Terminsgebühr im Chat verdient?
von , veröffentlicht am 11.08.2010Die Terminsgebühr in der Variante der außergerichtlichen Erledigungsbesprechung ist in der Rechtsprechung häufig Gegenstand bemerkenswerter Entscheidungen. Dies gilt sowohl für Entscheidungen, die den Anwendungsbereich dieser Gebühr zu restriktiv auslegen, andererseits aber auch wiederum für „progressive“ wie der Beschluss des AG Brühl vom 15.6.2010, - 28 C 507/08 -; nach dem AG Brühl kann unter "Besprechung" nicht nur ein persönliches oder telefonisches Gespräch verstanden werden, sondern auch eine Kommunikation per E-Mail, wenn beide Verhandlungspartner gleichzeitig am PC sitzen und ein unmittelbarer Austausch stattfindet - damit wären wir bei der Terminsgebühr, die im Chat verdient werden kann.
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