Verena Becker bestreitet Beteiligung an Buback-Attentat
von , veröffentlicht am 14.05.2012Nach ersten Presseberichten hat Verena Becker heute in der Hauptverhandlung jegliche Beteiligung an dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter (Wolfgang Göbel und Georg Wurster) im April 1977 bestritten. Sie sei weder am Tatort gewesen, noch sei sie an der Vorbereitung beteiligt gewesen.
“Ich habe mich nie versteckt oder in Schweigen geflüchtet. Ich habe mich mit der Vergangenheit auseinandergesetzt. Schon ab Mitte der 80er Jahre bin ich meinen eigenen Weg gegangen und daran hat sich nichts geändert.” (Quelle: SWR/Holger Schmidt)
"Die Tatvorwürfe sind alles falsche Behauptungen, die ich so nicht stehen lassen kann", sagte Becker. "Ich war bis zu meiner Verhaftung im Mai 1977 nie in Karlsruhe gewesen", sagte sie. (Quelle: SZ)
Sie sei auch nicht an der Planung des Attentats beteiligt gewesen. Zur Zeit des Attentats habe sie sich «im Nahen Osten» aufgehalten. Von dort sei sie erst am Tag nach dem Attentat nach Europa zurückgekehrt. (Quelle: Zeit-Online)
Sie sei im Jemen gewesen und erst am Tag nach dem Attentat über Rom in die Bundesrepublik zurückgekehrt. "Ich erfuhr in Rom aus Zeitungen vom Anschlag auf Buback."
"Wer Ihren Vater getötet hat, kann ich nicht beantworten. Ich war nicht dabei."(Quelle:tagesschau)
Zur Begründung, warum sie nicht als Todesschützin in Frage komme, sagte Becker auch: „Ich kann nicht Motorrad fahren.“ Mit einer HK 43 (Heckler & Koch) könne sie auch gar nicht umgehen. (Quelle: BILD)
Update: Auf SPON ist jetzt der komplette Wortlaut der Erklärung publiziert.
Welche Auswirkungen diese Äußerungen für den Fortgang und Ausgang des Prozesses haben werden, ist fraglich. Michael Buback wird - laut seinen Angaben - seinen Verdacht, Becker sei die Schützin auf dem Motorrad gewesen, dann fallenlassen, wenn Frau Becker eine plausible Erklärung / ein glaubhaftes Alibi nennt bzw. den wirklichen Schützen bezeichnet. Wichtig wäre z.B. zu erfahren, wie und wann sie Sonnenberg getroffen hat bzw. wie es dazu kam, dass sie mit der bei der Tat verwendeten Waffe (und dem Suzuki-Schraubendreher) festgenommen wurde. Bleibt es bei einem Bestreiten ohne nähere Einzelheiten, wäre für die Aufklärung aber nichts gewonnen, zumal die Hauptverhandlung bislang wenig beweiskräftiges erbracht hat, was eine Mittäterschaft Beckers stützt.
((Interview mit Michael Buback von vergangener Woche - Schwäbische Allgemeine)
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenvelos kommentiert am Permanenter Link
Wie kann es sein, dass der Prozess jahrelang vorbereitet wird, Frau Becker in Untersuchungshaft muss und dann Frau Becker ein einfaches klares Alibi hat? Das kann doch nicht nur Schlamperei sein!
Vielmehr drängt sich eine von zwei Varianten auf:
a) Frau Becker wurde trotz klarem Alibi verhaftet und angeklagt. Irgend jemand hatte eine Rechnung mit ihr offen und hat sie auf diese Art und Weise einschüchtern wollen. Dies wäre eine klare Straftat im Bereich des Generalbundesanwalt.
b) Frau Becker drohte damit in einem Prozess die Verwicklung des Verfassungsschutzes in die Anschläge offen zu legen. Seit dem Celler Loch ist bekannt, dass der Verfassungsschutz vor fingierten Anschlägen zur Aufheitzung der Stimmung in der Bevölkerung nicht zurückschreckt. Damit würde dann offen gelegt, dass der Verfassungsschutz nicht nur beim Rechtsterrorismus sondern auch beim Linksterrorismus aktiv mitgemischt hat. Um dies zu verhindern kommt Frau Becker ungeschoren davon in dem ihr ein fingiertes Alibi zugestanden wird. Auch dies wäre eine klare Straftat im Bereich der Bundesanwaltschaft.
Leider wird dies wohl jedoch nicht aufgeklärt werden - wer sollte denn gegen die Generalbundesanwalt Anklage erheben? Ein Indiz dafür, dass es keine Schlamperei war, wäre wenn Herr Range nicht zurücktritt, sondern für seine Vorgehensweise politische Rückendeckung erhält.
Name kommentiert am Permanenter Link
"ich war im Jemen" würde ich nicht als "einfaches klares Alibi" bezeichnen - zumindest nicht so lange das jemand Vertrauenswürdiges bezeugen kann oder durch Sachbeweise wie Visastempel belegt wird.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Reaktionen:
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Michael Buback hat nun in seinem Blog eine ausführliche Stellungnahme publiziert.
Neben dem schon oben angegebenen Punkt, die Erwartungen seien noch untertroffen worden, verwundert ihn die Reaktion der Bundesanwaltschaft, die es offenbar hinnehme, dass ihrer Anklage der Boden entzogen werde: