Düsseldorfer Tabelle 2013

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 05.11.2012

Die Hartz-IV Sätze für Kinder werden zum 01.01.2013 um 8 € monatlich steigen.

Wegen des "Abstandsgebots" werden die Kinderfreibeträge im Steuerrecht um mindetens den gleichen Bertrag erhöht werden müssen.

An die Kinderfreibeträge ist wiederum der nach § 1612 a BGB zu zahlende Mindestunterhalt gekoppelt, so dass die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle (erstmals nach 2 Jahren) ebenfalls steigen werden. Dem Vernehmen nach um 8 - 10 €.

Die Selbstbehalte werden vermutlich unverändert bleiben.

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7 Kommentare

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Worauf basiert diese Information?

Nach den Meldungen zum Existenzminimumbericht ist erst für 2014 eine Anhebung zu erwarten - siehe  http://beck-aktuell.beck.de/news/existenzminimumbericht-grundfreibetrag-....

Die Anhebung der Regelsätze erfordert nicht zwingend eine Anpassung der steuerlichen Freibeträge, schon gar nicht im gleichen Umfang. Vor einer Bekanntgabe des Berichts (Mittwoch im Kabinett) sind daher alle Schlussfolgerungen zu Veränderungen beim Kindesunterhalt spekulativ.

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Hopper schrieb:

Die Selbstbehalte werden vermutlich unverändert bleiben.

Natürlich.

Dabei liegen diese schon heute so deutlich unter den HartzIV-Sätzen, dass Unterhaltszahler regelmäßig als Aufstocker bei den Jobcentern anklopfen.

 

Vor Allem berufstätige Pflichtige, die von der Familienjustiz auch nur auf den Selbstbehalt von 950,-€ herunter gepresst wurden, werden zwangsläufig zu aufstockern, da die Freibeträge nach dem Sozialrecht bis zu 330,- betragen, das Familienrecht aber nur 180,- € zubilligt.

Von denjenigen, die mittels fiktiver Einkünfte noch darunter gepresst werden, ganz zu schweigen.

 

Davon, dass die DT ja in sich schon nicht funktioniert, da jemand der mit weniger als 1.500,-€ in Zeile der DT landet, 2 Kinder  älter als 12 hat und somit 2 mal 334,-= 668,-€ zu bezahlen hat, automatisch zum Mangelfall wird.

Von Zugaben wie GEZ-Gebühren oder Übernahme der Umgangskosten, die von den Gerichten immer noch alleine dem Pflichtigen aufgebrummt werden, ganz zu schweigen.

Da ist es natürlich ganz logisch, dass der KU noch weiter erhöht wird während der Pflichtige noch weiter in die Sozialhilfe gedrückt wird.

 

Quasi ein negatives Abstandsgebot.

 

Die Schar der Leute, für die es sich nicht mehr leisten können zu arbeiten wird so natürlich immer größer.

"Erst wenn der letzte Unterhaltspflichtige ruiniert ist, werdet ihr merken, dass man Unterhaltstitel nicht essen kann"

Alte Weissagung.

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Selbst wenn wieder mal erhöht wird. Das ist kein Grund zur Panik: Die Düsseldorfer Tabelle ist offen für jederman im Internet verfügbar und somit auch die Antwort für die in vielen Frauenforen gestellte Frage, wieso denn soo viele Männer Heirat + Hausfrau + Kinder wollen. Auf Dauer gleicht sich auch da der Markt aus...

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Offenbar steigen 2013 tatsächlich nicht die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle, sondern die Freibeträge.

 

Mal sehen ob sich die Macher der DT tatsächlich an den Berechnungen des DGFT ausrichten und die SB's auf 800,- bzw. 1.000,-€ anheben.

 

Damit liegen die SB's zwar, entgegen der erklärten Absicht, weiterhin unterhalb des HarzIV Satzes aber durch konsequentes ignorieren von Teilen des SGB, z.B. der Berücksichtigung von Umgangskosten, versucht man weiterhin das optisch zu kaschieren.

Aber warum sollte sich die Familienjustiz auch um Umgangskosten scheren?

Umgang wird laut einem, von der Justiz angesehen "Wissenschaftler", ja sowieso überschätzt.

So hat er sich zumindest in einem Spiegelinterview geäussert.

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