Suspendierung wegen Übergewichts?

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 25.10.2010

Ein englisches Busunternehmen hat in Blackpool zwei Busfahrer mit der Aufforderung nach Hause geschickt, sie müssten innerhalb von vier Wochen mehrere Kilogramm abnehmen. Anderenfalls würden sie für ein Jahr in unbezahlten Urlaub geschickt. Die beiden je etwa 160 kg schweren Männer hatten sich zuvor Aufforderungen ihres Arbeitgebers, abzuspecken, widersetzt. Das Unternehmen beruft sich auf Sicherheitsinteressen der Fahrer und Passagiere. In Deutschland kaum vorstellbar, oder?

(mit Dank an Matthias Böse für den Link)

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6 Kommentare

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Und ob! Ich trainiere in einem Fitnessstudio und habe dort in meiner Schulzeit auch das ein oder andere Mal als Trainer ausgeholfen. Eines Tages musste ich einen Herren mittleren Alters mit Übergewicht den Trainingsplan sowie Übungen erklären. Man kommt halt miteinander ins Gespräch. Er teilte mir in dessen Verlauf mit, dass er bei einem Unternehmen beschäftigt sei, das Windräder herstellt und auch montiert. Aufgrund seines Übergewichts war es auch ihm teilweise nicht mehr möglich Arbeiten in der luftigen Höhe durchzuführen. Die Kosten für die Kurse hat (meiner Erinnerung nach) auch das Unternehmen übernommen. Mit Erfolg. Er hat zwar nicht viel abgenommen, aber ist deutlich fitter und beweglicher geworden. Seinen Job hat er behalten.

Die Frage, ob eine Abmahnung bzw. Entlassung vor einem deutschen Gericht Bestand hätte, würde ich sogar bejahen. Das Weisungsrecht bezieht sich zwar nur auf den Arbeitsvertrag sowie das Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber hat grds. nicht die Freizeit des Angstellten zu koordinieren. Jedoch treffen den Arbeitnehmer auch gem. § 241 Abs. 2 Schutzpflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Des Weiteren muss man beachten, dass bei starkem Übergewicht auch viele Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, so dass u.U. eine personen- bzw. verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommt - je nachdem, was die Ursachen des Übergewichts sind.

 

Andere Meinungen?

 

MfG,

 

Kant :-)

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Dazu kommt noch, dass im deutschen Arbeitsrecht der Fürsorgegrundsatz des Arbeitgebers eine Rolle spielt: der Arbeitgeber ist ja auch verpflichtet, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit seiner Arbeitnehmer zu erhalten oder zu fördern. Ab welcher Grenze Übergewicht tatsächlich eine Gesundheitsgefahr darstellt, ist zwar umstritten, bei 160kg kann man jedenfalls von Adipositas, also einem krankhaften Übergewicht ausgehen, das weitere Folgeerkrankungen wie NIDDM (Diabetes Typ II) und Herz-Kreislauf-Krankheiten nach sich zieht (metabolisches Syndrom bzw. die "Vier apokalyptischen Reiter"). Ein Arbeitgeber ist also aus sozialen Gründen schon verpflichtet, ein Abgleiten in schwerwiegende Krankheitsformen zu verhindern und dies auch entsprechend zu sanktionieren. Das ist immer noch der bessere Weg als zu kündigen ... was wohl schon geschehen ist und durchaus vergleichbar: http://www.shortnews.de/id/647529/Bonn-Bauarbeiter-wegen-Uebergewicht-gekuendigt-Abspeck-Ultimatum

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... naja, in Ihrer Nachricht wurde einem 170 KG schweren Mann ein Ultimatum von ca. 6 Monaten gegeben, um abzunehmen. Um auf ein arbeitsfähiges Gewicht zu kommen sollte man - je nach Größe - ca. 100 KG wiegen (wenn man davon ausgeht, dass der Mitarbeit ca. 1,95 m groß ist - wobei man ihm seine Fettleibigkeit je nach Statur dann immer noch ansieht. Selbst wenn man von 120 KG ausgeht, halte ich ein halbes Jahr für extrem kurz. Hier stoßen dann schnell die Interessen aufeinander. Wieviel Zeit muss einem Arbeitnehmer gegeben werden, um eine Kündigung als verhältnismäßig gelten und mit dem Ultima - Ratio - Prinzip vereinbar sein zu lassen? Bekommt er Lohn nach dem EFZG? Springt nach den sechs Wochen Krankengeld? Das sind wohl auch wichtige Fragen, die angesicht einer steigenden Anzahl von sehr übergewichtigen Menschen durchaus zu diskutieren sind.

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die Details sind mir leider nicht bekannt -- vielleicht kann einer der Arbeitsrechtsprofis mit weiteren Informationen dienen, auch was den Ausgang der Sache anging. Worum es dabei geht, haben Sie ja selbst beschrieben: "Er hat zwar nicht viel abgenommen, aber ist deutlich fitter und beweglicher geworden" Und wenn der Bauarbeiter sich auch mit 140kg (1kg pro Woche ist bei der Ausgangsbasis nicht unrealistisch) bücken und die Arbeit machen kann, ist das zwar bei z.B. 1,80 Körpergröße vielleicht kein schöner Anblick, aber das erstrebte Ziel ist erreicht.

was die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung angeht:  Laut Urteil reicht allein das Übergewicht des Mannes noch nicht zu der Befürchtung aus, dass es deswegen auch künftig zu gesundheitlichen Beschwerden und entsprechend hohen Fehlzeiten kommen werde. Eine «negative Zukunftsprognose» sei aber grundsätzlich die rechtliche Voraussetzung für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung, so der vorsitzende Richter.

http://www.rp-online.de/beruf/ratgeber/urteile/arbeitsrecht/kuendigung/Uebergewicht-kein-Grund-fuer-Kuendigung_aid_340810.html

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"Dazu kommt noch, dass im deutschen Arbeitsrecht der Fürsorgegrundsatz des Arbeitgebers eine Rolle spielt: der Arbeitgeber ist ja auch verpflichtet, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit seiner Arbeitnehmer zu erhalten oder zu fördern. "

Das aber doch nur insoweit, als negative Auswirkungen von der Arbeit ausgehen, oder? Der Windkraftanlagenmonteur wird wohl nicht darunterfallen, ein Testesser im Maggi Kochstudio wohl eher!


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Das LAG Köln (Urteil vom 15.10.2009 - 7 Sa 581/09, BeckRS, 2010, 72853) dazu in einer aktuellen Entscheidung:

Je nach Lage des Einzelfalls kann bei der Kündigung im Rahmen der Interessenabwägung zulasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sein, dass er keine sichtbaren Anstrengungen zur Bekämpfung einer seit mehr als 6 Jahren bei ihm attestierten Fettleibigkeit unternommen hat, obwohl es heute zum Allgemeinwissen gehört, dass diese einen erheblichen gesundheitlichen Risikofaktor dars

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