubehör, Handys oder Computer. Seit dem 19. Oktober wird der kostenlose Versand unter anderem auf CDs und Bücher ausgedehnt - auf Warengruppen also, die bei eBay besonders häufig versteigert  werden.

 Diese Strategie hat - wie sich jetzt zeigt - fatale Konsequenzen. Gestern habe ich testweise fünf DVDs bei Ebay ersteigert. Schon bei der eBay-Suche fiel mir auf, daß viele Verkäufer jetzt DVDs nur noch für Selbstabholer anbieten - um dann für den Versand als Extraservice zu verlangen. Nun gut. Noch schlimmer sind aber andere, die DVDs mit kostenlosem Versand anbieten. Der ahnungslose Kunde ersteigert die DVD, bekommt noch einmal die Zusicherung, daß keine Versandkosten zu zahlen sind - und erlebt eine böse Überraschung. Denn jetzt meldet sich der Verkäufer: Er habe zwar die Ware mit kostenlosem Versand angeboten, anders gehe es bei Ebay nicht.

Aber (hier nun der Originalwortlaut einer Mail, die mich erreichte):

"Dies muß da so stehen, da in den genannten Kategorien die Versandkosten von Ebay automatisch auf 0,00 Euro gesetzt werden. Ich kann da weder etwas daran ändern noch irgendeinen Betrag einsetzen. Daher muß man in diesen Kategorien den Weg über die Artikelbeschreibung wählen."

 In einer nicht direkt einsehbaren Unterrrubrik der Hauptseite findet sich dann tatsächlich ein kleiner Zusatz, mit dem der Verkäufer darauf verweist, daß er 2,50 Euro Versandkosten verlange, denn:

"wovon Ebay AUSGEHT, ist rechtlich ja wohl mehr als eine Grauzone. Und Verkäufer zu kostenlosem Versand zu ZWINGEN sowieso. Deshalb der Hinweis mit den Versandkosten im Text."

 

Na, wenn das kein Betrugsversuch ist, oder? Und so treibt Ebay seine Verkäufer ins Strafrecht - und in die Verärgerung, wie mein Testverkäufer zugab: "Ebay-Richtlinien hin oder her. Wer macht die denn? Und werden die von unabhängigen Anwälten oder Gerichten überprüft? Ich denke, wir wissen beide die Antwort. "

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62 Kommentare

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Ich finde das auch richtig unschön.

 

Versteigerungsplattformen sind m.E. ein Beispiel dafür wo der Markt nicht "richtig"(tm) funktioniert. Die Verärgerung über ebay schwelt schon ein paar Jahre und immer wieder kommt etwas neues hinzu. Da war z.B. auch die PayPal-Geschichte für die Verkäufer, die Gebühren dort usw..

--> Trotzdem hat es keiner der Konkurrenten vermocht auch nur ansatzweise Fuß zu fassen (und es gibt einige wie hood, ricardo). Wenn es einer schaffen würde, dann würde ihn ebay vermutlich so oder so kaufen.

 

Grüße

ALOA

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Wie zwingt Ebay einen denn zum "Betrug"? Man kann doch den Startpreis einfach höher setzen, also inkl. Versandkosten. Die Billigflieger werden doch auch mittlerweile angehalten, ihre Werbepreise *inkl. aller versteckten Kosten* zu bewerben. Warum nicht auch die Billigheimer auf Ebay? (die übrigens ihrerseits durch ihr Preisdumping kleine Läden plattmachen)

 

Und wenn es sich dann für alle nicht mehr lohnen sollte, lässt man es eben, auf Ebay zu verkaufen, versucht mal eine kritische Masse bei der Online-Konkurrenz zu erreichen oder geht wieder auf den lokalen Flohmarkt wie früher (ja, die gibt es noch!).

 

Ich hab mich früher als Ebay-Kunde übrigens immer über dreiste Wucher-Versandkosten geärgert (Kleinartikel mit 6,90 Versand - Haha!). Diese Verkäufer waren mit ein Grund, weshalb ich Ebay seit Jahren meide.

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Wer bei Billigfliegern bucht, weiß aber auch das er für jedes Extra extra zahlt.

 

Ich habe mich früher über die Ebay-Käufer geärgert, die alles noch´n Euro billiger wollten als beim "Billichmarkt" und dann noch meckerten wenn es nicht absolute Topqualität und Superzustand war. Gleichzeitig noch Verbraucherrechte einfordern obwohl der Großteil solcher Meckerer Profikäufer waren und für die das Verbrauchschutzgesetz und autom. Versandversicherung gar nicht gelten. Zudem Ebay mit seinen Wuchergebühren und Firmenpolitik nach Gutsherrenart.

 

Das ist der Grund warum ich eBay ebenfalls seit Jahren nur noch als Käufer nutze wobei mir die Verkäufer teilw. sogar richtig leid tun bei immer mieseren Erträgen.

 

Ciao

DerDemokrator

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Hallo

so einfach ist das nicht, gerade viele CDs oder Bücher werden für 1 € eingestellt, weil man gar keine horrenden Summen erwartet und man muss halt die Nebenkosten korrekt angeben und dann kann jeder selbst entscheiden, ob er kauft oder nicht. Wenn ich heute ein Auto kaufe, zwingt doch auch keiner den Händler ein Importauto inkl. Überführung anzubieten.

 

Wenn  ich es so mache, wie sie es sagen, habe ich ein Problem, ich stelle einen Artikel z.B. für 3 € ein, damit ist automatisch die Option als Privatmann ohne Einstellgebühr zu verkaufen, futsch. Und wenn Sie etwas verkaufen wollen, das man mehrfach einstellen muss, bevor es weggeht, summieren sich die Gebühren. Entweder Sie stellen immer teurer ein und haben immer weniger Chancen zu verkaufen, oder Sie machen Verlust. Sicher sind nur die, die etwas neues verkaufen, was seinen Preis sicher bringt.

 

Im Grunde geht es Ebay nur um die Gebühren, man hätte es ja anders machen könbnen. Man muss Versandko0sten benennen und das Programm rechnet Startpreis und Versand zusammen und nur dieser Gesamtbetrag erscheint bei Ebay. Oder man lässt Privatverkäufern generell die ´Gebühr weg, so z.B. bei Hood. Aber es geht eben Ebay nur um Abzocke.

 

Jeder, der schon Probleme hatte (Kunden die nicht zahlen dürfen nicht mehr negativ bewertet werden, wo gibts denn sowas, bei einem Bewertungssystem, dass man nur positiv oder gar nicht bewerten darf) der auf krumme Verkäufer reingefallen ist (dubiose Händler aus dem Ausland, Ebay stellte sich quer wo es nur ging) kann über die Begründung, man wolle seine Kunden schützen nur lachen. Es ist ja ok, wenn man seine AGB ändert, da muss jeder damit lkeben, aber wenn einen Ebay auch noch verarscht....

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Man mag ja diese Vorgabe für Verkäufer ablehnen - aber der Vorwurf, eBay zwinge seine Kunden zum Betrug, ist so heftig wie unzutreffend.

Verkäufer müssen halt die Start- oder Mindestpreise so wählen, dass sie die Versandkosten in ihrer Kalkulation drin haben. Oder sie gehen mit ihren Büchern und CDs zu Amazon Marketplace, denn da dürfen sie nach wie vor € 3,00 Versandkosten nehmen.

Für eventuelle Betrugsversuche ist und bleibt der Verkäufer selbst verantwortlich.

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Sehr geehrter Herr Kollege Hoeren,

ob hier der Skandal eher auf Seiten ebays liegt (warum kann ebay nicht eine Versandkostenpauschale von 2,50 Euro "erlauben", die wenigstens bei Kleinartikeln alle Kosten deckt, und in  Fällen höherer Versandkosten müsste der Verkäufer den Startpreis entsprechend höher setzen?), oder auf Seiten der Verkäufer (die "Bereicherung" an Phantasieversandkosten durch viele Händler), mag ich nicht zu entscheiden.

Aber ob es Betrug ist, was der Verkäufer hier begeht (oder gar "gezwungen ist  zu begehen")?

Er täuscht möglicherweise über seine Absicht, nach Zustandekommen des Kaufvertrags doch noch Versandkosten zu verlangen. Ob diese aber Vertragsinhalt geworden sind, ist doch im Beispielsfall fraglich. Wenn es an der vorgesehenen Stelle heißt: "Versandkosten 0,00" Euro (und dasselbe in der automatischen Bestätigung) und nur an versteckter Stelle dann doch 2,50 Euro angesetzt sind, dann wird man die Versandkosten nicht  als "vereinbart" ansehen können. Worin liegt dann aber die Vermögensverfügung des Käufers - er hat doch dann eben nicht täuschungsbedingt einen Vertrag mit Versandkosten geschlossen, sondern einen Vertrag ohne Versandkosten. Und wo liegt sein Vermögensschaden (?)  - er ist ja eben nicht verpflichtet, Versandkosten zu tragen. Ist der Verkäufer nicht bereit, den Vertrag (ohne Versandkosten) zu erfüllen, so kann man ihn auf Erfüllung verklagen. Aber nicht jede Vertragswidrigkeit ist Betrug.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Prof. Müller,

 

Sie haben da die Brille des Strafrechtlers auf! ;-)

Prof. Hoeren ist jedoch Medienrechtler, da darf er sich auf eine halbwegs aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin beziehen, das im Einklang mit einigen obergerichtlichen Entscheidungen den Ausdruck "Betrug" durchaus im umgangssprachlichen Sinne deutet, also nicht zwingend ein Betrug im strafrechtlichen Sinne vorliegen muss.

So ein bisschen Täuschungshandlung und so ein bisschen hierauf beruhende nachteilige Vermögensverfügung wird man schwerlich abstreiten können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

RA Markus Kompa

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Ebay zwingt keinen wirklich. Ebay ist schlicht unverschämt.

Effektiv ist es doch so, das man mit einem Startpreis von 1 Euro wenn man die Gebühren für das einstellen und den Verkauf sowie die Versandkosten  und dann noch die PayPal-Gebühren abzieht einen Verlust einfährt der mehrere Euro betragen kann. Ein Powerseller der mehr oder minder PayPal anbieten muss und einen Artikel versteigert der nicht weniger als 7 Euro Fracht kosten kann zahlt bei 1 Euro Start- und Verkaufspreis denn auch 7+x Euro drauf.

Ich hatte den Fall schon. Ich habe dem Verkäufer (der sich an die ebay-Regeln gehalten hatte) noch unaufgefordert 5 Euro Fracht dazu überwiesen.

 

Grüße

ALOA

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Die Verkäufer haben lange genug bei eBay per Versandkosten abgezockt. Es gibt keinen Grund, warum der Artikel 1 Euro als Startpreis haben muss. Transparente Kostenstrukturen sind einfach von den Verkäufern nicht gewollt. Wenn der Verkäufer mit Versandkosten und Artikelpreis konkurrenzfähig ist, dann hat er solche Geheimaktionen nicht nötig. Kundenvertrauen ist so auch nicht zu gewinnen. Aber dafür gibt es ja negative Bewertungen. Fehlt nur noch so ein Kandidat, der droht bei negativen Bewertungen zu klagen.

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@ Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Könnte man nicht, aufbauend auf ihre Argumentation, eine Täuschung hinsichtlich des Geschuldetseins der Versandkosten annehmen?! Die Vermögensverfügung könnte dann in der Zahlung der nicht geschuldeten Versandkosten zu erblicken sein. Schließlich ließe sich auch so der Vermögensschaden begründen.

 

 

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Stimmt.

Zumindest was Privatverkäufer angeht.

Ich zumindest verkauf jetzt wieder lieber per Inserat in der Lokalzeitung, das kostet zwar auch und macht Arbeit, aber ich werfe Ebay, das seine Geschäftspolitik in den ketzten Jahren stets vor allem gegen Privatanbieter verschlechtert hat, kein Geld mehr in den Hals und habe keine Probleme mehr mit Spaßbietern, die hinterher nicht zahlen wollen. Ebay hilft einem in solchen Fällen null.

Zum Thema "Abzocke" durch Versandkosten:

Wurde mir auch schon vorgeworfen, obwohl ich keine Abzocke darin erkennen kann, wenn man als Verkäufer die Versandkosten transparent angibt. Ich zwinge ja niemanden, auf mein Angebot zu bieten. Da mag der jetzige Zustand schon wesentlich ärgerlicher sein, keine Frage.

Wer, wie ich, sich als Gelegenheitsanbieter erlaubt, für Versand, Verpackung, etc. auf die reinen Versandkosten noch 60 cent aufzuschlagen, dies so in der Beschreibnung angibt und dann als "Abzocker" und "raffgierig" beschimpft wird (selbstverständlich erst, nachdem der Artikel angekommen ist), dann sehe ich das Problem manchmal eher im Kopf der Käufer, die nämlich meinen, hinter allem auf Ebay stecke Geschäftemacherei mit Tendenz zum Kundenbetrug. Für solche Unverschämtheiten in Emails kann man dann nichtmal mehr eine schlechte Bewertung geben.

Und mittlerweile ist es auch so, Ebay sieht sich nicht mehr als p2p-Auktionsplattform, sondern als Marktplatz für kommerzielle Anbieter. Das Kleinvieh macht eben in Ebay-Augen nicht mehr genug Mist.

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Ich denke auch, dass der Betrug darin besteht, dass dem Käufer gerade vorgespiegelt wird, es bestehe eine Verpflichtung, die Versandkosten zu bezahlen. Ob die Ansicht des Verkäufers, die Versandkosten seien wirklich geschuldet, daran etwas ändert, also ob es sich dann um fehlenden Vorsatz oder einen (hier wohl) unbeachtlichen Rechtsirrtum handelt, wäre dann aber die nächste Frage.

 

Die Versandkosten haben übrigens möglicherweise - je nachdem, wie der EuGH die Vorlagefrage des BGH beantwortet - Auswirkungen auf die Rückabwicklung beim Widerruf von Fernabsatzverträgen (freilich nur, wenn der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher ist). Denn nach (m.E. unzutreffender) Ansicht des BGH sind die Versandkosten nach nationalem deutschen Recht Vertragskosten, die bei Rückabwicklung nicht zu erstatten sind. Nur, wenn das Europarecht etwas anderes geböte, will der BGH das deutsche Recht anders auslegen.

Wenn es bei der BGH-Meinung bleibt, gäbe es für die Verkäufer Anreiz, die Versandkosten möglichst hoch zu kalkulieren, jedenfalls im Rahmen dessen, was angemessen ist. Dann wäre Versandkostenfreiheit ein echter Wettbewerbsvorteil, wenn sich ein entsprechendes Bewusstsein bei den Verbrauchern durchsetzt.

 

 

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Mal eine dumme Frage: Und wenn der Verkäufer nicht versteckt, sondern ganz offen in der Artikelbeschreibung die Versandkosten, die er verlangt, darlegt, sind diese Vertragsbestandteil geworden, obwohl in der Ebay-Versandkostenspalte "Freier Versand steht"? Was Ebay vorschreibt, ist also abdingbar?

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Bleibt ein Verstoß gegen die eBay-AGB und die Gefahr von Abmahnungen aufgrund widersprüchlichen Verhaltens (Verstoß gegen die §§ 305 ff BGB).

 

Ein (versuchter)Betrug ist - bei deutlichem Hinweis - sicher nicht mehr gegeben.

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Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf:

Betrug: Täuschung - Irrtum - Vermögensverfügung - Schaden?

Täuschung worüber, desgleichen der Irrtum? Wenn ein Artikel mit „kostenlosem Versand" angeboten wird, erscheint es mir schon sehr zweifelhaft, ob ein trotzdem im Text angebrachter Hinweis auf Versandkosten noch Vertragsbestandteil wird.

Und wieso zwingt ebay zum (angeblichen) Betrug? Der Verkäufer muss eben die Versandkosten zum Startpreis hinzuaddieren. Halten sich alle Verkäufer an diese Regel, werden die Angebote mit (oft erheblich) überhöhten Versandkosten eben nicht mehr konkurrenzfähig sein. Insofern ist diese Regeländerung sogar zu begrüßen. Misslich ist allerdings, dass ebay mit seinen preisabhängigen Provisionen dann auch noch an den Versandkosten anteilig verdient. 

 

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Ebay hat leider in diesem Fall einen nicht zu übertreffenden blinden Aktionismus hingelegt. Und sich unnötig in die Schussbahn der Kritik begeben. Ein Aktionismus der die existenten Probleme zwar augenscheinlich gelöst haben mag, aber im Gegenzug zu noch größeren führte.

Richtig ist, in der Vergangenheit haben einige Verkäufer mittels der VSK Abzocke betrieben und z.B. auch die Versandart falsch deklariert. Versand sowie Verpackung kosten aber nun einmal wirklich Geld. Denn ich möchte als Käufer eigentlich ab bestimmten Warenwerten, auch in den Genuss von versichertem Versand kommen. Dazu müsste Ebay aber entweder Höchstgrenzen definieren, was bei einigen Waren durchaus ein Problem sein kann - z.B. ein 24" Röhrenmonitor mit einem Gewicht von 25kg und Abmaßen bei denen jede Packstation streikt, da sind pauschale Versandkosten einfach nicht sinnvoll, oder gar Speditionsgut wie, "Cray2 günstig abzugeben" Selbstabholer oder Spedition

Eigentlich bleibt dann nur die Möglichkeit, dass der Verkäufer vorher die Versandkosten bei Ebay angeben muss, und diese als Gebotsbasis + 1 € festgelegt werden. Also der Abschied von den ab 1 € Artikeln, wobei die Versandkosten
ebay-gebührenfrei sind. Oder wieder zurück zum alten System, die jetzige Situation ist jedenfalls mehr als schädlich für Ebay(es wird unattraktiver), wie auch für die Verkäufer(Zwangsbeschiss), nebenbei die Kunden freuen sich auch nicht über solch eine Nachricht, dass aus dem kostenlosen Versand eine kostenpflichtige in Auftrag zu gegebene Versendung wird. Bislang hat trotz einiger Klagen das alte System funktioniert, auch wenn einige Versender den Unterschied zwischen versichertem Versand und unversichertem Päckchen wohl nicht ganz verstanden. Die Versandkosten waren jedoch vorher eindeutig ausgezeichnet. Und wenn überteuert, dann auch überteuert ausgezeichnet. Letztendlich sollte es ein Käufer in der Hand haben darauf einzugehen oder solche überteuerten Angebote zu meiden.

Die Problematik das Pakete trotz anderers lautender Angaben unversichert verschickt werden, wäre damit jedoch auch nicht gelöst. Ausgenommen den Fall Paypal, ein Käufer ist so dreist und behauptet, trotz erhaltenem Päckchen, das Teil sei nie eingetroffen, worauf dann der Verkäufer bei einem Disput in Erklärungsnot hinsichtlich eines Versandnachweises käme.

 

Das nurmal so aus der Sicht eines Gelegenheitsebayers - der die 1 € Angebote und faire VSK gerne wiedersehen würde .. faire VSK vielleicht Portotabelle mit Durchschnittspreisen der großen deutschen Paketdienstleister, für Größe und Gewicht .. Abweichung + x % zulässig, bei Sondergrößen explizit markieren und ein Ebay Mitarbeiter guckt hier und da mal nach dem Rechten + weiterhin der Möglichkeit die VSK auch zu bewerten.. nur mal so als Versuch.

 

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wurden die versandkosten in einer mail, die über ebay verschickt wurde, gefordert? das ist glaub ich riskant, schließlich kann der genervte und zahlungsunwillige käufer dann einfach bei ebay "petzen" dass da einer bescheißt, und ebay kann das schön nachprüfen.

ich jedenfalls würde keinen versand zahlen wenn da Versand kostenlos steht.

 

@13: naja sonst ist es ja überall so, dass für die versandkosten keine ebay-gebühren berechnet werden, packe ich die 1,45versand auf den startpreis drauf zahle ich da schonmal ein paar cent mehr.

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Das Problem ist, dass es z.B. sehr viele Bücher gibt, die beim ersten Mal nicht verkauft werden. Ich habe noch einige Hundert solcher Bücher hier rumstehen, die viel zu Schade zum Wegwerfen sind.

Wenn ich nun den Startpreis erhöhen muss (sagen wir 2 EUR), wird das Einstellen der Auktion auf einmal kostenpflichtig. Verkauft sich das Buch nun nicht beim ersten Mal, fallen immer wieder Kosten für das Einstellen an.

Soll ich die Bücher jetzt wegschmeißen?  Sollen jetzt Hunderte oder Tausende Leute Ihre Abertausend Bücher wegschmeißen, weil der Verkauf sich nicht mehr rechnet? 

 

Mein Trick daher:  Bücher nur an Selbstabholer.  Dazu ein kleiner Versandrabatt. Wer 3 oder mehr Bücher kauft, bekommt den Versand per Büchersendung gratis.  Und wer mich neugierig anmailt und höflich nachfragt, ob ein Versand nicht doch machbar wäre, der darf gerne 85 Cent mehr überweisen und ich fahre den Umweg zur Post :)

 

Ich darf doch davon ausgehen, dass der "Trick" wohl legal ist?

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Es wäre doch sicher kein Problem, ein Suchkriterium "Versandkosten unter x€" einzuführen.

Dazu vielleicht noch einige Standardwerte für verschiedene Kategorien. Der Kunde kann diese Werte verändern wenn er will, und dann kann jeder Verkäufer soviel Versandkosten verlangen, wie er will - er wird halt möglicherweise nicht so leicht gefunden und macht dadurch ein schlechteres Geschäft.

Kann doch alles nicht so schwer sein...

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@16: Hm aber ebay hat doch die 1€Auktionen da hat man doch gar keine Einstellkosten und nur ne beschränkte Provision beim tatsächlichen Verkauf zu zahlen. Da dürften sie doch auch keinerlei Kosten haben wenn das Buch mal nicht verkauft wird.

Zum Problem, dass der Verkäufer abweichend von der festgesetzten Ebay Anzeige im Fließtext seinen eigenen Versandpreis einfügt, kann man doch über einen tatsächlichen Dissens nachdenken. § 154 I sagt ja ganz klar, dass beim offenen Einigungsmangel Nichtigkeit vorliegt, wenn ein Teil der Essentialia ungeklärt bleibt, der für mindestens eine Partei wichtig wäre (in der Regel der Verkäufer).

 

Schreibt der Verkäufer jetzt einen Versandkostenpreis in sein Angebot, so divergiert das mit der NULL-EURO-ANZEIGE von ebay. Da gerade beim Buchpreis von 1€ auch die Versandkosten regelungsbedürftig wären, könnte hier gar kein Vertrag zustande gekommen sein.

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@18: richtig, bei 1 EUR Auktionen fallen für das Einstellen keinerlei Gebühren an und man kann beliebig neu einstellen.

Allerdings geht so ein älteres Buch dann auch meist nur für 1 EUR weg. Und in dem Fall - wir drehen uns im Kreis - mache ich bei jedem Verkauf Verlust: Es fallen pro Verkauf 85 Cent Büchersendung (bzw. sogar 1.40 EUR bei Büchern über 500g) an. Dazu 8 Cent Verkaufsprovision an eBay. 

Im "guten" Fall (Buch unter 500g) bleiben mir also vom 1 EUR Roherlös noch 7 Cent (und da sind noch nicht mal die Versandtasche und der Sprit für den Umweg zur Post drin), im schlechten Fall (Buch über 500g) zahle ich 48 Cent drauf.

 

Und genau darauf spekuliert eBay. Die "Volksauktion" rechnet sich nicht, die Leute müssen den Startpreis erhöhen. Und schon verdient eBay durch die Hintertür wieder kräftig mit, obwohl offiziell natürlich immer noch ein "gratis" Einstellen möglich ist.

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Natürlich ist das von eBay unschön und reichlich dämlich, da kurzsichtig. Aber niemand wird gezwungen, seinen Kram dort zu verkaufen. Wenn dadurch alternative Auktionsseiten mehr Zulauf bekommen, soll mir das nur recht sein - Konkurrenz belebt das Geschäft. EBay kann sich ein solches Verhalten ja im Moment auch nur leisten, weil es aufgrund der Netzwerkeffekte zu einem Quasi-Monopolisten geworden ist.

Bei Büchern, CDs und DVDs ist allerdings der Gebrauchtwarenmarkt auf Amazon schon jetzt durchaus eine Alternative - die nun vermutlich häufiger genutzt wird. Insofern handelt es sich hier um einen ganz normalen Prozeß: Ein Monopolist übertreibt es und züchtet sich damit seinen eigene Konkurrenz heran. Ein ziemlich normaler Vorgang in der Wirtschaft.

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Und was hindert jetzt den Verkäufer konkret daran, hood.de, amazon.de, booklooker.de usw,. zu benutzen?

 

Sind die Deutschen wirklich so ????, dass man anstatt zur Konkurrenz zu gehen einfach nur über eBay jammert oder sogar irgendwelche halbseidenen Pfade betritt?

 

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@23: Nun Sebastian. Das Problem daran ist, dass Hood nicht annähernd dieselbe Frequentierung hat wie ebay, Amazon Provisionen  noch horrender sind und booklooker nur für Bücher und DVDs gut sind. Das ist kein Problem der Deutschen, sondern simple Gewinnkalkulation. Du setzt dein Auto ja auch nicht ins Kirchenblatt der Dorfgemeinde sonder ins Netz bei mobile.de oder autoscout.

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Ich habe im Zuge einer Hobbyauflösung einige Elektronikartikel bei eBay einstellen wollen und eben mir erstaunen festgestellt, das in einer Rubrik, wo eigentlich nur Hobbybastler anbieten und kaufen ebenfalls die Versandkosten Inclusive wären.

Mal nachgerechnet - ich müsste um Gebühren und Versandkosten zu decken mit mindestens 8 Euro anfangen um mit +- Null rauszukommen. Startgebot viel zu unattraktiv in den Köpfen der Käufer, für mich viel zu Risikoreich ... zu verschenken habe ich aber nichts und der Einzige der nacher daran verdient ist ausschließlich Ebay.
Da lasse ich die Sachen lieber im Keller verkommen.

Genauso mit Büchern. Was hab ich früher gerne bei eBay an Büchern ge- und verkauft. Jede Menge Lesematerial im Paket für preiswert eingekauft, ausgelesen ebenso wieder verkauft. Das kann ich mir als Privater jetzt sparen.
Die Bücher bleiben im Keller und werden statt dessen einmal im Jahr auf dem Flohmarkt verramscht. Ich muss damit keinen Dienstleister ernähren, der völlig an der urspünglichen Zielgruppe vorbeiplant.

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es gibt keine nicht direkt einsehbaren unterrubriken in verkaufsangeboten bei ebay. so einen quatsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

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In der Ausgangsfrage ging es darum, ob Ebay die Verkäufer zum Betrug(strafrechtl. oder medienrechtl.)zwingt.

Die Motivation von Ebay für die Richtlinienänderung liegt wohl sehr wahrscheinlich in den erhofften Erhöhung des Startangebots, wodurch auf einmal Geld verdient wird. Nicht umsonst hat sich das Unternehmen für die meistverkauften Artikel entschieden! Eher weniger bezweckt das Unternehmen, dass Verkäufer in versteckten Texten(Kleingedruckten) doch noch überraschend Versandkosten velangen. "Zwingt zum Betrug" erscheint hier wohl nicht gegeben zu sein, auch wenn es ein sicher provokanter Weg ist eine Diskussion anzustoßen;-)! Wenn überhaupt müssen sich die Verkäufer an die eigene Nase fassen, denn jeder(mündige) Verkaüfer hat die Wahl, wie er seine Artikel verkauft. Für einen versuchten Betrug(strafrechtl.), müsste der Verkäufer subj. Vorsatz bezüglich aller TBs haben.Wenn für die Deliktsvollendung Eventualvorsatz ausreicht, gilt das auch für den Versuch. Das Wissen und Wollen einen Betrug im starfrechtlichen Sinne zu begehen, kann man in diesem Fall(Dr. Hoeren) nicht zweifelsfrei bejahen.(aber dolus eventualis?) 

Hier zeigt sich aber wieder mal das alte Problem des Internethandels. Frei nach dem Motto "Versuchen kann man's ja mal", doch noch hintenrum Geld zu verlangen, erscheint allzu verlockend(bä!pfui!) in der Hinsicht, dass man nicht davon ausgehen kann, dass jeder Ebay- Kunde sich seiner Rechte bewusst, oder gar Jurist ist! Denn dass es fraglich ist, ob die 2,50€ überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist, bzw. dass man dieses Geld bezahlen muss ist uns klar. es reicht aber die gute alte Tante Emma, die drauf reinfällt und wiedermal zahlt.

Aus unternehmerischer Sicht(Ebay) ein brillianter Weg mit Kleinvieh Mist zu machen, der sich bestimmt im 6 bis 7 stelligen Bereich bewegt. Dass es aufgrund der Unternehmensphilosophie wiedermal zu moralischen Engpässen kommt ist doch nix neues bei Ebay, also kein Grund für Nutzviehabhub!

In eigener Sache: in Münster gibt es geniale Platten -und Bücherläden(ganz in der Nähe der Uni) in denen man tolle gebrauchte Bücher, CD's und die guten alten Schallplatten(Venyltonträger) bekommt, sogar mit fachkundiger Beratung... müsste man sich nur noch nen Plattenspieler bei Ebay ersteigern....

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Ach, eBay, wen interessiert das denn noch? Die Verkäufer legen es dort eh nicht auf Kundschaft an: Da wird munter das Rückgaberecht ausgeschlossen, Versandkosten in exorbitanten Höhen verlangt, und Lastschrift? Warum denn? Vorkasse ist doch super kundenfreundlich...

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Ebay könnte das Problem sicherlich auch dadurch eleganter angehen, daß der "Gebotspreis" die Summe von Kaufpreis und Versandkosten ist und diese Summe auch automatisch bei Übersichten angezeigt wird.

Beispiel: bei 1€ Kaufpreis und 5 € Versandkosten ist die Zahl, die der Kunde eintippen muß, dann eben 6 € und nicht 1 €. Damit würde man ebenfalls Transparenz herstellen.

Die v.g. Auktion müßte dann bei der Suche eben auch als 6 € ausgewiesen werden. Was derzeit mit mehr oder weniger versteckten "die Angabe Null gilt doch nicht"-Klauseln läuft, ist intransparent und auf Käuferseite höchst überraschend, wenn man nicht ständig damit zu tun hat.

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Mal davon ab das ebay darauf spekuliert das die Verkäufer wegen des kostenlosen Versands den Startpreis teilweise höher ansetzen (müssen) und ebay dadurch auch Startgebühren erheben kann... ist es nicht auch so das ebay nun mit der neuen Regelung - durch den vom Verkäufer vorher erhöhten Preis um die Versandkosten decken zu können - nun auch Gebühren sozusagen für die Versandkosten kassiert was vorher ja nicht der Fall war? Versandkosten waren meiner Meinung nach nie mit Gebühren belegt worden - nur der reine Verkaufspreis. Da verdienen sie dann doch jetzt durch die Hintertür auch dran?

 

Des weiteren verstehe ich auch nicht wieso es diesen Zwang für Gratis-Versandkosten auch für private Verkäufer gibt? Das Buchbeispiel von #25 war da schon sehr treffend.
Ich hab kein Problem damit jemandem faire Versandkosten zu bezahlen - der muss ja nun auch ein Paket fertig machen und zum Paketdienst bringen. Und das teilweise für lächerliche 1-2 Euro. Und wenn jemand überhöhte Versandkosten verlangt kann man ihn anschreiben oder das Angebot halt einfach ignorieren. Und als Käufer bietet es sich immer an über Paypal zu bezahlen (wenn möglich). Wenn dann der Verkäufer sich nicht an den vereinbarten Versandweg hält (z.B. versichert bezahlt - unversichert verschickt) kann man mit Hilfe des Käuferschutzes da einiges machen. Ich selber hatte den Fall schon 3 mal und habe jedesmal den Differenzbertrag gutgeschrieben bekommen.

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Im Grunde ist eBay mit diesen Regeln in Aktion getreten, weil sich sehr viele Käufer über angeblich zu hohe Versandkosten aufgeregt haben. Doch sein wir mal ehrlich: Wer nicht gleich beim Verkaufspreis blind auf "Kaufen" klickt sondern auch mal die Beschreibungen liest, der sieht, was los ist. Ich erinnere nur an die beliebten Original-Verpackungen oder Tankdeckel, wo der Käufer offenbar erblindet und die Auktionen für Original-Geräte oder ein ganzes Auto hält - obwohl die Beschreibung eindeutig ist.

 

Auf deutsch: Meistens sind doch die Käufer selbst schuld, weil sie nicht lesen. Okay, die als "Versand-Abzocker" bezeichneten Verkäufer nutzen die Blindheit einiger Kunden aus aber wer (sorry für den Ton) zu dumm ist, die Beschreibung zu lesen, muss eben auch damit leben, wenn er reinfällt...

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Es gibt doch ordentliche Alternativen, wie zum Beispiel Azubo.de. Da kann man sicherer anbieten als bei Amazon und muss sich nicht vorschreiben lassen, ob man Versandkosten berechnet, oder nicht. Man kann auch die Basar-Funktion nutzen, wo der Preis frei ausgehandelt wird.

 

Einen Zwang zum Betrug kann ich nicht erkennen, denn der Verkäufer stellt ja freiwillig bei dem Marktplatz ein, der ihn garnicht mehr haben will. Stärken wir aso die Alternativen!

 

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Auf jeden Fal hat diese Änderung nicht für mehr Transparenz sondern für mehr Einnahmen gesorgt. Das als Feature zu verkaufen ist dreist aber erfolgreich.

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@aloa5

"Versteigerungsplattformen sind m.E. ein Beispiel dafür wo der Markt nicht "richtig"(tm) funktioniert"

Das ist schlicht und ergreifend völlig falsch.

Nur weil du gerne andere Plattformen hättest, heißt das eben noch lange nicht, dass andere Menschen (= Markt) das zur Verfügung stellen müssen. Kauf dir diese Leistung doch einfach.

Der Markt funktioniert hier vollkommen definitionsgemäß: Die Nachfrage nach andere Plattformen ist einfach gering, das dargebotene Angebot passt momentan noch bzw. gibt es genügend Substitute (Onlineflohmärkte, Neuwarenanbieter, Versandhändler, Amazon Marketplace und tausende mehr).

Merke dir: Wenn du eine Verkaufsplattform gründest und deren Eigentümer bist oder aber Eigentümer eines anderen Verkaufsplattform bist, so kann dich kein Kokurrenzunternehmen dazu zwingen, diese zu verkaufen, solange du dich wirtschaftlich und rechtlich konform verhältst.

Fördere andere Plattformen, indem du dort kaufst. Oder werde selbst tätig. Aber erzähl bitte nicht fälschlicherweise etwas vom bösen Markt.

@Professor Hoeren:

Ich habe eine hohe Meinung von Ihnen und Ihren Beiträgen (v.a. zum Thema Medienrecht). Dennoch oder gerade deswegen muss ich Ihnen hier widersprechen: Niemand wird hier zu etwas gezwungen. Immerhin können die Händler bei ebay selbst entscheiden, ob sie die Dienste von ebay in Anspruch nehmen und damit deren AGB akzeptieren oder nicht.

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Ihre Gedanken sind leider zu simpel, denn bei einem Quasi-Monopolisten haben die Konsumenten/ Menschen gerade nicht die freie Wahl und der Markt versagt, also bitte noch etwas Ökonomie-Unterricht nehmen.

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@Matthias: korrekt

 

@Marktwirtschaft

Was ein Monopol ist und wann das Kartellamt einschreibtet ist relativ gut umrissen. Monopole, Kartelle, Oligopole und "beherrschende Marktmacht" sind hier Stichworte welche alle zu einem versagen des Marktes führen. Das ist kein Kippschalter (versagen/funktioniert). Da ebay hier wohl reichlich eindeutig die marktbeherrschende Stellung erstens einnimmt und in Sachen Gebühren und anderem diese auch ausnutzt führt zu einem gewissen Grade in ein Marktversagen.

 

Das gilt umso mehr als es sich bei ebay nicht "nur" um einen riesigen Marktteilnehmer handelt sondern um ein Hauptelement des Marktes an sich.
Um Ihre Einlassung in eine Analogie umzuformen kann man davon sprechen das ebay praktisch der komplette Platz um das Freiburger Münster herum gehört für Marktstände. Es gibt zwar darum herum in den Industriegebieten und anderswo noch Möglichkeiten Marktstände aufzustellen, das sind jedoch mangels Laufkundschaft und Anbieter weder für den einen noch für den anderen Interessant. Ein Fakt welcher durch die heterogene Zusammensetzung selbiger zementiert wird. Selbst Amazon als "Riese" kann in einem Teilsegment auch nur Teilerfolge erringen und auf dem Münsterplatz ein kleines Spezialitätenständchen abringen. Das war es aber dann auch.

 

Das ist ähnlich wie bei Microsoft mit deren Browser. Es hat "ewig" gedauert das Quasi-Monopol des IE´s zu brechen bzw. bis Firefox o.ä. auch genutzt wurden. 

 

Grüße

ALOA

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Das ist eine Schweinerei von eBay!

 

Über die Versandkosten verdient eBay eben nichts, aber über höhere Einstell- und Abschlusspreise. Schon mal darüber nachgedacht!?

 

Und mal ehrlich - wie soll man denn seine kleinen Preise anpassen - bei dem Wettbewerb! Der Kunde zahlt doch lieber 1nen Euro anstatt 3,50 Euro (beim Artikel)!

Versandkosten sind doch immer einsehbar und deshalb auch transparent und jeder kann vergleichen. (EBAY könnte dies ja auch gleich in der Übersicht bei den verschiedenen Ergebnissen sichtbar machen!)

Aber da verdient eBay je nichts daran!

 

Erst wird den Händlern die Bewertungsmöglichkeit genommen, dann PayPal und dann die Versandkosten. Wo soll das hinführen?

 

Da sollten wir Händler wirklich ernsthafter über Alternativen nachdenken!

 

Gruß

 

Andre

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Mit dem Wegfall der Versandkosten in besagten Kategorien schiesst sich EBay selbst auf den Mond...das ist die mit Abstand schwachsinnigste Strategie, die ich je gesehen habe. Nich nur, dass höhere Einstellgebühren, höhere Provisionen, und fehlende Versandrabatte sowohl den Verkäufer als auch den Käufer mehr kosten, nein, die Auktionen werden dadurch völlig intransparent, nervig, und für alle Beteiligten zu einem Ärgernis. Da stellen nun viele alles zum Selbstabholen ein, um anschließend über den Preis eines zusätzlich angebotenen Versandes zu verhandeln. Andere erwähnen zusätzliche Versandkosten in der Artikelbeschreibung. Wieder andere schreiben gar nichts, und fordern dann aber trotzdem Versandkosten ein. Ist eine schöne Sache, da kauft man etwas, bezahlt, und bekommt eine Mail, dass man noch mehr bezahlen soll, da sonst nicht verschickt wird...ist in der Tat Betrug, meiner Meinung nach ;)

 

Als Antiquar habe ich sehr häufig Bücher bei EBay ersteigert (mehrere Tausend, kein Witz), mittlerweile lasse ich es ganz, so nervig ist es geworden. Schade, das ein oder andere Schnäppchen wird mir sicher durch die Lappen gehen, aber es ist im Moment pure Zeitverschwendung bei EBay etwas zu ersteigern.

 

Ich will den Artikel suchen, anklicken, ersteigern. Alles andere ist Müll. Wenn da steht "KOSTENLOSER VERSAND", darunter z.B. "NEUWERTIG", und oben das Produkt gezeigt wird, welches ich haben will, so habe ich KEINE LUST, noch die komplette Artikelbeschreibung nach versteckten Hinweisen auf irgendwelche Versandkosten abzusuchen. Ich will außerdem lieber für eine Hermes-Sendung 3,90 Euro bezahlen, bevor das Buch in einer mistigen Büchersendung völlig verschrammt und angestoßen hier ankommt. Die Verkäufer verschicken natürlich möglichst günstig, was bedeutet, dass ich nun also nach jeder Auktion nochmal fragen muss, ob auch versichert verschickt werden kann....wie teuer das dann wäre, hin und wieder will der VK das dann aber gar nicht, oder nur bei der Post, oder, oder, oder, gähn....dann erreicht man manche auch erst nach ein paar Tagen, um zu erfahren was nun los ist, also auf gut Deutsch: Ich kann in einem Großteil der Fälle davon ausgehen, dass ich mehrere Mails schreiben oder lesen muss, und sich alles unnötig verzögert. Glaubt es mir, oder glaubt es mir nicht. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass mir jeder der regelmäßig eine große Anzahl von Artikeln bei EBay kauft beipflichten wird, dass man um z.B. 50 Artikel zu überweisen (z.B. mit Starmoney), als bezahlt zu markieren etc. nun nicht mehr 40-50 Minuten braucht, sondern eher 3-4 Stunden, kein Scherz, probiert es mal aus in der Praxis, kaum zu glauben, was da nun ständig alles dazwischenkommt, und mit wieviel Datenmüll man sich beschäftigen muss. Ich kann das kaum noch lesen....Sehr geehrter Herr ..., leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund der Änderung bei EBay...blabla...Alter Falter, da bin ich doch der absolute Traumkunde aus EBay-Sicht, zahle ordentlich Kohle, die Verkäufer sind happy, die Auktionen, die ich nicht bekomme, treibe ich trotzdem häufig hoch (wenn ich am zweithöchsten biete, dann zumindest auf jeden Fall), und nun soll ich dafür mit dem vierfachen Zeitaufwand belohnt werden???

 

Jämmerlich, was die sogenannten "Manager" da vergeigen...denn wenn Freaks wie ich, die wirklich Geld bei EBay ausgegeben haben, schon keinen Bock mehr haben, dann wird das auf Dauer auch die erzielten Verkaufspreise drücken, und die Verkäufer werden sich umorientieren. Das, und GENAU DAS ist der Anfang vom Ende. Jeder der das nicht wahrhaben will, hat von Wirtschaft und E-Commerce keine Ahnung, punkt aus, Schulnote 6 nach Kleinmachnow, Nachsitzen...und Lernen bei Amazon.de z.B...

 

Liebe Grüße!

 

 

 

 

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Als Verkäufer sollte man beim Versand nur noch Selbstabholung angeben. Sollte der Käufer dennoch nicht selbstabholen wollen, kann der Verkäufer sich ja mit dem Käufer, außerhalb von ebay, auf eine angemessene Aufwandsentschädigung für den Versand einigen. Denn oft sind von Seiten ebays Versandkosten zwar erlaubt jeoch in der Höhe gedeckelt, dass diese teilweise nicht mal den Eigenaufwand decken.

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Besten Dank, Herr Graf, für Ihr Votum - und den vielen anderen Mitdisputanten. Ich habe aber noch eine Frage, gerade auch an Herrn Graf und Herrn Müller. Der Besuch von Strafrechtsvorlesungen liegt schon eine Zeit zurück. Aber ist nicht doch die Tatsache, daß jemand den Eindruck "Kostenloser Versand" erweckt, um dann hinterher zT mit massivem Ton Versandkosten einzutreiben, versuchter Betrug? Gruss TH

Lieber Herr Kollege Hoeren,

es ist - wie sich auch hier in der Diskussion zeigt - nicht ganz einfach.

Einen falschen Eindruck zu erwecken (also "Ware wird kostenfrei versendet"), um dann nach der Auktion doch Versandkosten eintreiben zu wollen, könnte zwar eine Täuschung über spätere Absichten sein - vielleicht auch unlautere Werbung. Da mit dem erfolgreichen Gebot unter diesen Umständen aber eben keine Pflicht des Käufers entsteht, Versandkosten zu zahlen und das Eintreiben dieser "Forderung" zumindest noch einen weiteren Akt des Verkäufers benötigt, würde ich diese Handlung (Einstellung des Angebots bei ebay mit dem widersprüchlichen Text) noch nicht als Betrugsversuch subsumieren. Vollendeter Betrug ist es (siehe meine Ausführungen in #5) ohnehin nicht.

Was andere Kommentatoren (#8, #10) anführen, dreht sich um den nächsten Akt: Der Verkäufer fordert mit Hinweis auf das in seinem Angebot "Kleingedruckte" wider Erwarten und vertragswidrig Versandkosten.

Hierin könnte dann eine Täuschung liegen, wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung handelte. Wird nur eine Rechtsauffassung geäußert, ist es keine betrügerische Täuschung (Hefendehl in MüKo StGB, § 263, Rz. 70). Wer eine (unberechtigte) Forderung erhebt, begeht deshalb nur dann einen Betrugsversuch, wenn er damit zugleich eine unwahre Tatsache behauptet: "Das Behaupten eines Anspruchs, das sich auf die Äußerung der eigenen Rechtsmeinung beschränkt, ohne auf anspruchsbegründende [i.e. falsche] Tatsachen zu verweisen", genügt nicht (Satzger in Satzger/Schmitt/Widmaier StGB  § 263, Rz. 21).

Hinzu kommt natürlich noch, selbst wenn man eine Täuschung objektiv bejaht, der subj. Tatbestand als Voraussetzung, einschließlich Täuschungsvorsatz und Bereicherungsabsicht. Auch diese werden nicht generell zu bejahen sein.

Da ich in der Diskussion zu dne Abzockseiten und den Inkassoanwälten eine strengere Ansicht vertreten habe: Hier könnte - gerade im routinemäßigen und massiven Auftreten von Rechtsanwälten ohne Klageabsicht gegenüber juristischen Laien - eine andere Sachlage gegeben sein.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

 

 

 

warum nicht einfach von Deutschland aus in Österreich einstellen?

Die Auktionen laufen auf der Deutschen Plattform und man kann Versandkosten "nach Deutschland" angeben :-D

 

Übrigens hat häufig der Kunde das Nachsehen.

a) Verkäufer XY muß seine zwei Bücher in zwei Auktionen für je 3,-EUR einstellen um seine Versandkostenpauschale von 2,-EUR zu bekommen. Der Kunde, den beide Bücher interessieren muß nun mit 6,-EUR kalkulieren. Im alten System bekam er mit etwas Glück beide Bücher für je 1,-EUR + 2,-EUR pauschaler Versand. = 4,- EUR!

b) eBay verliert den "Charme" aus alten Alando-Tagen und wird zu einer Neuwaren-Plattform.

 

Wobei das einstellen zu 1,-EUR laut Urteilsbegründung eines Gerichts vor einiger Zeit auf Hehlerware hindeutet. :-)))

Somit waren wir 1,-EUR-Einsteller alle potentielle Hehler.

EBay hat dieses Problem erkannt und bekämpft es nun (Achtung! Ironie).

 

Fakt ist, eBay braucht Konkurrenz. Leider sind die anderen Auktions-Plattformen aber zu uninteressant, was wohl mit dem Geschäftsmodell zusammenhängt. Z.B. Hood = kostenloses einstellen, egal welcher Startpreis... somit stellt jeder seinen Schrott zu Mondpreisen ein = die Plattform ist zugespammt.

Bei eBay kann man dies zumindest dadurch umgehen indem man die Kategorien mit der Angabe "ab 1,49 EUR" durchsucht... natürlich muß man auch noch die "sofort kaufen"-Artikel abwählen.

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"Ebay zwingt seine Verkäufer zum Betrug"?

Definitiv nicht! Unfassbar, so eine Überschrift. Doppelt unfassbar, wenn sie auf einem Jura-Forum steht. Dreifach unfassbar, wenn sie von einem "Experten Prof. Dr." fabriziert wurde.

Sollen die Anbieter doch einfach die Versandkosten beim Startangebot draufschlagen.

Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester

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Das mit dem Aufschlagen ist für viele keine Option, weil sie gebrauchte CD´s und Bücher wie auf einem Flohmarkt anbieten, d.h. mehrfach , oft über Wochen. Startpreis 1 € ist gebührenfrei, Startpreis 3 € nicht. Aber Sie haben Recht, ebay zwingt einen nicht zum Betrügen, so einfach darf man es sich nicht machen, Ebay zwingt einen zum Wechseln, ich habe gewechselt, ich werde bei Hood weiter wie bisher zu fairen Preisen ohne versteckte Kosten anbieten, ich habe sehr viele Bewertungen und 100 % positive. Ich bringe dort schon meine Sachen los, dauert aber sicher länger. Und wenn viele wechseln, dann wird man vielleicht noch erleben, dass ebay sich über die zurückgegangenen Verkäufe ärgert. Und selbst wenn sie einen Konkurrenten aufkauft, wer weiß, vielleicht vergißt man seine "Moitivation" wieder und versucht zurückzurudern. Aber eines steht für mich fest, Ebay ist nicht ehrlich, war es nie und wird es nie sein. Sonst würde Ebay ganz anders gegen schwarze Schafe vorgehen.

 

 

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