VG Berlin: Fixie-Fahrräder dürfen sichergestellt werden
von , veröffentlicht am 10.06.2010Blogleser (sofort schon einmal herzlichen Dank!) Dr. Frank Bokelmann hat mir wieder einmal einen Hinweis auf eine Interessante Entscheidung zugemailt. Es handelt sich um VG Berlin, Urteil vom 06.05.2010 - VG 1 K 927.09, nach der sog. "Fixie-Fahrräder" im Einzelfall von der Polizei sichergestellt werden dürfen. Herr Dr. Bokelmann hierzu in seiner Zuschrift:
"...Hintergrund ist eine neue Mode in Berlin, nach der Fahrräder möglichst pur gefahren werden, d.h. Rahmen, Lenker, Sattel und zwei Laufräder müssen reichen. Freilauf, Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren, Klingel und weiterer Luxus (darunter tatsächlich weniger wichtige Verbesserungen, wie z.B. Gangschaltung) sind verpönt. Nach Zeitungsberichten soll es sogar nicht wenige Radfahrer geben, die auf diesen Rädern unfallfrei fahren können. Dennoch wehrt sich die Berliner Polizei (nunmehr erfolgreich) gegen den Versuch, entsprechende Kunststücke im öffentlichen Straßenverkehr vorzuführen.... Nicht nur die Berliner Polizei wird von dem Urteil reichlich Gebrauch machen...."
Hier ein Link zur Seite der NJW, die die Meldung auch gebracht hat. Volltext hier.
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