Ver.di scheitert erneut mit Klage gegen Beamteneinsatz

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 06.07.2015
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtPostStreikver.diArbG Bonn|2753 Aufrufe

Es war eine weitere Niederlage für Verdi im Rechtsstreit um den Einsatz von Beamten beim Poststreik: Das Arbeitsgericht Bonn wies am 2.7.2015 (Az. 3 Ga 20/15) einen Antrag der Gewerkschaft auf eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Post ab. In der mündlichen Verhandlung konnte das Gericht nach eigenen Angaben nicht feststellen, dass die Post in großem Umfang gegen das Verbot eines zwangsweisen Einsatzes von Beamten verstoßen hat. "Nach der mündlichen Verhandlung blieben nach Auffassung des Gerichts nur noch wenige Einzelfälle übrig", erklärte ein Sprecher. Die Rechtsfrage, mit welchen Aufgaben Beamte während eines Streiks außerhalb ihrer regulären Tätigkeit gegen ihren Widerspruch beauftragt werden dürfen, habe daher auch in der zweiten Runde des Rechtsstreits beim Arbeitsgericht Bonn nicht beantwortet werden können, unterstrich der Sprecher. Dies gelte auch für die von der Post aufgeworfene Frage, ob der Streik rechtswidrig ist. Im ersten Verfahren Ende Mai hatte das Bonner Gericht den Einsatz von Beamten auf Stellen streikender Angestellte in dem vorliegenden Fall für zulässig erklärt (Beck-Blog vom 27.5.2015). Verdi bedauerte die aktuelle Gerichtsentscheidung. Die Gewerkschaft werde weitere Rechtsmittel prüfen, kündigte die Verdi-Vizevorsitzende Andrea Kocsis an. Die Deutsche Post wertete die Entscheidung des Gerichts als weiteren Beleg, dass das Unternehmen Beamte nicht als Streikbrecher einsetze. Die Post habe stets betont, dass alle geltenden rechtlichen Regeln eingehalten würden und in jedem Einzelfall geprüft werde, ob ein Beamter während einer Arbeitskampfmaßnahme auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfe.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen