Elektronikmarktkette setzt angeblich Mobilfunkstörsender gegen Kunden ein

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.08.2013

Ein weiterer Eintrag zum Thema Monitoring: Eine große deutsche Elektronikmarktkette setzt angeblich Mobilfunkstörsender ein, um den Kunden vor Ort einen Preisvergleich mittels Smartphone unmöglich zu machen. Das berichtet laut Golem der Fernsehsender RTL mit Berufung auf die Aussage eines Verkaufsleiters.  Mit solchen Störsendern lege sein Arbeitgeber die Internetverbindung per Smartphone bewusst lahm, um den Kunden am Preisvergleich zu hindern, so seine Aussage.

Was halten Sie aus rechtlicher Sicht von diesem Vorgehen?

Danke an Herr Matthias Böse für den Hinweis.

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2 Kommentare

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Mein Stand war, dass Störsender Funkanlagen sind - und die müssen genemigt werden. Und Störsender werden nicht genemigt (ausser für JVA's etc) damit ist der Betrieb illegal.

 

Ausserdem gab es letztens ein Urteil, dass mit der Frequenztuteilung das Nutzungsrecht für eine Frequenz bei dem Netzbetreiber liegt. Damit ist jeder Betrieb von Anlagen (z.B. Repeatern) auf diesen Frequenzen nur mit Zustimmung des Netzbetreibers zulässig. Und hier kann ich mir nicht vorstellen, dass die Netzbetreiber Störsender (deren Wirkungsbereich schwer abzugrenzen ist) zustimmen würden.

 

Da bleibt nur noch zu sagen: BNetzA übernehmen Sie!

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... ob legal oder nicht - der Schuss geht nach hinten los. Wer den Preisvergleich auf so eine Art unterbindet, kann auch gleich seinen Laden dicht machen.

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