MietRÄndG vor der Entscheidung

von Dr. Klaus Lützenkirchen, veröffentlicht am 10.12.2012

Übermorgen tagt der Rechtsausschuss und wird eine Empfehlung erarbeiten, was in der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs am 13.12.2012 im Bundestag beschlossen werden soll. Man darf gespannt sein. Die Gerüchteküche brodelt. Von "Die ziehen das ohne Wenn und Aber durch" bis hin zur "kleinen Lösung" (nur die Modernisierungsvorschriften ohne Minderungsausschluss) ist alles im Topf.

Es ist müßig zwei Tage vorher noch zu spekulieren. Ich würde eher mit einer verkleinerten großen Lösung rechnen, in der der systemfremde Minderungsausschluss fehlt und die Sicherungsanordnung auf das Mietrecht beschränkt wird. Ob daneben (neu) eine obligatorische Güteverhandlung bei Räumungsklagen wegen Zahlungsverzuges eingeführt werden sollte, die spätestens drei Wochen nach Einreichung der Klage stattzufinden hat (was neuerlich aus gut informierten Kreisen zu hören ist), halte ich nicht für förderlich. In der Regel erledigen sich diese Klagen schneller im schriftlichen Vorverfahren.

Wir werden sehen.

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