Befangenheit bei Ankündigung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis
von , veröffentlicht am 15.02.2011Rechtsgebiete: FahrerlaubnisentziehungNZVBefangenheitAG SiegburgRA SeibelStrafrechtVerkehrsrecht1|4416 Aufrufe
Manchmal geht es ja hoch her bei Gericht. So war es sicher auch hier (AG Siegburg, NZV 2010, 367 übersandt und mit Leitsatz versehen von FA für Straf- und Verkehrsrecht M. Seibel, Koblenz):
Die Äußerung eines Richters in einer Verhandlungspause gegenüber dem Staatsanwalt, er warte jetzt darauf, dass die Verteidigung einen Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit stelle, damit er dem Angeklagten dann die Fahrerlaubnis vorläufig gem. § STPO § 111a StPO entziehen könne, begründet die Besorgnis der Befangenheit.
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnieren-stm kommentiert am Permanenter Link
Bahnhof? Wo, wieso, weshalb will der Richter, nach einem Befangenheitsantrag auf einen Führerscheinentzug kommen? Der Rechtssatz, nachdem ein Befangenheitsantrag die Zuverlässigkeit im Autoverkehr beeinträchtigt, da muß ich wohl im Studium geschlafen haben!?