Vater oder Erzeuger?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 02.05.2011
Rechtsgebiete: UmgangsrechtBefangenheitFamilienrecht3|2888 Aufrufe

Der nichtsorgeberechtigte Vater des nichtehelichen Kindes macht sein Umgangsrecht vor Gericht geltend. In dem Erörterungstermin bezeichnet ihn die Richterin mehrfach als Erzeuger.

Der prompt folgende Befangenheitsantrag war erfolgreich.

Die Verwendung des Begriffs sei unangemessen und habe einen deutlich negativen Impetus, durch den sich der Antragsteller herabgesetzt fühlen müsse.

AG Sömmerda v. 22.11.2010 - 3 F 42/10

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3 Kommentare

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Das ist zwar schon mal sehr erfreulich, nur da die gute Frau zukünftig ja wohl kaum ihre Einstellung gegenüber Vätern ändern, sondern lediglich ihre Wortwahl etwas vorsichtiger gestalten wird, wäre sie komplett von der Familienjustiz fern zu halten.

 

Das schlimme ist, dass diese Leute nicht mal mehr merken, wie weit sie sich schon von einer neutralen Position entfernt haben und keinerlei Unrechtsbewußtsein existiert.

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