Die Väter des Paul

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 08.08.2011

Eine Ehefrau bekommt während der Trennungszeit ein Kind: Paul.

Als Vater Pauls gilt gemäß § 1592 I Nr. 1 BGB ihr Ehemann (V1).

Mit dem (mutmaßlichen) biologischen Vater (V2) will die Mutter nie wieder das Geringste zu tun haben (was ich verstehen kann, nach dem ich ihn in einem Gewaltschutzverfahren kennenlernen durfte).

Es findet sich der neue Freund der Mutter (V3), der nach Rechtshängigkeit der Scheidung gemeinsam mit Mutter und V1 zum Jugendamt marschiert und dort mit Zustimmung von V1 und Mutter die Vaterschaft für Paul anerkennt (§ 1599 II BGB).

V2 will seinen Paul sehen. Den Antrag muss ich abweisen, da er rechtlich nicht dessen Vater ist. Einen Antrag nach § 1600 I Nr. 2 BGB stellt V2 aber auch nicht.

Die Freundschaft zwischen Mutter und V3 zerbricht (gothic und punk passen auf Dauer wirklich nicht).

V3 stellt Vaterschaftanfechtungsantrag und gewinnt. Paul ist nun vaterlos. Die Vaterschaft des V1 lebt nicht wieder auf (Gaul FamRZ 1997, 1454).

Die Mutter erzählt beiläufig, dass sich ihrer neuer Sozialpartner ganz und gar rührend um Paul kümmert und sie überlegen eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt zu machen.

Armer Paul

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36 Kommentare

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Dieser Fall zeigt sehr anschaulich wie unsinnig es ist, den Vater nicht über die natürliche Vaterschaft, sondern über das Verhältnis zur Mutter zu definieren.

Zumindest heute, 2.000 Jahre Jahre nach Erfindung des römischen Rechts und nach Erfindung der Vaterschaftstests gehört dieser Quatsch abeschafft.

 

Die Feststellung und Zulassung von V2 als Vater macht ihn zwar nicht automatisch zu einem guten Vater aber mit dieser Einschränkung müssen Kinder ja auch im Hinblick auf ihre Mutter leben, und alleine die Beziehung zur Mutter macht auch die anderen nicht automatisch zu besseren Vätern.

Im Gegenteil.

Der einzige, der eine wirklich dauerhafte Bindung zum Kind entwickeln wird, ist V2 und nicht all die anderen LABs der Mutter.

Und ob die Mutter oder der Richter etwas mit V2 zu tun haben wollen oder nicht, spielt dabei nicht die geringste Rolle. Er ist nun mal der Vater und den kann weder das Kind, noch ein Richter aussuchen und die Mutter sollte das tun, bevor sie mit ihm ins Bett steigt.

Und ob von V2 tatsächlich eine Gefahr für das Kind ausgeht, ist auch völlig unabhängig davon, ob die Mutter mit ihm verheiratet war bzw. ist oder nicht.

 

Und auch all die entwurzelten Kinder, die sich nach Jahren auf die Suche nach ihren Wurzeln machen, suchen in aller Regel nicht den, der zufällig zum Zeitpunkt der Geburt das Bett mit der Mutter geteilt hat, sondern ihren wahren, leiblichen Vater.

 

Das Recht auf Elternschaft und elterliche Sorge müssen auch Väter einfach dadurch bekommen, dass sie ein Kind zeugen und nicht dadurch, dass sie die Mutter heiraten oder ihnen dieses Recht von der Mutter oder einem Richter gnädig "eingeräumt" wird.

Genauso wie es bei der Mutter auch ist.

Alles Andere ist weder mit dem Grundgesetz, noch mit den Menschenrechten, noch mit den Kinderrechten der UNO noch mit dem Kindeswohl vereinbar.

 

Weg mit diesem überkommenen Müll.

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Hier wäre das Gericht gefragt, besonders nach der Äußerung der KM zum schluss lässt eine akute Kindeswohlgefährdung vermuten bei der das Gericht von Amtswegen tätig werden müsste.

 

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Hopper schrieb:

Also genetische Reihenzwangsuntersuchung für alle Neugeborenen?

Nur in strittigen Fällen.

Das sind ja zum Glück nicht alle.

 

Wahrheitsunterdrückungsmittel wie der "Schl*schutzparagraph" gehören aber definitiv auf den Müll.

Genauso wie die unterschiedliche Handhabung des Vaterbegriffs in Sorgerechts- und Unterhaltsfragen.

 

Wer kein Sorgerecht hat, braucht auch nicht für den Unterhalt zu sorgen.

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Guy Fawkes schrieb:

 

Nur in strittigen Fällen.

 

 

Das ist inkonsequent. Niemand weiss, ob ein Fall nicht noch nach 5, 10, 20 Jahren strittig wird

Hopper schrieb:

Guy Fawkes schrieb:

 

Nur in strittigen Fällen.

 

 

Das ist inkonsequent. Niemand weiss, ob ein Fall nicht noch nach 5, 10, 20 Jahren strittig wird

Was ist daran inkonsequent?

Warum sollte man diese Frage nicht noch nach 20 Jahren klären dürfen?

Darf ich nicht erfahren, wer mein Vater ist, nur weil es mir 20 Jahre verschwiegen wurde?

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 Wer kein Sorgerecht hat, braucht auch nicht für den Unterhalt zu sorgen.

 

Genial!

Ich kenne hunderte/tausende von sorgeberechtigten und unterhaltspflichtigen Väter, die dann Schlange stehen werden, um ihr Sorgerecht endlich los zu werden

(oder alles daransetzen werden, es gar nicht erst zu bekommen)

Hopper schrieb:

Genial!

Ich kenne hunderte/tausende von sorgeberechtigten und unterhaltspflichtigen Väter, die dann Schlange stehen werden, um ihr Sorgerecht endlich los zu werden

(oder alles daransetzen werden, es gar nicht erst zu bekommen)

Das Sorgerecht und die Sorgepflicht ergibt sich aus der natürlichen Elternschaft und diese festzustellen kann sich ein Vater schon heute nicht widersetzen.

Und zwar für beide Eltern. Für Unterhalt und Betreuung.

 

Wenn jemand nicht bereit ist, seiner Sorgepflicht nachzukommen, darf er dazu gezwungen werden.

So wie heute auch schon alle Väter. Unabhängig ob sie sorgen dürfen oder nicht.

 

Entziehen können sich dem bisher ausschließlich Mütter durch Abtreibung oder Babyklappe.

Vätern steht auch diese Wege nicht offen.

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Aus Sicht des Pauls hat @Fawkes wesentliche Punkte angeführt. Hinzu kommt, dass Paul ein Recht darauf haben muss seinen wahren Erzeuger zu kennen -  aus medizinischen Gründen. Wie soll er sonst beurteilen, ob er zu einer medizinischen Risikogruppe gehört?

 

Die gesetzliche Vermutung des Ehemanns als Vater ist falsch und gehört abgeschafft. Der Schutz der Ehe wird bei heutigen Scheidungsraten überbewertet. M.E. überwiegt das Kindesinteresse an der Abstammung das Kindesinteresse an einer geheuchelten Familie.

 

Kinder werden über Ihre leiblichen Eltern regelmäßig getäuscht. Im Interesse der Kinder wäre ein Zwangstest daher. Ich bin mal dafür ;)

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Thomas Krause schrieb:

Der Schutz der Ehe wird bei heutigen Scheidungsraten überbewertet. M.E. überwiegt das Kindesinteresse an der Abstammung das Kindesinteresse an einer geheuchelten Familie.

Richtig.

Hier wird nicht die Ehe geschützt, sondern die Lüge  und die Lügnerin.

Das ist jedenfalls weder eine gesunde Basis für eine Ehe, noch für Elternschaft.

Sowohl der falsche, als auch der richtige Vater und auch das Kind müssen immer das Recht haben, die Vaterschaft überprüfen zu lassen.

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@Anonyma, das würde aber das Problem des beliebigen Hin- und Herschiebens der Vaterschaft zwischen V1, V2,...Vx und letztlichen Vaterlosigkeit lösen.

Es entspricht auch nicht dem Wunsch und Recht des Kindes, seine wahren Wurzeln zu kennen.

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Das ist sicher ein Argument, ich sehe das allerdings nicht so.

Ich kann keine "hehren" Motive für den Wunsch nach Anonymität gegenüber dem eigenen Kind entdecken und würde da das Recht des Kindes höher bewerten.

 

Im übrigen gibt es dieses Recht für potentielle Unterhaltszahler hier und heute auch nicht.

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Ich gehe davon aus, dass ein Kind sich wünscht, von seinen Eltern gewollt und geliebt zu werden und das müssen dann nicht die leiblichen Eltern sein. Wenn die leiblichen Eltern sich entscheiden, nicht die sozialen Eltern des Kindes zu werden, haben sie auch Anspruch darauf, gegenüber dem Kind anonym bleiben.

 

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Natürlich wünscht sich das Kind geliebt zu werden.

Nur wird nicht jeder, der liebevoll mit dem Kind umgeht gleich zum Elternteil und umgekehrt verliert auch niemand seine Elternschaft, nur weil er nicht fähig ist, Liebe zu geben.

 

Nach ihrem Ansatz müsste sich das Kind ja auch immer die Eltern aussuchen können, von denen es sich gerade am meisten geliebt fühlt.

Und sei es der Hund oder der Teddybär.

Ansonsten würde dieser Wanderpokal doch auch wieder an den verliehen, von dem irgendjemand meint, er habe ihn zur Zeit am ehesten verdient.

Da sind sie wieder, die V1 bis Vx bzw. V0.

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Guy Fawkes schrieb:

Natürlich wünscht sich das Kind geliebt zu werden.

Nur wird nicht jeder, der liebevoll mit dem Kind umgeht gleich zum Elternteil und umgekehrt verliert auch niemand seine Elternschaft, nur weil er nicht fähig ist, Liebe zu geben.

 

Aber ideal isses doch. In Frankreich ist es möglich, in D haben wir zuviele Guys und die finden Blutlinien wichtiger als tatsächliches Engagement.

;-)

 

Und nein, nach meiner Vorstellung, die sich auf das französische Kindschaftsrecht stützt, dürfen  Männer und Frauen selbst darüber entscheiden, ob sie Mutter oder Vater eines geborenen Kindes werden wollen und entscheiden sie sich dagegen, haben sie das Recht, anonym zu bleiben. Super Sache, Menschenrechte und so.

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Anonyma. Ihre Ausführungen sind schon recht krass.

Woraus soll eigentlich das "Recht" der Eltern auf Anonymität hergeleitet werden? Haben diese es nicht mit dem Zeugungsakt verwirkt, mit dem sie ein Kind in die Welt bringen? Dies bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Sich in die Anonymität wegzuschleichen, erscheint mir feige.

Für das Kind kann es schon von Bedeutung sein zu wissen, von wem man abstammt, wo die eigenen Wurzeln liegen. Dies ist wichtig für die eigene Identität. Auf etwaige gesundheitliche Aspekte wurde an anderer Stelle hingewiesen. Auch erbrechtlich kann es schon von Bedeutung sein, zu wissen, wer der leibliche Vater ist. 

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ra.ströcker schrieb:

Anonyma. Ihre Ausführungen sind schon recht krass.

Woraus soll eigentlich das "Recht" der Eltern auf Anonymität hergeleitet werden? Haben diese es nicht mit dem Zeugungsakt verwirkt, mit dem sie ein Kind in die Welt bringen? Dies bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Sich in die Anonymität wegzuschleichen, erscheint mir feige.

Für das Kind kann es schon von Bedeutung sein zu wissen, von wem man abstammt, wo die eigenen Wurzeln liegen. Dies ist wichtig für die eigene Identität. Auf etwaige gesundheitliche Aspekte wurde an anderer Stelle hingewiesen. Auch erbrechtlich kann es schon von Bedeutung sein, zu wissen, wer der leibliche Vater ist. 

 

Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung wird nicht aufgehoben, sondern durch das Recht auf Anonymität der Eltern begrenzt.  Und nein, das Recht auf Anonymität wird mE. nicht dadurch verwirkt, ein Kind zu entbinden oder zu zeugen. Gegen die Übernahme der Verantwortung für das Kind aus freier Entscheidung und selbstbestimmt, ist nichts zu sagen. Das Recht haben Eltern. Nur sollten Eltern nicht in die Verantwortung zum Kind gezwungen werden.

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Ich hann ra.ströcker nur beipflichten. Die Ausführungen von anonyma, das Kind sollte geliebt und versorgt werden, sind ja ganz nett. Nur völlig utopisch. Und ausserdem: was würde aus den Kindern, die das Glück nicht haben? Die Eltern beziehen sich auf Annonymität, die Liebe fällt weg, und dann soll es auch finanziell völlig bloßgegeben werden? Nun könnte man sagen, ist heute schon so, es gibt Babyklappen, Freigabe zur Adoption, etc. Aber das ist ein letztes Hilfsmittel, wenn alle anderen  Stricke reißen. Das Recht, sein Kind zu verleugnen als prinzipiellen Maßstab anzusehen, der gesellschaftspolitisch geboten sein soll.... Ich glaube fast, anonyma spielt hier nur den zynischen advocatus diaboli. Oder in was für einer Gesellschaft wollen Sie leben? Diese Einstellung erinnert ja schon an Crowley. Das einzige Gesetz sei, alles ist erlaubt = Taten haben keine Konsequenzen.

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Nun malen Sie hier bitte nicht den Teufel an die Wand. Immerhin ist diese Regelung in Frankreich seit 1998 geltendes Recht und vom EGMR anerkannt.

Zum Rechtsvergleich Frankreich-Deutschland und zu den Möglichkeiten eines reformierten Kindschaftsrecht bitte folgende Ausführungen lesen:

http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/121203Rummelvon110104.doc

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Aus dem zitierten Artikel kann ich auch in Frankreich kein Recht auf Annonymität herauslesen. Au contraire, dort wird anscheinend versucht, dem Kind soviel finanzielle Unterstützung und Liebe wie möglich zukommen zu lassen. Es mag ja sinnvoll sein, im positiven Sinne die Eltern zur Anerkennung ihrer Kinder zu ermutigen/zwingen, whatever. Daraus erwächst aber nicht das Recht, sich ohne diese Anerkennung aus der Verantwortung zu schleichen. Wenn ein anderer - nicht leiblicher - Vater das Kind anerkennt, ist es sicher sinnvoll, ihm auch die volle Verantwortung aufzubürden. Aber das geht ja prinzipiell in D auch. Dass die VAterschaftsregeln in D völlig idiotisch sind, geschenkt. Aber Ihr Recht auf Annonymität entbehrt m. E. jedweder Grundlage. Ich werd bei Gelegenheit ( hab jetzt zu tun ) auch noch das EGMR-Urteil lesen, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass dort so etwas steht.

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Das Recht auf Anonymität finden Sie im Artikel 326 des Code Civil. Nach Artikel 326 Code Civil besteht die Möglichkeit, dass die Mutter ihr Kind ohne Preisgabe ihrer Identität zur Welt bringt, das heißt, sie macht überhaupt keine Angaben, weder über sich noch über den leiblichen Vater.

 

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Anonyma: Nur sollten Eltern nicht in die Verantwortung zum Kind gezwungen werden. ""    m,jj    

Tja, Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen sehr! Und wer soll Ihrer Meinung nach die Verantwortung für das Kind übernehmen, wenn beide sie ablehnen? Ihre Haltung ist verantwortungslos.

Da bleibt dann nur der Ruf nach dem Staat. Aber das gibt den Eltern kein Recht auf Anonymität. Fakt ist, dass es ein Ausfluss der Menschenwürde und des Menschenrechtes ist, zu wissen, wo man herkommt.

 

 

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Ein Kind ohne Eltern steht unter staatlicher Fürsorge. So problematisch finde ich das nicht. Gegen das Wissen, wo man herkommt, ist nichts einzuwenden. Nur ist nicht einzusehen, warum das wichtiger sein soll, als das Recht auf Anonymität der Eltern. Zudem wird darüber nur im Konfliktfall zu entscheiden sein. Das Recht auf Anonymität ist zudem ein Grundrecht, ein Recht auf Kenntnis der Abstamung gibt es auf europäischer Ebene nicht.

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Und noch etwas:

Andere Länder, andere Sitten, andere Gesetzesordnungen. Was in Frankreich so gilt, gilt in Deutschland eben nicht! Im übrigen ist die französiche Regelung, wenn Sie von 1998 reden, gerade mal erst 13 Jahre alt und wer weiß, vielleicht überlegen es sich die Franzosen in ein paar Jahren, diese Regelung wieder zu ändern. Alles ist im Fluss.

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Spinnen wir das Ganze mal durch:

Die Eltern haben ein Recht auf Anonymität. Also, der Vater braucht lediglich zu sagen, das Kind soll mein Datum nicht erfahren, und schon ist er aus der Sache raus. Dass es eine Menge ungewollter Väter in D gibt, die nach einer solchen Möglichkeit lechzen würden steht jawohl ausser Frage. Die Anzahl alleinerziehender Mütter würde sprunghaft steigen. Und unter denen würden sich wohl auch vile finden, die dann denken, nun ja, jetzt hab ich auch keinen Bock mehr. Die Kinder sind aber da. Also müssen sie zwangsläufig von Vater Staat großgezogen werden. Finanziell trägt damit die Verantwortung, die der einzelne nicht will wiederum die Allgemeinheit. Dass der Bürger durch seine Steuern die Kinder der Leute finanzieren soll, die nicht bereit sind Verantwortung  für ihren Nachwuchs zu übernehmen, dafür lässt sich wohl kaum eine demokratische Mehrheit finden. Aber egal. Nehmen wir als Axiom, dem ist so. Damit würde man das Leitbild Familie verlassen, viele, viele Kinder würden in staatlichen Erziehungsanstalten großwerden. Wo ihnen die Werte des Staates vermittelt würden. (Modell Sparta). Und wenn diese nun sehr gut wäre, könnte man sich als Eltern fast verpflichtet fühlen, seinen Kindern diese Möglichkeit nicht zu verbauen, wäre diese nun schlecht......... ich glaube es reicht.

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Die elterlosen Kinder können auch an von ungewollt Kinderlosen anerkannt werden, echte Wunschkinder sein.  Da gibt es Bedarf, habe ich mal gehört.

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Anonyma schrieb:

Die elterlosen Kinder können auch an von ungewollt Kinderlosen anerkannt werden, echte Wunschkinder sein.  Da gibt es Bedarf, habe ich mal gehört.

 

Oops, das hatte sich gerade überschnitten.

 

Scheinbar hatte ich recht mit meiner Vermutung. :)

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Eigentlich geht es vorallem um die echte Gleichstellung leiblicher und sozialer, verheirater und lediger Eltern. Aber  Diskriminierung Homosexueller wundert mich aber nun auch nicht mehr, jedenfalls nicht von ihnen.

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Anonyma schrieb:

Eigentlich geht es vorallem um die echte Gleichstellung leiblicher und sozialer, verheirater und lediger Eltern. Aber  Diskriminierung Homosexueller wundert mich aber nun auch nicht mehr, jedenfalls nicht von ihnen.

Verstehe. Daher weht also der Wind. Aber genau das ist ja in D nicht gewollt. Art. 6 GG winkt und lacht.

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Diese Forderung nach "Entbiologiserung" der Familie stammt mesit den radikalfeministischen Kreisen des "Gender Mainstream" um die Biologie abzuschaffen und damit auch den vielfach homosexuellen Frauen Zugang zu Nachwuchs zu verschaffen und sich dann wie "echte" Eltern fühlen zu können.

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Das homosexuelle Menschen ohne fremde Hilfe nicht Eltern werden können, halte ich nicht für Diskriminierung sondern schlicht für Biologie.

Deswegen soll diese nach den Vorstellungen des Gender Mainstreams ja auch abgeschaft werden.

 

Ich habe mich jedenfalls in keiner Weise negativ über homosexuelle Menschen geäussert, sondern lediglich ihr Interesse an der Entbiologisierung erläutert.

 

Ich kann dieses Interesse verstehen, nur kann es nicht über den Interessen der Kinder stehen.

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So nun ist Schluss.

Alle weiteren Kommentare mit der Note "Thema verfehlt" werde ich löschen.

Sorry, Herr Untermann, Ihren letzten Eintrag habe ich gelöscht.

Nicht wegen des Inhalts (dem stimme ich zu), sondern wegen der links. Der dort verbeitete Unsdinn muss nicht noch weiter verbreitet werden

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