1 Stunde im Kreisverkehr: Nicht richtig - aber auch falsch?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 29.03.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|3098 Aufrufe

Gerade bin ich auf diese doch etwas kurios anmutende Meldung bei Spiegel-Online gestoßen: Der Betroffene ist von der Polizei gefasst worden, nachdem er eine Stunde durch einen Kreisverkehr in Essen fuhr. Manch eine/r wird vielleicht sagen: "Der hat doch nicht alle stramm!" Aber: Ist das denn auch eine OWi? Vielleicht durch das angeblich zu schnelle Fahren, über das berichtet wird? Ich bin mal gespannt, ob man von dem Fall nochmals etwas hört (hinzu kommt natürlich, dass der Betroffene wohl durch die Fußgängerzone gefahren sein soll. Das ist dann natürlich eine OWi). Die Polizei ist wohl auch noch nicht so sicher, was sie von all dem zu halten hat. Sie soll getwittert haben: "Die Hintergründe zum Sachverhalt sind noch unklar. Wir ermitteln in alle Richtungen. Bitte verbreiten Sie keine Gerüchte oder Spekulationen." Dann wollen wir das hier auch mal nicht tun... 

Ach so: Und wie verhält man sich eigentlich im Kreisverkehr? Das kann man hier beim ADAC sehen

Es gibt übrigens ein Vorbild für die Tat: HOMER SIMPSON!

 

 

Nachtrag: Mir wurde nach Abfassung § 30 Abs. 1 StVO als Norm vorgeschlagen, gegen die verstoßen worden sein könnte:

§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
 

Könnte passen....oder?!

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