Veröffentlicht am 16.03.2012 von Hans-Otto Burschel
Die Klageerwiderungsfrist war lange abgelaufen. Termin zur mündlichen Verhandlung war für den 10.05.2011 anberaumt. Unter dem 08.05.2011 fertigte der Vertreter des Beklagten doch noch einen ... Weiterlesen
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BefangenheitFamilienrecht6377 Aufrufe