8. GWB-Novelle: Es geht weiter!

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 16.01.2013

Falls nicht schon gesehen: Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde veröffentlicht:

Der Vermittlungsausschuss wird am 29.01.2013, ab 19.00 Uhr, erstmalig über der 8. GWB-Novelle brüten. Ich hatte schon berichtet, worum es dabei noch geht. Der größte Teil des vom Bundestag im letzten Jahr beschlossenen Gesetzes ist durch den Bundesrat unbeanstandet geblieben. Es geht nur um wenige, allerdings sehr streitträchtige Punkte wie die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf die gesetzlichen Krankenkassen oder die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über öffentlich-rechtliche Wassergebühren. Es bleibt abzuwarten, was sich am 29.01.2013 ergeben wird und wann die 8. GWB-Novelle dann in Kraft treten kann.

Die Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan hat jedenfalls zur Folge, dass einige Regelungen des bisherigen Gesetzes mit von vornherein befristeter Geltungsdauer zum 31.12.2012 außer Kraft getreten sind bzw. zum 01.01.2013 der Rechtszustand vor dem Preismissbrauchsbekämpfungsgesetz 2007 wiederhergestellt wurde. So gilt die umstrittene Vorschrift des § 29 GWB (Spezialvorschrift für die Missbrauchsaufsicht im Energiebereich) nicht mehr. Auch dürfen Lebensmittel seit 01.01.2013 wieder gelegentlich unter Einstandspreis verkauft werden. Das wird sich dann erst mit Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle wieder ändern. Besser wäre, das Rad würde durch die 8. GWB-Novelle insoweit nicht zurückgedreht. Aber das ist Ansichtssache.

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