Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle (GWB-Digitalisierungsgesetz)

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 18.10.2019

Ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur 10.GWB-Novelle in der Fassung vom 7. Oktober 2019 wurde auf dem Kartellrechtsblog „D’Kart“ der Universität Düsseldorf veröffentlicht. Der Referentenentwurf soll voraussichtlich in dieser Form in die Ressortabstimmung gehen.

Anlass der Novelle ist die Umsetzung der sog. ECN+-Richtlinie (EU 2019/1) zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts. Der als „GWB-Digitalisierungsgesetz“ titulierte Entwurf geht jedoch darüber hinaus, modernisiert das GWB im Hinblick auf die Herausforderungen digitaler Märkte und zielt insbesondere auf ein fokussiertes wie proaktives Wettbewerbsrecht 4.0.

Neben der Modernisierung der Missbrauchsaufsicht der §§ 18 ff. GWB, u. a. um eine effektivere Kontrolle von Digitalkonzernen zu ermöglichen, bringt der Entwurf Anpassungen zur Verfahrensbeschleunigung, z.B. durch Erleichterungen bei der Anordnung von einstweiligen Maßnahmen durch das Bundeskartellamt.

Zusätzlich führt der Entwurf kleinere Änderungen im Kartellschadensersatzrecht ein und avisiert eine effizientere Fusionskontrolle. So soll die zweite Inlandsumsatzschwelle von EUR 5 Mio. auf EUR 10 Mio. angehoben und die Bagatellmarktklausel von EUR 15 Mio. auf EUR 20 Mio. angepasst werden, um eine Entlastung des Bundeskartellamts und der Unternehmen zu erzielen. Im Gegenzug wird das Hauptprüfverfahren von 4 Monaten auf 5 Monate verlängert, um komplexe Transaktionen vertieft prüfen zu können.

Informationen zum weiteren Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens sind derzeit nicht bekannt. Es wird erwartet, dass die 10. GWB-Novelle in der zweiten Jahreshälfte 2020 umgesetzt wird.

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