Mein Kind soll kein UVG bekommen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 14.06.2011

meinte ein Vater und klagte bei dem Verwaltungsgericht Aachen gegen die Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für sein Kind auf Antrag der Mutter.

 

Damit würden nämlich zivilrechtliche Ansprüche des Landes gegen ihn auf Rückzahlung der vorgeschossenen Leistungen ausgelöst. Das Unterhaltsvorschussgesetz verstoße gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention. 

Die Kammer des VG Aachen erachtete die Klage im Ergebnis für nicht zulässig. Die Klage scheitert an der sogenannten "Klagebefugnis", weil der Kläger durch die Bewilligung der Leistungen an seine Kinder rechtlich nicht unmittelbar betroffen ist. Nur weil nach dem gesetzlichen System der Unterhaltsanspruch der Kinder gegen ihren Vater auf das Land übergeleitet wird, besteht noch keine zur Zulässigkeit einer Klage führende Beschwer. Die Prüfung, ob eine konkrete Unterhaltspflicht des Klägers besteht, erfolgt allein durch das Zivilgericht.

Die Voraussetzungen für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sieht das Gericht nicht als gegeben an, weil ein Verstoß des Unterhaltsvorschussgesetzes gegen Verfassungs- oder Völkerrecht nicht erkennbar sei. Die Regelungen des Gesetzes bewegten sich im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsspielraums.

Urteil des VG Aachen v. 03.05.2011 - 2 K 884/09

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7 Kommentare

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Oh Mann! Manchmal fragt man sich echt, was für einen Mist die Leute vor Gericht bringen und dass es RAe gibt, die so etwas mitmachen. Es dürfte doch wohl zum absoluten Grundwissen gehören, dass Ansprüche nur soweit übergehen können, wie sie tatsächlich bestehen... Leid tun können einem bei solchen doch sehr ausgefallenen Maßnahmen wohl auch die Kinder

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Welch ein Kraftakt, Herr Lebien!?

Evtl. eine Verschwendung von Lebenszeit sich mit dem bornierten Bollwerk juristisch organisierter Männerfeindlichkeit auseinanderzusetzen.

Als "Mindest"vater habe ich mich mit einem wenig anspruchsvollen Job im "mindest"lohnorientierten Niedriglohnbereich eingerichtet. Von ca. 900 netto zahle ich 668 Euro sog. "Mindest"unterhalt (für 2 Kids). Selbstverständlich tituliere ich amtsbesessen (und juristenvermeidend) jährlich pünktlich immer wieder. Anschließend beziehe ich für mich, die Kinder und Umgangskosten nun rund 1200.- ALG2 (§11b SGBII machts möglich), damit ich den amtsrichterlich arrangierten "Mindest"umgang so abwickeln kann, dass das mütterliche Betreuungsfiktionsprimat stets gewahrt ist.

Damit wird die Unterhaltszahlungsfiktion staatstragend eingehalten. Dass der Vater Staat dabei letztlich von einer Tasche in die andere wirtschaftet, macht mir wenig Sorgen. Solange der Sozialstaat in Größenordnungen an die Mütter Regelleistungen für abwesende Kinder zahlen kann (die sich in den Tagen beim Vater aufhalten) und auch noch eine Trennungsprämie (für sogenanntes Alleinerziehen) obendrauflegt, ist mir das egal.

Solange die Sozialleistung UVG auch der bestverdienenden Chefärztin oder Richterin ohne jede Einkommensprüfung oder Bedürfigkeitsnachweis per kindeswohlautomatisierten Kinderbesitz zugeschustert wird, habe ich kein Mitleid mit der "Moral" der hiesigen Amtsrichter und Nomenklatur.

Es ist ein halbwegs brauchbarer Handel, wenn der Sozialstaat ungefähr das Doppelte für die Existenzsicherung meiner umgangskastrierten Teilfamilie aufbringen muss, wie ich aus meinem Einkommen für die Existenzsicherung meiner Kinder aufbringe.

Beim aktuellen "Beschneidungsurteil" sagen jetzt manche das Urteil sei "fachjuristisch" und "ohne Gefühl für Religion".

Ebenso kann man hier sagen, das Urteil sei "fachjuristisch" und "ohne Gefühl für ein würdevolles Familienleben". So wie einige ihr archaisches Weltbild an abgeschnittene Vorhäute hängen, hängt eben das archaische Weltbild deutscher Familienrichter am "vom Vater gezahlten Unterhalt". Die Religionsfreiheit dürfe nicht "Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein" wird dort gewarnt. Wenn jedoch ein Vaterleben zum "Spielball eindimensionaler Rechtsprechung" wird, juckt das keinen hierzulande. 

Daher verbleibe ich einstweilen als völlig "herzloser" Staatsbürger und "amtsrichterlich arrangierter Mindest"-Vater

 

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Wie wahr, ein Kraftakt der vermutlich mal wieder in einem Einzeiler als Anwort enden wird, ohne wieder auf die Thematik eigentlich einzugehen oder ohne überhaupt zu versuchen diese zu verstehen. Eben auch ein Alltag im Leben eines Vaters, hinter den Türen der ausgeschlossenen Öffentlichkeit, da kann man alles zum "Kindeswohl" mit Einzeilern abtun und damit argumentieren.

Welcher Vater kennt hat dies noch nicht und hat dies noch nicht erkannt?

 

Ohne so einen Kraftakt selbst schreiben zu wollen, man fragt sich tatsächlich bezüglich der SCHADENERSATZFORDERUNGEN, ob nicht die "richterliche" Verursachung bei einem Vater der Arbeitsunfähig wird, durch die Maßnahmen wie solche eingeleiteten Einzeiler dann zu gesundheitlichen Schäden bei (meist) Vätern führen, dies richterliche Körperverletzung am Vater ist. Denn selbst ein Richter sollte vorhersehen können, auch ohne medizinische Ausbildung, was menschlich dem Einzelnen angetan wird, und wie sich dies dabei auf die Gesundheit auswirkt.

 

Ich hätte selbst gern mal die Macht Richtern ihre Kinder weg zu nehmen, und dann auf die gesundheitlichen Folgen abzuwarten, wie die sich auf seine Kinder auswirken und vor allem auf die Richter selbst.

Ich wette, wir hätten ein noch kränklicheres, dann aber auch ein viel menschlicheres Familienrecht, und wegstreichende Einzeiler und nicht öffentliche unmenschliche  Handlungsweisen würde es in dieser viel besseren juristischen Welt auch recht nicht mehr geben.

 

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Die Wut der Väter auf diese Justiz wächst stetig und wird immer häufiger zu Hass.

 

Die Bereitschaft, sich diesem System auszuliefern und es durch Arbeit, Steuern und Bezahlung von Gerichts- und Anwaltsrechnungen zu stützen, sinkt in gleichem Maße.

 

Immer mehr ehemalige Leistungsträger geben den Kampf gegen die Windmühlen der Justiz auf und flüchten in die innere oder äussere Emigration, wie man nicht nur an den stetig sinkenden Geburtenraten ablesen kann.

 

Lesitungsträger verlassen in Scharen das Land bzw. machen einen Bogen drum rum.

Trotz aller unsinnigen weil wirkungslosen Bemühungen den Trend umzukehren.

 

Die Justiz rottet ihre Milchkühe aus.

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Kurzer Sinn ihrer langen Rede unter #4, Herr Lepien:

Sie als Banker sind (selbstredend unvorsätzlich) nicht in der Lage, wenigstens den Mindestunterhalt für ihr Kind zu erbringen.

Ich habe ihren Beitrag bewusst nicht gelöscht, möge er als Anschauungsmaterial dienen.

Hopper schrieb:

Kurzer Sinn ihrer langen Rede unter #4, Herr Lepien:

Ebenfalls kurze Rede, kurzer Sinn, Herr Burschel: Laut §1606, Abs. 3, BGB, darf ein Elternteil seine Verpflichtung, zum Unterhalt beizutragen, durch die Pflege und Erziehung des Kindes erbringen.

Könnten wir bitte aus berufenem Munde erfahren, wie dieser Paragraf mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung aus Art. 3 GG vereinbar ist?

Könnten wir vielleicht erfahren, warum der Grundsatz

Seit dem Ablauf der in Art. 117 Abs. 1 zweiter Halbsatz GG gesetzten Frist sind Mann und Frau auch im Bereich von Ehe und Familie gleichberechtigt. (Urteil des BVerfG vom 18. Dezember 1953, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003225.html)

keine Gültigkeit mehr hat?

Mit anderen Worten,

  1. obwohl das GG die Gleichberechtigung vorsieht, entscheidet der Gesetzgeber, dass ein Elternteil arbeitet und das andere Elternteil nur betreut
  2. die Richter sehen diesem Verfassungsbruch tatenlos zu, statt über Art. 100 GG, die echte Gleichberechtigung (wie sie z. B. auch in Art. 5 des 7. Zusatzprotokolls der EMRK steht - von DE vorsorglich gar nicht ratifiziert) einzufordern?

Hopper schrieb:

Sie als Banker sind (selbstredend unvorsätzlich) nicht in der Lage, wenigstens den Mindestunterhalt für ihr Kind zu erbringen.

Es würde uns freuen, wenn Sie uns vielleicht erläutern könnten, ob es seitens der Justiz selbstredend unvorsätzlich war, §1626 a BGB, seit 1998 als verfassungskonform zu erklären? Immerhin weiss nun die ganze Welt, dass §1626 a BGB die Väter nicht ehelicher Kinder in Deutschland DISKRIMINIERT: Das haben Väter- und Männerrechtler offensichtlich besser gewusst, als die Juristen hierzulande. Das ist ein Fakt, der auch durch Wegzensieren nicht mehr unter dem Teppich gekehrt werden kann.

Darüber hinaus würde es die "neuen Väter" in Deutschland interessieren, warum für sie das Erbringen von Pflege und Erziehung kein Beitrag zum Unterhalt ihrer Kinder sei, die gleiche Leistung der Mutter aber sehr wohl?

Warum fordert ein Jurist von einem Vater immer den Mindestunterhalt? Besteht in Deutschland die Pflicht eines Arbeitgebers zur Zahlung eines bedarfsdeckenden Mindestlohnes? 

 

Vielleicht noch eine weitere Anmerkung zur Leistungsfähigkeit eines Menschen: Selbstredend unvorsätzliche, permanente Ungerechtigkeit führt zu posttraumatische Belastungsstörungen, die dazu führen, dass der ungerecht Behandelte "außerstande ist", für sein Unterhalt zu sorgen. Ihnen, als Jurist müsste der Wortlaut des §1569 BGB bekannt sein: Immerhin bestreiten 28% der Frauen in den alten Bundesländern ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus Unterhalt (Datenreport 2008), da sie selbst "außerstande" sind, sonst würden Sie und Ihre Kollegen, diesen Frauen nicht soviel Unterhalt zubilligen.

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@Herr Lebien,

Sie haben mich nicht ganz verstanden:

Ich tituliere und ich zahle. Weil ich zahle, stocke ich auf.

Ich zahle 668.- und beziehe 1200.-

Ich MUSS keine Abänderung betreiben (zumal das bei freiwilligen, jährlichen Titeln kaum ginge). Ich MUSS vorallem keinen Anwalt finden (und das Kostenrisiko daraus in Kauf nehmen) und ich muss mich nicht dem Risiko einer Entscheidung eines Familienrichters aussetzen. Ich muss mir deren Logik nicht anhören.

Die Logik der Spaltung in Bezahlungs- und Betreuungselternteil läßt sich nicht überführen in eine faire Organisationsform. Bereits der Versuch das "juristisch" anzugehen, würde soviel Streit in meiner Familie bedeuten, dass eine faire Betreuungsorganisation allein deshalb unmöglich würde. Systembedingt bauen alle Systeme auf dieser Logik auf.

Die Systeme müssen funktionieren. Daher bezahle ich das "Mindeste" und ich beziehe das "Mindeste".

Weil ich rechnen kann, habe ich festgestellt, dass es sich nicht lohnt, mehr zu leisten als das "Mindeste". Ich müßte die Schere von jetzt 900 netto auf über 2200 netto überwinden, ohne dass sich nennenswertes an meinem Lebensstandard ändert. In der ganzen Spanne würden im wesentlichen nur die Systeme profitieren. Eine Chance auf Gleichberechtigung hätte ich der jetztigen familienspaltenden Systemlogik auch dadurch nicht.

Die Mühe lohnt nicht. Als Vollzeit-Beschäftigter Aufstocker wahre ich den Schein des Systems als "Mindest"-Leister und bin als "Mindest"-Zahler unterhaltsrechtlich unangreifbar.

Diese Systemoptimierung läßt mir Freiräume, um meine Kraft, Intelligenz und Energie auf Dinge zu setzen, die ihren Ertrag erst nach Ende der Unterhaltspflicht erweisen werden. Dysfunktionale Systeme haben schon immer die Menschen herausgefordert, ein erträgliches Leben anders zu suchen und führen. Am Ende sind meistens immer die Systeme implodiert.

 

 

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