Das Jahr 2018 – Betriebsratswahlen im Mai

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 01.01.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2976 Aufrufe

Auf ein Neues! Auch im neuen Jahr wird es im Arbeitsrecht keinen Stillstand geben. Ob es neuen Wind aus Berlin geben wird, ist derzeit noch offen, wird sich aber in den kommenden Wochen zeigen. Der EuGH und das BAG werden mit Sicherheit für neuen Gesprächsstoff sorgen. Insbesondere ist der Abschluss mehrerer überaus interessanter Vorlageverfahren beim EuGH zu erwarten.

In den Betrieben stehen im Mai Betriebsratswahlen an. Hier richtet sich der Blick auch auf das Abschneiden rechter Gruppierungen. Vor ihnen warnte zuletzt eindringlich der DGB-Chef Reiner Hoffmann. Er betont, dass es diesen Gruppierungen nicht darum gehe, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, sondern die Belegschaften zu spalten. „Dass einige Ideologen mit törichten Parolen die Betriebsratswahlen für sich instrumentalisieren, ist nicht weiter überraschend“, sagte Hoffmann. Es gehe bislang aber nur um ein Randphänomen. Die Betriebsräte der DGB-Gewerkschaften seien dem gewachsen. „Die anderen haben nichts im Rücken. Ihre Initiativen werden wie Seifenblasen zerplatzen - wegen Unfähigkeit", sagte er laut Spiegel-Online. Hoffmann zufolge sind derzeit 75 bis 80 Prozent der gewählten Betriebsräte in einer DGB-Gewerkschaft organisiert. „Wir können sehr selbstbewusst sein“, sagte der Vorsitzende des Gewerkschaftsdachverbands. Die Beschäftigten wüssten genau, was die Betriebsräte leisteten. „Sie sorgen für vernünftige Arbeitszeiten, Schichtpläne und die Einhaltung von Tarifverträgen“, so Hoffmann. Bei Arbeitnehmern in Unternehmen mit Tarifverträgen und Betriebsrat sei die Zustimmung zur AfD deutlich geringer als anderswo.

Man darf gespannt sein. Ein gutes neues Jahr 2018 wünschen Ihnen Christian Rolfs & Markus Stoffels

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